Immer wieder tauchen Berichte über Betrugsmaschen in Onlineshops oder auf den großen Plattformen eBay, Amazon und eBay Kleinanzeigen auf. 2 dieser Maschen stelle ich hier vor und zeige euch, wie ihr euch davor schützen könnt.

Der Dreiecksbetrug

Der ehrliche Kunde kauft bei einem betrügerischem Verkäufer Ware. Wobei der betrügerische Verkäufer nicht unbedingt wissen muss, dass er an einem Betrug mitmacht. Es kann der klassische „Heimarbeiter“ sein, der über die bekannten Mails akquiriert wurde.

Der Kunde bezahlt nun den betrügerischen Verkäufer. Dieser lässt genau dieses Geld verschwinden. Nun tritt er selber als Käufer auf und kauft die Ware in einem beliebigen Onlineshop oder auf einem Marktplatz. Er bezahlt aber die Ware z. B. mit gestohlenen Kreditkartendaten oder gehacktem PayPal-Account. Der Onlineshop- oder Marktplatzhändler erhält nun die Adressdaten des ehrlichen Kunden und versendet Waren dorthin. Der Betrüger übermittelt die Versandbestätigung an den ehrlichen Käufer.

Sobald nun der Kreditkarten- oder Kontoinhaber des PayPal-Kontos die Abbuchung sieht, werden sie einen Fall eröffnen, der zur Rückbuchung des Betrages führen kann. Betroffen ist dann der Shopbetreiber bzw. der Marktplatzhändler.

Dreiecksbetrug

Im Wesentlichen sind alle Branchen betroffen, die leicht handelbare Artikel anbieten: Kinderspielzeug, Elektronik, Heimwerker. Sicher erkennen lässt sich ein solcher Betrug nicht. Gerade im Weihnachtsgeschäft ist es ja durchaus üblich, Ware an andere Lieferanschriften zu versenden.

Payment-Dienstleister bieten leider auch nur bedingt Schutz. Eigene Erfahrungen und aktuell geführte Telefonate bestätigen, dass man durch PayPal oder andere Provider nicht wirklich geschützt ist. Im Zweifel ist das im Nachgang immer eine zeit- und nervenraubende Verhandlung und Einzelentscheidung. Wählt man zum Beispiel 3D-Secure zum Kreditkarten-Clearing, stellt man fest, das die Konversionen im Shop in den Keller rauschen. Den Mittelweg zu finden ist schwer.

Hinweis: Diese Betrugsmasche findet auch mit kleinen ‘Anpassungen’ auf eBay-Kleinanzeigen statt. Betrogen ist hier dann der ehrliche, private Verkäufer.

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Eine weitere Abwandlung ist, dass die Ware mit PayPal bezahlt wird und der Käufer sie abholen möchte. Vorsicht: Selbstabholung ist über PayPal nicht abgesichert.

So schützt ihr euch

Auf allen Kanälen, über die ihr Waren mit PayPal als Zahlungsmittel anbietet, gilt: keine Selbstabholung zulassen und ausschließlich an die durch PayPal übermittelte Versandadresse versenden. Nur dann ist die Transaktion geschützt.

Gebotsabschirmung bei eBay

Dieser Artikel ist bereits 2014 auf Wortfilter erschienen. Die Masche der Gebotsabschirmung funktioniert so: Ein Abzocker bietet mit zwei verschiedenen Accounts hohe Summen auf einen Artikel und treibt dadurch den Preis so sehr in die Höhe, dass die Auktion für alle anderen Interessenten uninteressant wird. Ganz kurz vor Ablauf der Auktion zieht er das erste Gebot zurück, das Höchstgebot sinkt wieder auf einen niedrigen Stand und er “kauft” so den Artikel zu einem sehr geringen Preis.

Leider kommen die Abzocker mit dieser alten Masche auch vor Gericht durch, wie ein 2004 vor dem Landgericht Bonn verhandelter Fall zeigt: Dort hatte jemand für ein Luxus-Cabrio in einer Auktion ein Maximalgebot von 11.900 Euro eingegeben und war damit zu diesem Zeitpunkt Höchstbieter beim Stand von 63 Euro. Ein “anderer” Bieter bot 12.000 Euro und war damit Höchstbieter beim Stand von 11.905 Euro. Kurz vor Angebotsablauf wurde das erste Gebot zurückgezogen, der Auktionspreis fiel wieder auf 63 Euro und der “andere” Bieter kaufte den BMW dafür.

Der Verkäufer wollte seinen Wagen zu diesem geringen Preis nicht abgeben, sondern verkaufte ihn für 8.950 Euro an jemand anderen. Der 63-Euro-Käufer klagte aber auf Schadensersatz und bekam 8.500 Euro zugesprochen. (Urteil 1 O 307/04 des LG Bonn vom 12.11.2004)

So könnte der Gebotsverlauf ausgesehen haben:

Bieter A bietet 62,00 Euro und ist beim Stand von 1 Euro Höchstbieter.
Bieter B bietet 11.855 Euro und ist nun beim Stand von 63 Euro Höchstbieter.
Bieter C bietet 12.000 Euro und ist nun beim Stand von 11.905 Euro Höchstbieter.
Bieter B zieht sein Gebot zurück, Bieter C ist nun wieder Höchstbieter beim Stand von nur 63 Euro und klagt auf Erfüllung bzw. Schadensersatz.

eBay hat sich Gedanken dazu gemacht und die Gebotsabschirmung ein wenig erschwert: In den letzten 12 Stunden einer Auktion kann ein Bieter sein Gebot nur innerhalb einer Stunde zurückziehen.

So schützt ihr euch          

Beobachtet die Aktivitäten bei euren Angeboten genau. Wenn euch etwas seltsam vorkommt, meldet es schriftlich an eBay. Nutzt die kostenpflichtige Funktion Mindestpreis. Damit ist ausgeschlossen, dass betrügerische Bieter mit ihrer Masche Erfolg haben.