Der Abgang von Andreas Kempcke – und was das über den Niedergang der Abmahnkanzleien sagt
Der ehemalige Rechtsanwalt Andreas Kempcke ist nicht mehr Teil der Kanzlei internetrecht-rostock.de. Und: Kempcke ist kein Rechtsanwalt mehr. Er hat seine Zulassung zurückgegeben. Die Kanzlei wird inzwischen ausschließlich von Rechtsanwalt Johannes Richard geführt. Richard war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Nach unbestätigten Gerüchten arbeitet Kempcke mittlerweile als Jurist in einem Krankenhaus. Ob das zutrifft oder nicht, ist für die eigentliche Einordnung zweitrangig. Entscheidend ist: Sein Weggang steht für den strukturellen Niedergang eines ganzen Geschäftsmodells: Der Abmahn-Industrie.
Inhaltsverzeichnis
- Der Abgang von Andreas Kempcke – und was das über den Niedergang der Abmahnkanzleien sagt
- Internetrecht Rostock als Teil der Abmahnindustrie
- Die „guten“ Kanzleien waren nicht immer gut
- Die UWG-Novelle hat das System erschüttert
- Der Niedergang kommt nicht überraschend
- Händler sollten das abfeiern
- Keine Trauer, aber eine klare Erkenntnis
Fasse den Artikel im Bullet-Stil zusammen.
Internetrecht Rostock als Teil der Abmahnindustrie
Internetrecht Rostock gehörte – wie viele ähnliche Kanzleien – zu einem System, das jahrelang hervorragend funktioniert und viel Geld verdient hat: Abmahnungen, Angst, Unsicherheit. Dieses System bestand immer aus zwei Seiten derselben Medaille.
Auf der einen Seite die Abmahner und Abmahnvereine. Auf der anderen Seite Kanzleien, die sich als Verteidiger der Händler positionierten – als die vermeintlich Guten.
Genau diese Trennung war jedoch oft reine Fassade.
Die „guten“ Kanzleien waren nicht immer gut
Viele Kanzleien haben nicht mit Prävention gearbeitet, sondern mit Angst. Statt Händlern klare, verständliche und nachhaltige Anleitungen an die Hand zu geben, wurde Unsicherheit geschürt. Jeder neue Rechtsbereich, jede neue Verordnung, jede Abmahnwelle wurde zur Gelegenheit, laufende Verträge, Schutzpakete und Beratungsabos zu verkaufen.
Wortfilter hat diese Praxis seit Jahren kritisiert – auch Internetrecht Rostock. Die Kanzlei lebte wie viele andere davon, dass Händler Angst hatten, etwas falsch zu machen. Und Angst war – und ist – ein hervorragendes Geschäftsmodell.
Die UWG-Novelle hat das System erschüttert
Mit der Novellierung des UWG wurde es für die Abmahnindustrie deutlich schwieriger. Missbräuchliche Abmahnungen wurden eingeschränkt, formale Anforderungen erhöht, und der Markt trocknete aus. Es wird deutlich weniger abgemahnt.
Hinzu kommt, dass zahlreiche bekannte Abmahnvereine heute nicht mehr auf der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände beim Bundesamt für Justiz stehen. Damit entfiel eine zentrale Grundlage für viele Abmahngeschäfte.
Das hatte direkte Auswirkungen:
- weniger Abmahnungen
- weniger Angst
- weniger Bedarf an kostenpflichtiger Dauerverteidigung
Der Niedergang kommt nicht überraschend
Internetrecht Rostock hatte bereits vor ein paar wenigen Jahren eine angestellte Rechtsanwältin verloren. Der Weggang von Kempcke ist also kein plötzlicher Bruch, sondern der nächste logische Schritt in einem schleichenden Niedergang.
Und es trifft nicht nur die Rostocker. Auch die IT-Recht Kanzlei München rund um Max-Lion Keller merkt, dass sich der Markt verändert. Der Händlerbund musste sich über Jahre hinweg hart sanieren – inklusive Insolvenzen im direkten Umfeld.
Da hat es im Abmahn-Markt ordentlich gescheppert. Das ist ein Markt im Auflöse-Modus.
Händler sollten das abfeiern
Für Händler ist diese Entwicklung gut. Denn viele haben über Jahre nicht nur die „bösen“ Abmahner finanziert, sondern auch die „guten“ Verteidiger. Und diese waren nicht immer so gut, wie sie sich dargestellt haben.
Mit sauberer, ehrlicher und vorausschauender Beratung hätten viele Verfahren, Abmahnungen und Prozesse vermieden werden können. Stattdessen wurde oft erst dann beraten, wenn es schon gebrannt hat – und dann gegen entsprechendes Honorar.
Keine Trauer, aber eine klare Erkenntnis
Die Trauer über den Niedergang solcher Kanzleien hält sich daher in Grenzen. Was bleibt, ist eine Erkenntnis: Das Geschäftsmodell Abmahnung und das schüren von Ängsten funktioniert nicht mehr so gut wie früher. Und das ist gut so.
Der Weggang von Andreas Kempcke ist kein persönliches Urteil. Er ist ein sicheres Zeichen. Für das Ende einer Branche, die zu lange von Unsicherheit, Angst und Abmahnungen gelebt hat – und zu wenig von echter Aufklärung.
Und genau das ist eine Entwicklung, von der Händler langfristig profitieren können.






Ja, so ist es „gewesen?“, richtig, nur eine Seite haste Du vergessen:
Die Gerichte verdienen auch an der Angelegenheit und schüren ebenfalls Unsicherheit und Angst mit unklaren Sichtweisen / schwachsinnigen Urteilen.
Ich kann mich bei einem Fall noch gut daran erinnern , dass ein Richter der einfach behauptete Verpackungschips werden von Endverbrauchern beim Umzug benutzt und fallen deswegen als „Endverbraucherprodukt“ unter die PangV. = Preis muss pro Liter angegeben werden. In 40 Jahren Berufserfahrung hat bei uns noch NIE ein Verbraucher Verpackungschips für den Umzug angefragt.
Wären in Hinsicht von Verpackungstechnik beim Umzug auch völliger Blödsinn..
Das war dem Richter völlig egal. (Trotz Gutachten“!) Man kann ja in die nächste Instanz gehen, wenn einem das Urteil nicht gefällt….
Meines Wissens ist bis heute der Begriff der „Bagatelle“ bei Abmahungen juristisch nicht definiert, dann kann man natürich wegen den kleinsten Fehlern, die eigentlich nicht in den Wettbewerb eingreifen und den/die Mitbewerber schädigen, abmahnen.