Jedenfalls dann nicht, wenn der geneigte Betrachter Zollvergehen im Kontext des Warenimports an Endverbraucher und des Onlinehandels bewerten möchte. Die Bilanz fällt mau aus. Sehr mau. Und die Zöllner können nichts dafür.

Zölle, Einfuhrabgaben & sonstige Verbote, Beschränkungen

»Die Beamten des Zollfahndungsamts Hannover leiteten im Vorjahr 36 Ermittlungsverfahren ein, bei denen der Verdacht bestand, dass Zölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer nicht ordnungsgemäß entrichtet wurden.

In ihren Ermittlungen konnten sie hinterzogene Einfuhrabgaben in Höhe von rund 22 Millionen Euro nachweisen. Besonders hervorzuheben sind hierbei Zuwiderhandlungen im Zusammenhang mit der Einfuhr von Massenwaren aus Fernost«, so die Bilanz.

Und das ist dürftig gemessen an den Abermillionen Sendungen, die jährlich an Händler und Verbraucher aus Drittländern geliefert werden.

»Im Deliktsbereich der Produktpiraterie wurden im vergangenen Jahr 12 Ermittlungsverfahren eingeleitet und rund 3.588 Plagiate – hauptsächlich Zubehörteile für Mobiltelefone – sichergestellt«, gibt die Zollbehörde bekannt.

300 Beschäftige sind einfach zu wenig

»Mit seinen Außenstellen in Bremen, Magdeburg und Bielefeld und rund 300 Beschäftigten ist das Zollfahndungsamt Hannover für weite Teile Niedersachsens, Sachsen-Anhalts, Bremens und für Teile von Ostwestfalen zuständig. Damit umfasst der Bezirk ein Gebiet von über 60.000 Quadratkilometern«, so das Zollfahndungsamt Hannover.

Eine engmaschige Kontrolle und Ahndung von Vergehen ist dringend notwendig. Das leistet der Zoll gegenwärtig jedoch nur eingeschränkt. Verbraucher haben ein Recht auf sichere und zulässige Produkte und Händler haben ein Recht auf fairen globalen Warenaustausch. Nur kann der Zoll diese Fairness sicherstellen?

Die vollständige Mitteilung könnt ihr hier nachlesen.