Meinung: Abmahnungen in der Corona Krise

Ist es angesichts der Corona-Krise unangebracht, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auszusprechen? In den letzen Tagen schlossen diverse Ladenlokale von Mandanten. Der stilvolle Friseurladen ebenso wie das Fotoatelier. Die Krise macht auch vor OnlinehĂ€ndlern nicht halt. Professionelle KĂŒcheneinrichtung wird aktuell nicht abgefragt. Auch Luxusartikel, Saunen, TV-GerĂ€te oder beispielsweise Kaffeevollautomaten werden selten gekauft. Die Kunden konzentrieren sich auf das Notwendigste und scheuen Luxusausgaben. Schließlich weiß keiner, wie sich die Situation weiterentwickelt.

Doch nicht alle HĂ€ndler leiden. In Krisenzeiten gab und gibt es stets Profiteure. Vom arbeitsrechtlichen Fall, in dem ein Angestellter fristlos wegen Diebstahls von Desinfektionsmitteln gekĂŒndigt wurde, bis hin zu scheinprivaten HĂ€ndlern, die mehrere Dutzend Atemmasken bei eBay verkaufen – nur ohne Verbraucherrechte einzurĂ€umen.

KĂŒrzlich erreichte uns der Fall, dass ein neuer Webshop mit sehr dubiosen rechtlichen Informationen entstand. Der Firmenname eines etablierten HĂ€ndlers von Hygienemitteln wurde â€șausgeliehenâ€č und der dessen guter Ruf genutzt, um GeschĂ€fte zu betreiben. Unbekannt bleibt bisher, ob tatsĂ€chlich Ware geliefert wird.

WÀhrend also Erfindungsreichtum und rechtswidriges Verhalten nicht nur fortbestehen, sondern umstÀndehalber neu entstehen, wÀre es doch untunlich, Ahndungsmöglichkeiten aus missverstandener SolidaritÀt, die als SchwÀche ausgelegt werden könnte, zu unterlassen.

NatĂŒrlich ist es sehr leicht – exemplarisch am Beispiel der ĂŒblichen VerdĂ€chtigen – die abmahnenden Akteure und die auftraggebenden Unternehmen zu verurteilen, sie in die Ecke des â€șeiskalten, skrupellosen Abmahnersâ€č zu stellen. Schwarze Schafe finden sich in jeder Branche. Bei AnwĂ€lten genauso wie bei HĂ€ndlern, Priestern, Polizisten und bestimmt sicher anderen Dienstleistern. Immer die vermeintlich Schwarzen Schafe zu benennen, um das vom Gesetzgeber normierte Recht zur Abmahnung negativ darzustellen, ist jedoch weder angebracht noch zielfĂŒhrend. Es findet nur allzu leicht eine Verwechslung von TĂ€tern und Opfern statt.

Wettbewerbswidriges HĂ€ndlerverhalten sollte zu keinem Zeitpunkt verharmlost werden. Erst recht nicht in der derzeitigen Situation. Warum sollte ein HĂ€ndler sich nicht bei der Stiftung EAR registrieren lassen mĂŒssen, wĂ€hrend andere anfallende und nicht unerheblichen Kosten einpreisen mĂŒssen? Warum sollte der eine ahndungslos Atemmasken und Desinfektionsmittel ohne Retourenproblematik anbieten dĂŒrfen, wĂ€hrend der redliche Mitbewerber ein Widerrufsrecht einrĂ€umen muss? Wer meint, im gewerblichen Umfang Handel treiben zu wollen, der sollte sich kundig machen und notfalls ein paar Euros investieren, um seinen Shop absichern zu lassen. Anbieter von Rechtstexten gibt es zu Hauf. Wer aber materiellrechtliche Regeln des Wettbewerbs missachtet, wer als Scheinprivater duzendfach die Chance der Stunde nutzen will, der ist wohl kaum schĂŒtzenswert. Derjenige ist TĂ€ter. Jederzeit.

