Ab dem 1. Januar 2022 wurde das neue Kaufrecht eingeführt. Der Begriff der so genannten >negativen Beschaffenheitsvereinbarung< hat für viele Diskussionen gesorgt. Und nicht wenige Händler waren der Meinung, dass wegen fehlender Umsetzung der neuen Regularien auf Plattformen wie Amazon, eBay & Co der Handel mit gebrauchten Produkten kaum mehr möglich sei. Der Aufschrei war groß! Was ist denn aber nun in der Realität nach 1.5 Jahren daraus geworden? Hat sich der Handel verändert?

Viel Wind um rein gar  nichts!

Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Passiert ist nichts. Der Handel hat sich nicht verändert. Die Anzahl der Klagen ist nicht gestiegen. Die Umsetzungen der Plattformen haben sich als ausreichend erwiesen. Genau das hatte auch der Autor vorhergesagt.

Was genau besagte das neue Gesetz?

Wesentlicher Aspekt des Gesetzes ist, dass nun die Abweichung von der objektiven Anforderung über Art und Beschaffenheit der verkauften Artikel eine Rolle spielen. Wenn ein Artikel also davon abweicht, muss der Verbraucher gesondert darüber informiert werden (Negative Beschaffenheitsvereinbarung) und zwar so, dass es ihm bewusst wird. Also eine Checkbox, die er selbst anzuklicken bzw. auszuwählen hat, und in der die Abweichung beschrieben ist, wäre eine Lösung.

Des Pudels Kern ist die Frage, WANN weicht ein Artikel objektiven Anforderungen an seinen vertragsgemäßen Zustand ab? Und hierbei gibt es die Produktzustände, die wir auf den Plattformen auswählen können.

Alle bekannten Zustandsbeschreibungen definieren also jeweils eine eigene ›objektive Anforderung‹ an die Beschaffenheit des Artikels. Einfach zu verstehen ist, dass alle Artikel die dieser Beschaffenheit entsprechen, keine Checkbox (Negative Beschaffenheitsvereinbarung) benötigen.

Was bedeutet das in der Praxis? Bereits seit Jahrzehnten haben sich Gerichte mit der Beschaffenheit von Waren beschäftigt und entsprechend geurteilt. Es steht also ein umfangreicher Urteils-Fundus zur Verfügung. Nur wenn der Artikel von der objektiven Beschaffung abweicht, benötigt ihr eine negative Beschaffenheitsvereinbarung. Wer also gebrauchte oder B-Ware anbietet, benötigt sie in den meisten Fällen nicht. Daher ist eine Umsetzung einfach!

Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass ihr auch eine besondere Vereinbarung benötigt, wenn ihr die Gewährleistung verkürzen wollt.

Stimmen von damals

“[…] vielen Dank für den Bericht. Jetzt sieht alles nicht mehr so schlimm aus. Hatte mich vor ein paar Tagen schon meine Angebote zum Jahresende beenden gesehen. Wir handeln ausschließlich mit Retourware und werden jetzt alles auf gebraucht umstellen jedoch die Gewährleistung auf 24 belassen.

“vielen Dank für den Bericht. Jetzt sieht alles nicht mehr so schlimm aus. Hatte mich vor ein paar Tagen schon meine Angebote zum Jahresende beenden gesehen. Wir handeln ausschließlich mit Retourware und werden jetzt alles auf gebraucht umstellen jedoch die Gewährleistung auf 24 belassen.”

“Mir scheint es so, als würde eBay uns den Anwälten zum Fraß vorwerfen. Denn, wer keine Möglichkeit hat, seine Artikel als Varianten anzubieten, der wird vermutlich weiter machen wie bisher und wird sich dann vermutlich juristisch zu verantworten haben.”

“Was aber gar nicht geht, ist die Umsetzung, die eBay parat hat. 😡 Die verlangen doch ernsthaft, dass diese Beschaffenheitsvereinbarung über die Varianten getroffen wird. Das bedeutet nicht nur, dass Gebrauchtware nie mehr als Auktion und auch nicht mit der Option Preisvorschlag angeboten werden kann, sondern auch, dass ein Gebrauchtwarenhändler alle seine Artikel beenden und komplett neu einstellen muss. (und ebay macht sich die Taschen voll mit den Einstellgebühren)

“[…]B-Ware und Gebrauchtware verkaufen gehört unterstützt oder soll die Ware auf den Müll?”

Es gab insgesamt weit über 100 Kommentare in den jeweiligen Postings zu dem Thema.

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Das ist eine Binse die in diesem Fall nicht hätte passender sein können. Und da sind wir bei dem eigentlich Kern der Sache. Das Mindset wie auf Veränderungen zu reagieren ist: Gelassen und weniger hektisch. Nichts von den düsteren Prognosen mancher Anwaltskanzleien, Händlern und Rechtsanwälte hat sich bewahrheitet.

Die Ressource und Kraft welche ihr damals in die Diskussion gesteckt habt wäre besser in die Entwicklung eures Business geflossen. #ym2c