Auch kleinere Länder können sich als Zielland für eine Internationalisierungs-Strategie lohnen. Verbraucher in kleinen Ländern sind sehr offen für den Einkauf in einem anderen Land. Die Niederlande sind ein gutes Beispiel dafür: Unsere Nachbarn kaufen auch gern Cross-Border ein. Etwa 13,6 Millionen Niederländer sind bereits mit dem Internet verbunden und 12,9 Millionen davon shoppen online.
Fasst man die Niederlande als Zielmarkt ins Auge, so sollten einige Besonderheiten berücksichtigt werden.
Achtung bei Vorkasse
In den Niederlanden sieht Art. 7:26 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek, BW) vor, dass es nicht zulässig ist, den Verbraucher dazu zu verpflichten, mehr als die Hälfte des Kaufpreises im Voraus zu bezahlen. Daher ist es empfehlenswert immer mindestens eine Zahlungsart anzubieten, mit welcher der Kunde höchstens 50 % im Voraus und den Rest erst nach Lieferung bezahlt.
Die Informationen zu den Zahlungsarten werden in den Niederlanden regelmäßig in den AGB, auf einer generellen Informationsseite oder direkt auf der Produktseite erteilt. Des Weiteren platzieren viele Online-Händler Icons mit den möglichen Zahlungsarten im Footer oder Header des Online-Shops, um über diese zu informieren.
Beliebte Zahlungsart – iDEAL
Unsere Nachbarn bezahlen am liebsten mit iDEAL. Das Online-Zahlungsverfahren leitet den Kunden beim Kauf direkt zu seinem Online-Bankkonto weiter. Um niederländische Kunden zu überzeugen in Ihrem Shop einzukaufen, sollte diese Zahlungsart unbedingt mit ins Portfolio der Zahlungsarten aufgenommen werden.
Wer trägt die Transportgefahr bei Retouren?
Die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der Beschädigung der Ware bei einer Rücksendung im Rahmen des Widerrufsrechts trägt nicht der Online-Händler, sondern der Auftraggeber der Sendung. Bietet der Händler keine kostenlose Rücksendung an, ist der Verbraucher der Auftraggeber dieser Rücksendung.
Cookie-Banner ist notwendig
Onlinehändler müssen Angaben zur Handhabung von Cookies machen und darüber informieren, welche Cookies für welche Zwecke eingesetzt werden. Außerdem ist die Einholung der Einwilligung des Benutzers notwendig, bevor Cookies gesetzt werden dürfen.
Dies gilt für alle Cookies, es sei denn
• die Cookies sind rein funktional. Das heißt, dass die Cookies ausschließlich dazu dienen, die Kommunikation über das elektronische Netzwerk auszuführen oder unbedingt erforderlich sind, um den vom Benutzer angefragten Dienst erbringen zu können.
• die Cookies werden nur genutzt, um Informationen über die Effektivität und Qualität des Dienstes einzuholen, unter der Voraussetzung, dass dies keine oder nur geringe Folgen für die Privatsphäre des Benutzers hat. Hiermit wird Bezug auf rein analytische Cookies genommen, die nicht noch für andere Zwecke (beispielsweise profiling) eingesetzt werden.
Die Information über die Verwendung von Cookies muss leicht auffindbar sein. Eine Platzierung der Information in der Datenschutz- und Cookie-Erklärung bietet sich also an. Ferner sollte bei der Einholung der Einwilligung auf die Informationen in der Datenschutzerklärung hingewiesen werden. Die Einwilligung selbst muss nicht explizit sein. Wenn der Benutzer auf der Webseite verbleibt nachdem er eindeutig und umfassend informiert wurde, kann dies als Einwilligung aufgefasst werden. Es ist wichtig, dass die Einwilligung eingeholt wird, bevor Cookies gesetzt werden.
In der Praxis geschieht dies häufig durch einen kurzen Informationstext als Banner im Header oder Footer der Webseite, der dem Kunden angezeigt wird, wenn der Kunde auf der Webseite „landet” und in dem kurz unter Verweis auf die ausführliche Information zusammen mit der Bitte um Einwilligung darüber informiert wird, dass Cookies gesetzt werden.
Sanktionen
Die niederländische Aufsichtsbehörde ACM (Autoriteit Consument & Markt) kann je nach Verstoß Geldbußen von bis zu 450.000 Euro erlassen. In der Praxis geht die Behörde aber zuerst mit weniger drastischen Instrumenten wie Verwarnungen oder der Veröffentlichung von Ergebnissen gegen Verstöße vor, bevor sie Geldbußen festsetzt.
Weiter stehen auch den betroffenen Verbrauchern bestimmte Rechte zu: So kann ein Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen einen Vertrag bei einer verspäteten Lieferung kündigen oder diesen annullieren, wenn die E-Commerce-Infopflichten nicht erfüllt wurden. Darüber hinaus ist auch eine deliktsrechtliche Haftung des verstoßenden Unternehmers denkbar.
Über den Autor
Marcin Jedrzejak
Legal Expert der Trusted Shops GmbH. Er hält einen Master of German and Polish Law von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder und hat zusätzlich sein postgraduales Studium in Business Management abgeschlossen. Seine ersten beruflichen Erfahrungen konnte er in der Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner sammeln.
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