Als Organe der Rechtspflege – ob systemrelevant oder nicht – sprechen RechtsanwĂ€lte im Namen der jeweiligen Mandanten Abmahnungen aus. Der Gesetzgeber hat in § 8 Abs. 4 UWG sehr wohl erkannt, dass unberechtigte Abmahnungen vorkommen. Sie können aber stets auf ihre RechtmĂ€ĂŸigkeit hin ĂŒberprĂŒft werden. Es sind systemimmanente Instrumentarien fĂŒr sowohl Abmahner als auch Abgemahnten vorhanden. DarĂŒber hinaus gehende moralische Ansatzpunkte – seien diese existent oder vorgeschoben – helfen sicher nicht, VerstĂ¶ĂŸe zu unterbinden und wettbewerbsrechtlich konforme MĂ€rkte zu verteidigen.

Über den Autor

Rechtsanwalt RenĂ© R., Euskirchen – An der Nesselburg 53a, 53179 Bonn; Tel: +49(0)228-36 81-22 22 – Fax: +49(0)228-36 81-22 23 – Mail: info@ra-euskirchen.de – Web: http://www.ra-euskirchen.de

6 Gedanken zu „Meinung: Abmahnungen in der Corona Krise“

  1. Hans

    Hier rechtfertigt ein Abmahnanwalt seine AktivitĂ€teten. Alle mĂŒssen sparen und ihr Geld zusammenhalten.
    Seine Mandanten wohl nicht; um Gerechtigkeit zu schaffen, wird in der Krise noch Geld in den Anwalt investiert, der dann abmahnt.
    Wers glaubt.
    Auch AnwÀlte leiden in de Krise.
    Aber nicht alle.

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  2. soso

    Wenn ein eindeutiger Fall wie eine unbezahlte offene Rechnung zum Thema wird, muss man diverse Schritte einhalten und rechtfertigen, um zumindest an etwas MahngebĂŒhr zu kommen, die sicher dem zeitlichen Aufwand nicht gerecht wird.

    Beim Thema Abmahnung braucht es vorher keine Kontaktaufnahme. Warum sich nicht auch hier erst eine Kontaktaufnahme des vermeintlich geschĂ€digten Unternehmens mit dem vermeintlich schĂ€digenden Unternehmen. Zum 95% wĂŒrde man meines Erachtens eine Lösung finden.

    Und man darf auch einen Punkt nicht unterschĂ€tzen: wĂ€re es hier in Deutschland nicht so einfach gewesen, mit Abmahnungen Geld zu verdienen (man erinnere ich an einen Grafen in MĂŒnchen), wĂ€ren wir im Bereich der Internetwirtschaft deutlich besser aufgestellt und mĂŒĂŸten jetzt nicht auf die US Konzern zeigen, da diese bösen Firmen wachsen konnten, wĂ€hrend bei uns entstehende Ideen abgemahnt worden sind.

    Und wenn die AnwÀlte das Thema fair ansprechen: es gibt ausreichend Abmahnungen, die nur dem Zweck dienen, Vereine und derem Mitglieder (ist erschreckend, wenn man sieht, wer teils dahinter steckt) zu bereichern.

    Bei uns gab es bisher 2 Abmahnungung: die erste haben wir gegen die Wettbewerbszentrale gewonnen. Auf die zweite sind wir nicht eingegangen und haben Strafantrag gestellt. Ist zwar eingestellt worden, aber der Typ wird sich nun ĂŒberlegen, so etwas nochmals zu machen.

    Wenn wir z.B. nicht autorisierte Bilder von uns sehen, die verwendet werden, schalten wir keinen Anwalt ein, sondern kontaktieren die Verwender und das geht auch. Ansonsten fragt man sich sowieso, wenn ein Mitbewerber einen kleinen Fehler in Hinweisen hat, die sowieso niemand liest, warum so etwas das GeschÀft von uns schÀdigen soll bzw. warum dieser sich so einen Vorteil verschafft.

    Und Fakeshops bekommt man via Abmahnung, aber auch via dem berĂŒhmten Kaufen Klick nicht in den Griff.

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    1. BUTRUS S.

      So ist es – wenn man 2 Staatsexamen durch Mutti und Vati sich bezahlen lĂ€sst und dann die Wahl hat bei XYZ in der Mahnabteilung anzufangen oder dubiose Mahnungen zu schreiben, der sollte nicht lange ĂŒberlegen mĂŒssen warum er sich Nachts in den schlaf heult. Vor jeder Mahnung muss eine schriftliche Kontaktaufnahme stattgefunden haben, mehr brauchts nicht an Regelung und der Wahnsinn hĂ€tte ein Ende.

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