Spoiler: Nein – aber manchmal doch. Hier erfährst du genau, wann und wie.

Ein Mitarbeiter hat dich auf Urlaubsgeld angesprochen und meint, er hätte Anspruch darauf? Vielleicht sogar mit dem Satz: „Das steht mir zu!“ Aber stimmt das überhaupt?

Die Antwort: Grundsätzlich nein. Urlaubsgeld ist keine gesetzlich vorgeschriebene Zahlung – es ist eine freiwillige Zusatzleistung. Trotzdem gibt es Fälle, in denen du doch verpflichtet bist zu zahlen. In diesem Artikel erfährst du, wann das der Fall ist, wie du dich rechtlich absicherst – und warum Urlaubsgeld beim Minijob schnell zur Stolperfalle wird.


Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld?

Nein. Weder das Bundesurlaubsgesetz noch andere Gesetze verpflichten dich, Urlaubsgeld zu zahlen. Es sei denn, eine der folgenden drei Ausnahmen trifft auf deinen Betrieb zu:


1. Tarifvertrag verpflichtet dich

Wenn für dein Unternehmen ein Tarifvertrag gilt – z. B. in der Metall- und Elektroindustrie, Chemiebranche, im öffentlichen Dienst oder im Einzelhandel – kann Urlaubsgeld tariflich geregelt sein. Dann bist du zur Zahlung verpflichtet – in der Höhe, die dort steht.

🔍 Praxis-Tipp: Prüfe genau, ob dein Betrieb einem Tarifvertrag unterliegt – auch indirekt über eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband!


2. Regelung im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung

Du hast in deinem Arbeitsvertrag oder über eine Betriebsvereinbarung Urlaubsgeld fest zugesichert? Dann gilt: Vertrag ist Vertrag.

In dem Fall musst du zahlen, und zwar in der vereinbarten Höhe. Hast du die Zahlung nicht konkret begrenzt (z. B. mit einem Vorbehalt), entsteht ein Anspruch.

✍️ Formulierungstipp: Wenn du Urlaubsgeld zahlen möchtest, ohne dich dauerhaft zu binden, schreibe:

„Die Zahlung erfolgt freiwillig. Ein Rechtsanspruch auf zukünftige Zahlungen besteht nicht.“


3. Betriebliche Übung – die stille Verpflichtung

Auch ohne Vertrag kann sich eine Zahlungspflicht ergeben – nämlich durch betriebliche Übung. Das bedeutet:

Wenn du mindestens drei Jahre in Folge Urlaubsgeld gezahlt hast – ohne schriftlichen Vorbehalt – entsteht daraus ein Rechtsanspruch für alle Mitarbeitenden.

Das gilt selbst dann, wenn du das nie beabsichtigt hast.

🛡️ Vermeide diese Falle: Zahle nur mit schriftlichem Hinweis auf die Freiwilligkeit – jedes Mal. Und dokumentiere das!


Wie viel Urlaubsgeld muss ich zahlen – falls ich muss?

Dafür gibt es keine gesetzliche Regelung. In der Praxis hängt die Höhe ab von:

  • Tarifverträgen (dort sind meist konkrete Beträge festgelegt)
  • Individuellen Vereinbarungen
  • Bisheriger Zahlungspraxis

Typische Summen liegen bei 150 bis 1.000 Euro oder einem Prozentsatz vom Monatsgehalt (z. B. 50 %).

Du entscheidest – aber Achtung: Was du einmal zusagst (oder ohne Einschränkung zahlst), kann bindend werden!


Achtung Minijob: Urlaubsgeld kann zur Kostenfalle werden

Willst du Minijobbern Urlaubsgeld zahlen? Dann lies diesen Teil besonders aufmerksam. Denn:

📌 Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld werden auf das regelmäßige Monatsgehalt angerechnet, wenn sie wiederkehrend und vertraglich zugesichert sind.

Beispiel:

  • Deine Aushilfe verdient 500 €/Monat.
  • Du zahlst 720 € Urlaubsgeld im Jahr.
  • Monatlich gerechnet ergibt das: (500 × 12 + 720) / 12 = 560 €.
  • ❌ Die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 556 € ist überschritten.
  • Folge: Kein Minijob mehr – sondern sozialversicherungspflichtig.

Das kann teuer und aufwendig werden – vor allem rückwirkend.


Fazit: Urlaubsgeld? Ja – aber mit Bedacht!

Du musst Urlaubsgeld nur zahlen, wenn du dazu durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder betriebliche Übung verpflichtet bist.

💡 Wenn du es freiwillig zahlen willst:

  • Halte es vertraglich klar fest.
  • Verwende immer den Zusatz: „Freiwillige Leistung – kein Anspruch für die Zukunft“
  • Denke bei Minijobs an die Entgeltgrenze – sonst wird’s teuer.

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