In den Medien sorgte die Kontrolle kranker Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch einen Manager von Tesla für großes Aufsehen. Ein Vorgesetzter besuchte kranke Mitarbeitende zu Hause, weil der Krankenstand im Unternehmen deutlich über dem nationalen Durchschnitt lag. Es ist nicht ungewöhnlich, dass man als Chef das Gefühl hat, dass die Mitarbeiter blau machen, oder?
Darfst du unangemeldete Hausbesuche zur Kontrolle machen?
Grundsätzlich ja, aber kein Mitarbeiter muss euch in die Wohnung lassen oder die Tür öffnen. Außerdem ist der Beweiswert eines solchen Besuchs sehr gering, denn ihr seid keine Mediziner, sondern Laien. Als solche könnt ihr natürlich nicht beurteilen, ob euer Kollege arbeitsfähig ist oder nicht.
Der kranke Mitarbeiter muss euch auch nicht über die Hintergründe seiner Erkrankung aufklären. Er muss auch nicht zu Hause bleiben, denn er kann – soweit es sein Zustand zulässt – ganz normal “weiterleben”. Wenn man ihn also nicht zu Hause antrifft, hat das nichts zu bedeuten.
Und wenn ich einen Detektiv beauftrage?
Das dürft ihr, aber Vorsicht! Einen Detektiv dürft ihr nur beauftragen, wenn es ganz konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass euer Mitarbeitender seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht. Ansonsten riskiert ihr, dass ihr eurem Mitarbeiter Schadenersatz zahlen müsst. Darauf kann er euch erfolgreich verklagen (BAG, 19.2.2015, 8 AZR 1007/13).
Aber ein Tipp
Schaut, was eure vermeintlichen Blaumacher in den sozialen Medien posten, denn alles, was ihr dort sammelt, könnt ihr als Beweismittel verwenden. Hier ein Beispiel:
Eine Lagerarbeiterin meldet sich für 2 Tage mit Grippe krank. Am selben Abend postet sie Bilder vom Oktoberfestbesuch mit ihrer Freundin auf Instagram und streamt live aus dem Lager auf TikTok. Ihr könnt der Mitarbeiterin daraufhin fristlos kündigen. Wenn sie klagt, habt ihr gute Chancen, Recht zu bekommen. (ArbG Siegburg Az. 5 Ca 1200/22)