Das Produkt soll sensationell sein. Einen Beweis finden wir hierzu nicht. Einzigartig ist es aber schon mal gar nicht. Das können wir beweisen, denn dazu hilft es, die Amazon-Suche mit den Schlüsselwörtern ›Nippel Cover‹ zu bedienen. Und auch sonst hat die Gründerin nicht viel zu bieten. Ihr Shop ist schlecht. Aber das alles scheint, dank des Auftritts bei DHDL, auch nicht nötig zu sein. Marketing at it’s best.

Nippel Cover gibt es schon lange

Sechs Seiten Suchergebnisse findet ihr bei Amazon, wenn ihr nach einem Brustwarzenschutz bzw. Nippel Cover sucht. In vielen Farben, aus unterschiedlichen Materialien und wiederverwendbar. Natürlich auch für Mann oder Frau zu tragen. Nippli ist also nich die Lösung, auf welche wir alle gewartet haben. Es ist ein Marketing-Gag.

Schöne Geschichte der Gründerin

Klar, eine Gründerin. Blutjung und dann bereits ihre dritte Gründung. Das ist eine Geschichte, die uns triggert und uns die Hauptzutaten zu einer nicen Story liefert. Dabei kann das Produkt eigentlich egal sein. Eigentlich. Gut ist es trotzdem, denn es eignet sich so wundervoll zum Polarisieren. Entsprechende Meinungen lest ihr dann auch auf Twitter. Aber lasst das einmal egal sein. So etwas sorgt für ein ganz angenehmes Grundrauschen.

Der Shop ist schlecht, die Details sind kundenunfreundlich

Technisch ist der Shop keine große Herausforderung. Es ist ein kaum angepasster Shopify Store. Im Quelltext der Startseite von nippli.de hat sich dann auch die Agentur verewigt. Grüße nach Koblenz!

»Wir haben uns darauf spezialisiert, das Beste aus dem Produkt herauszuholen und es bis auf das letzte Detail perfektioniert. Unsere Nipplis sind wasser- und schweißfest, zu 100 % blickdicht und kleben wie eine zweite Haut, ohne dabei Abdrücke auf dem Oberteil zu hinterlassen. Unsere Nippel Pads sind gerade einmal 2 mm dünn und werden an den Enden bis zu 0,5 mm dünn. Mit der richtigen Pflege können die Nipplis bis zu 30+ mal wiederverwendet werden!«, ist auf der Startseite zu lesen. Der letzte Satz liest sich krude und ›mal‹ wird (zumindest in diesem Beispiel) großgeschrieben. Ein Lektor hätte Wunder gewirkt.

Aber schauen wir uns die Details an. Warum werden Versandkosten berechnet? Gelernt haben wir, dass diese schädlich sind. Schauen wir auf die Versandzeiten. Diese sind schlecht: 2 bis 4 Tage Lieferzeit plus 2 bis 4 Tage Bearbeitungszeit im ›Versandhaus‹. Ob das wirklich so gemeint ist?

»Aufgrund der Ausstrahlung von ›Die Höhle der Löwen‹ am 05.09.2022 (noch ein Rechtschreibfehler bei den Zahlen …) kann es aktuell zu Lieferverzögerungen kommen.«

Und warum genau ist für diesen Zeitraum dann nicht einfach die Performance gesteigert worden?

Irreführende und illegale Werbung

Erschreckend ist zu lesen, wie die Gründerin ihre Kundinnen und Kunden in die Irre führt und falsch belehrt. So ist folgendes zu lesen:

»Bitte bedenke, dass wir die bereits angefallenen Versandkosten sowie die Kosten der Rücksendung nicht übernehmen können. Wir bitten dich, die Produkte sicher zu verpacken, sodass es während des Versands zu keinen Beschädigungen kommen kann.

Bei Rücksendungen von bereits geöffneten Produkten, die nicht der Richtlinie für Rücksendungen entsprechen, können wir das Geld nicht zurückerstatten. Weiterhin senden wir das Produkt nicht an dich zurück und übernehmen keine anfallenden Versandkosten.«

Das ist nicht nur irreführend und falsch, das ist auch wettbewerblich illegal. Sowas kommt davon, wenn sich keiner um den rechtssicheren Auftritt eines Onlinegeschäfts kümmert. Eine ordentliche Abmahnung hätte Miriam verdient. Zu erwarten war, dass auch die Widerrufsbelehrung falsch ist. Und dem ist auch so.

»Du hast[,] nachdem du die Ware in Besitz genommen hast, 14 Tage Zeit[,] um deine Bestellung zu widerrufen, wenn die Ware originalverpackt und ungeöffnet ist.« Nein, das ist (neben den Kommafehlern) auch falsch. Eine Ware darf auch nicht originalverpackt zurückgegeben werden.

AGB des Grauens

Tja, ordentliche Arbeit scheint dieser Gründerin nicht zu liegen. Jedenfalls hat sie ihre AGB stumpf von einem ihrer weiteren Shops ›Pure Lash‹ kopiert und leider vergessen, die Brand zu ändern.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Quelle: nippli.de)

Eine Widerrufsbelehrung fehlt in den AGB. Alles in allem ein sehr schlechter Auftritt. Der Kunde steht bei Miriam Weilmünster nicht im Fokus. Er ist ihr offenbar nicht nur egal, sie gibt sich auch viel Mühe, ihn in die Irre zu führen.

Produktdetailseite

Wer im Bereich Eigenschaften auf den Link zur Infoseite klickt, landet einen 404er. Wie schlecht. Hier der Link: https://nippli.de/pages/infos. Auch weitere Werbeaussagen dürfen durchaus angezweifelt werden. Nippli wirbt mit dem Begriff ›hautfreundlich‹. Ob das zulässig ist? Denn tatsächlich müsste das Silikon dann ein Wohlbefinden der Haut fördern. Richtiger wäre ›hautneutral‹.

Fazit

Ohne Tiefenanalyse lässt sich schnell herausfinden, dass dieser Shop schlecht ist, die Produktaussagen sind mindestens unseriös, zumindest aber in weiten Teilen gelogen und irreführend. Der Gründerin scheinen ihre Kundinnen egal zu sein. Schlimmer noch, sie füttert sie mit falschen Tatsachen. Das ist im Übrigen verboten.

Aber trotzdem scheint sie wie der Teufel zu verkaufen und ihre Marke, ihr Name und ihre Produkte sind in aller Munde. Wirtschaftlich dürfte die Erwähnung in den Medien und ihr Auftritt bei DHDL also ein voller Erfolg sein.

Pro Tipp: Ein Abo-Modell fehlt. Bei einem Produkt, dessen Haltbarkeit absehbar ist, sollte jeder direkt ein Abo-Modell anbieten.