Yopedo.de ist ein kleiner Marktplatz. 150 Händler haben dort mehr als 1 Millionen Produkte gelistet (Quelle: Eigenangabe Yopedo). Der Marktplatz wirbt auf der Startseite mit seiner Mitgliedschaft beim Händlerbund und vermittelt somit Händlern und Konsumenten rechtssicher und geprüft zu sein. Ein Blick in das Impressum offenbart jedoch, dass der Betreiber ein höfischer Diener ist. Vielleicht ist er ja königlicher Hoflieferant?
Zuerst der Spaß: Der Händlerbund und das Königreich Deutschland
Ja, wenn der Händlerbund schon das Königreich Deutschland anerkennt, dann muss es das ja auch geben. Wer hätte gedacht, dass man auf Yopedo sofort in den internationalen Handel einsteigt? Wie sieht da das Porto aus? Wie ist der Kurs zur Reichsmark gerade und werden eigentlich Zölle&Steuern fällig?
Reicht, oder? – Die Anerkennung des Königreichs Deutschland ist mit Sicherheit ein Versehen, und das Logo wird in den kommenden Tagen vom Betreiber entfernt werden müssen. Aber: Ich habe Tränen gelacht! Hat mir den Tag versüßt.
Da wird nicht sauber gearbeitet
Nicht nur der Händler-Bund, sondern auch andere bekannte Gütesiegel-Anbieter, haben die Herausforderung, die Nutzung ihrer Logos nicht aus den Händen gleiten zu lassen. Grundsätzlich sollten Anbieter von Dienstleistungen, vor allem wenn sie stark mit ihrer Marke und ihrem Logo werben, Mitglieder und die Verwendung ihrer Siegel prüfen. Mit dieser Verantwortlichkeit beschäftigt sich auch Daniel Brückner in seinem Blog toptestsieger.de. Er stellt die Frage: “Sind Trusted Shops noch TRUSTED Shops?” Auch ich habe mehrmals in meinen eigenen Recherchen festgestellt, das diese Dienstleister faktisch kaum ihre Partner oder die Verwendung ihrer Siegel/Logos kontrollieren. Wie in diesem Fall kann das dann schon sehr “hinterweltlerisch” wirken. Das wäre ja auch uneingeschränkt lustig, wäre da nicht die Gefahr für die Händler.
Warnung: Händler auf Yopedo sind abmahngefährdet!
Ich gestatte mir einmal die Frage, was sich die 150 auf Yopedo handelnden Unternehmer dabei dachten, mit einem Marktplatzbetreiber mit Sitz im Königreich Deutschland Verträge abzuschließen?
Jeder Konsument MUSS, um einen Artikel auf dem Marktplatz zu erwerben, die AGB bestätigen. Diese sind nicht rechtskonform. (Das hätte auch der Händlerbund erkennen können.) Am Rande: Es ist auch nicht gestattet, die Einverständniserklärung für den Newsletter-Versand im Default einzuholen.
“Wer sich auf yopedo als Händler bewegt, risikiert hier, wettbewerbsrechtlich abgemahnt zu werden.
Das beginnt bei der Vergabe des – völlig nichtssagenden und damit gefährlichen – Yopedo-Siegels und endet nicht zuletzt bei fehlenden Grundpreisangaben und äußerst fragwürdigen Werbeaussagen der Plattform selbst.
Denn die versprochenen „über eine Million Produkte“ sind dort schlicht nicht zu finden.
Die Krone setzt dem ganzen aber das Impressum der Plattform auf. Wer meint, über seine Verkaufsgebühren eine steuerlich ansetzbare Rechnung aus dem „Königreich Deutschland“ erhalten zu können, der kann sich auf dieses Spiel ruhig einlassen.”, so ein befragter Rechtsanwalt
Delistet eure Angebote sofort!
Kein Händler tut gut daran, mit diesem Angebot in Verbindung gebracht zu werden. Das wirkt einfach nur “dämlich”. Natürlich setzt ihr euch einer unglaublichen Gefahr einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall einer Vertragsstrafe aus! Nämlich dann, wenn ihr wegen AGB-Verstößen schon einmal abgemahnt wurdet und ihr eine Unterlassungserklärung gegenüber dem Gegner abgegeben habt. Ganz zu Schweigen von dem Image, das dem (scheinbar) real existierenden Königreich anhaftet und das ihr auf euch übertragt.
Am Ende ist es dann doch nicht witzig
Man kann alles spaßig sehen, wie beispielsweise die Frage, ob ein Vertrag mit Yopedo überhaupt rechtskräftig ist, schließlich wurde das Königreich Deutschland bisher international nicht anerkannt. Aber Spaß beiseite: Natürlich gehen von Siegeln und Logos der Dienstleister Vertrauensvorschüsse aus, auch wenn diese nur unterschwellig wahrgenommen werden und sie auch NUR dazu führen, dass man eben nicht die AGB des Partners liest. Fakt ist aber: Ihr als Händler seid in den Hintern gekniffen, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert (es sei denn, ein guter Rechtsanwalt kriegt den Vertrag mit seiner Majestät annulliert). Aber wieso das Risiko dieser Dummheit eingehen? Abmahnungen sind nicht billig! Sowohl Trusted Shops, der Händlerbund, der EHI und auch alle anderen Dienstleister müssen sich mehr ihrer Verantwortung stellen, regelmäßig Partner und die Verwendung ihrer Markenzeichen, Logos und Siegel zu prüfen. Die RAL, (Bundes-)Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., die das RAL-Gütesiegel vergibt, schafft das doch auch. Durch dieses scheinbare Unterlassen schaden die Dienstleister enorm den Händlern. Und das ist nicht mehr lustig!
Händlerbund bestätigt Mitgliedschaft
Vorstand Tim Arlt hat die Mitgliedschaft des Marktplatzes yopedo.de schriftlich bestätigt. Er weist darauf hin, dass sich der Betreiber mit anderen Daten angemeldet hat.
(Der Beitrag würde ursprünglich veröffentlicht, am Mittwoch, 11. Januar 2017)