Nun hat auch das OLG Rostock (2/U16/19) festgestellt, dass ein Verband rechtsmissbräuchlich handelt, wenn er eigene Mitglieder nicht abmahnt. Wer also bisher glaubte, dass eine Mitgliedschaft beim IDO & Co. ein Abmahnschutz bedeutet, der liegt falsch. Es gibt nur wenige Gründe, warum es sinnvoll ist, bei solchen Zecken Mitglied zu werden. Die Vermutung liegt nahe, dass die Protagonisten der Abmahnmafia nun dazu übergehen werden, auch Wettbewerbsverstöße eigener Mitglieder zu verfolgen.

“Es ergibt sich aber nach Aktenlage insgesamt (…) das Bild, dass der Kläger eigene Mitglieder gezielt von seiner Abmahntätigkeit ausspart. 

Das gilt auch unter Berücksichtigung der im Prinzip dem Kläger insofern günstigen Beweislastverteilung. 

Im Ausgangspunkt trifft die materielle Feststellungslast für die tatsächlichen Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs wegen des Einwendungscharakters dieser Rechtsfigur zwar den – vermeintlichen – Verletzer, hier also die Beklagte. 

Ist aber die tatsächliche Vermutung für die Zulässigkeit der Rechtsverfolgung durch geeigneten Tatsachenvortrag des Verletzers – oder ggf. auch bereits anhand des eigenen Sachvortrages des klagenden Verbandes – erschüttert, aus dem sich Anhaltspunkte für eine systematische „Verschonung” eigener Mitglieder ergeben, so trifft den Verband eine zumindest sekundäre Darlegungslast. Er muss dann durch substantiierten Tatsachenvortrag den Einwand des Rechtsmissbrauchs entkräften (…). Solche Anhaltspunkte liegen hier vor und sind nicht entkräftet”, so das OLG Rostock in seinem Beschluss vom 17.11.2020.

In dem Verfahren ging es unter anderem um die Frage, ob ein Abmahnverein rechtsmissbräuchlich handelt, wenn er eigene Mitglieder nicht abmahnt und nur Wettbewerbsverstöße von Nichtmitgliedern ahndet. Das OLG in Rockstock war der Meinung: Das ist rechtsmissbräuchlich.

Fazit: Wer also glaubte, dass ihm eine Mitgliedschaft bei den Zecken-Verbänden hilft, dem ist nun der Zahn gezogen und er kann getrost sein Kündigungsschreiben verfassen. Gut so!

Aber: Nach wie vor können Mitgliedschaften bei diesen Abmahn-Buden sinnvoll sein. Und zwar dann, wenn ihr selbst abmahnen wollt und vermeiden möchtet, dass euer Firmenname auf Gegenerlisten im Internet auffindbar ist oder ihr einfach anonym bleiben wollt. Dann kann ein Beitritt nützlich sein.