Markenrecht-Abmahnung wegen eBay-Fehler

Was ist da passiert?

Vorab: Die Sachverhaltsdarstellung ist lang, kompliziert und die Sache ich echt so ein trickie Ding.

Vergangene Woche schilderte ein Mitglied der Wortfilter-Facebook-Gruppe, dass er eine Abmahnung erhalten hat.

Wenn ich auf der eBay.fr Seite die Artikelnummer 110855463XXX eingebe, übersetzt eBay das “MB” im Titel automatisch in ein “MO”:

“MO” ist nun die geschützte Marke des Abmahners. Abgemahnt hat die Firma Dutta Modevertrieb GmbH. Die Marke ist auch in Frankreich geschützt.

Und damit liegt erst einmal eine Markenrechtsverletzung vor, für die der eBay Händler nichts, aber auch rein gar nichts kann. Er hat ja nichts falsch gemacht.

ABER: Der Händler haftet nun für den Fehler, bzw. für die automatische und fehlerhafte Übersetzung durch eBay.

Rechtsanwalt Thomas Engels von der Kanzlei Lexea in Köln schrieb in der Gruppe hierzu folgendes:

“Wenn der Artikel in der eBay-Plattform mit der Marke eines anderen versehen ist, stellt das erst einmal eine Markenverletzung dar.”

Rechtsanwältin Heidi Kneller von der Kanzlei IP-Recht Kneller aus Köln und Zweibrücken, die nun auch den Abgemahnten vertritt, äußerte sich wie folgt:

“Wer eBay nutzt, muss nach außen hin auch dessen Fehler sich zurechnen lassen. Dass dann evtl. Regress bei eBay genommen werden kann, ist eine davon unabhängige Frage.”

Heute hat sich dann eBay bei dem Abgemahnten gemeldet und konnte erklären wie der Fehler passierte:

“MB heißt im “deutschen” Megabyte, und MB wird im französischen MO abgekürzt ! ”

Das macht die Sache “rechtlich” nicht besser, erklärt aber zumindest sehr genau und nachvollziehbar was passiert ist.

Wie Rechtsanwältin Heidi Kneller in dem Diskussionsast weiter schreibt, gibt es eine Vielzahl rechtlichen Fragen die gerichtlich geklärt werden sollten. Denn, bei genauerer Betrachtung der Rechtslage, ergibt sich ein ganzer Blumenstrauß von Chancen für die Abgemahnten.

Meine Meinung:

Auch eBay sollte an einer abschließenden Klärung der Rechtslage interessiert sein. Rechtssicherheit im “Cross Border Trade” ist wichtig für Händler. Gerade weil eBay ja die Händler stark beim grenzüberschreitenden Handel fördert.

Beispielhaft hier der Post eines weiteren Gruppenmitglieds:

“Ich habe jetzt mal proaktiv den Versand in alle anderen Länder deaktiviert. Mist sowas! “

Dieser Beitrag wurde am von unter eBay, Onlinehandel veröffentlicht.

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

Ein Gedanke zu „Markenrecht-Abmahnung wegen eBay-Fehler

  1. Florian

    Das ist nicht das erste Mal, dass ich von solchen Problemen in eBay höre. Ich finde die Beiträge der Anwälte sehr interessant und es ist ziemlich deutlich, dass wenn ein Artikel mit der Marke eines anderen versehen ist, es um eine Markenverletzung sich handelt. Interessanter Beitrag, danke!

    Antworten

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