🧮 Artikel zügig zusammenfassen
LG Berlin II – Instagram-Sperrung ohne Anhörung ist rechtswidrig
Gericht stoppt willkürliche Instagram-Sperren & lässt Klage in De zu
Ein Urteil des Landgerichts Berlin II (Az. 61 O 99/25 Kart eV) könnte für viele Händler, Influencer und Creator, die Instagram geschäftlich nutzen, wichtig sein. Das Gericht entschied: Instagram darf kein Konto ohne vorherige Anhörung sperren – tut es das doch, liegt ein rechtswidriger Machtmissbrauch vor. Und: Eine Klage gegen „Instagram“ in Deutschland ist zulässig.
Für Betroffene bedeutet das:
➡️ Deutsche Gerichte sind zuständig.
➡️ Sperrungen ohne Anhörung können aufgehoben werden.
Ergebnisse und Begründung des Urteils
1. Deutsche Gerichte dürfen entscheiden
Das LG Berlin stellte klar, dass deutsche Gerichte international zuständig sind, auch wenn Meta seinen Sitz in Irland hat.
Grundlage ist Art. 7 Nr. 2 EuGVVO sowie § 19 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) – denn Meta (Instagram) hat im deutschen Markt eine marktbeherrschende Stellung.
Damit folgt das Gericht der Linie des OLG Düsseldorf (Urt. v. 02. 04. 2025 – VI-U (Kart) 5/24).
Das heißt: Selbst wenn Metas Nutzungsbedingungen eine internationale Gerichtsstandsvereinbarung enthalten, können deutsche Influencer und Händler in Deutschland klagen.
2. Sperrung ohne Anhörung = Rechtsverstoß
Instagram hatte den Account „besoffenzumtaxi“ nach angeblichen Urheberrechtsverstößen gesperrt – ohne den Nutzer vorher anzuhören.
Das Gericht sah darin einen klaren Rechtsverstoß und formulierte deutlich:
„Indem die Verfügungsbeklagte das Nutzerkonto sperrte, ohne den Betroffenen vorher anzuhören, hat sie ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht.“
Damit bestätigt das LG Berlin den Grundsatz:
➡️ Keine Sperrung ohne vorherige Anhörung.
➡️ Keine algorithmische oder automatisierte Entscheidung ohne Widerspruchsmöglichkeit.
3. Kartellrechtlich relevante Marktstellung
Das Gericht stützte seine Entscheidung auf § 19 Abs. 1 GWB.
Instagram ist im Social-Media-Markt für Creator und Unternehmen unverzichtbar – ein faktisches Monopol. Wer dort gesperrt wird, verliert Sichtbarkeit, Reichweite und Einkommen.
Die Sperre ohne vorherige Anhörung verletzt also nicht nur Vertragsrecht, sondern auch Wettbewerbsrecht.
📌 Zusammenfassung in Stichpunkten
- LG Berlin II: Sperrung ohne Anhörung ist rechtswidrig (§ 19 GWB).
- Deutsche Gerichte sind zuständig, auch bei Sitz von Meta in Irland.
- Influencer darf auf Reaktivierung des Accounts klagen.
- Fehlende Zustimmung zu neuen AGB kann Vertragsänderung unwirksam machen.
- Instagram missbrauchte seine marktbeherrschende Stellung.
- Händler und Creator sollten Kommunikation, Nachweise und AGB-Zustimmungen dokumentieren.
Konsequenzen für Händler, Influencer und Creator
- Du kannst in Deutschland klagen, auch wenn Meta in Irland sitzt.
- Sperrungen ohne Anhörung sind rechtswidrig.
- Instagram darf keine marktbeherrschende Stellung ausnutzen.
- Plattformen müssen faire Verfahren und Anhörungen sicherstellen.
- Wer geschäftlich auf Instagram aktiv ist, hat denselben Schutz wie jeder Unternehmer.
Handlungsempfehlungen für Betroffene
- 📄 Kommunikation sichern: Screenshots, E-Mails und Chatverläufe aufbewahren.
- 🧑⚖️ Juristische Hilfe holen: Sofort anwaltlich prüfen lassen, ob eine einstweilige Verfügung möglich ist.
- 🗣️ Widerspruch einlegen: Auch bei schneller Ablehnung – wichtig für spätere Verfahren.
- 🧭 AGB-Änderungen prüfen: Nicht jede Nutzungsbedingung ist wirksam einbezogen.
- 🧩 Vertragsverhältnis dokumentieren: Besonders wichtig bei geschäftlicher Nutzung (Influencer, Shops, Marken).
Ein Sieg für Fairness und Rechtsstaat
Das Urteil des LG Berlin II ist mehr als nur ein Einzelfall.
Es ist ein Signal an Meta & Co., dass auch digitale Giganten nicht über deutsches Recht stehen.
Wer Accounts sperrt, muss Betroffene anhören, begründen und prüfen.
Willkürliche Sperrungen sind nicht nur unprofessionell – sie sind rechtswidrig.
