❌ Wenn der Wunschtext strafbar ist: „Sieg Heil“ in eBay-Bestellung – was tun?

Ein Händler fragt in der Wortfilter-Community:

„Bei meinen Produkten kann man ja einen Wunschtext angeben. Jetzt hat ein Käufer ernsthaft als Wunschtext „Bis zum Sieg Heil Hitler“ eingetragen. 😳
Ich werde das natürlich nicht umsetzen – sowas ist in Deutschland strafbar. Aber jetzt frage ich mich: Würdet ihr das zur Anzeige bringen? Oder einfach nur bei eBay melden und gut ist?“

Diese reale eBay-Bestellung macht sprachlos – und wirft eine ernste Frage auf:
Was darf ein Kunde eigentlich wünschen? Und was musst – oder darfst – du als Händler tun, wenn die Grenze des Sagbaren überschritten wird?

Wir schauen uns das juristisch, praktisch und aus Händlersicht an.


„Sieg Heil“ in eBay-Bestellung – was tun?

📦 Der Ausgangspunkt: Ein individualisierbares Produkt

Viele Händler bieten personalisierbare Produkte an – etwa gravierte Schilder, Tassen mit Namen oder Textilien mit Wunschaufdruck. Ein beliebtes Feature bei Kunden. Doch leider auch eine Einfallstür für Trolle, Provokateure – und manchmal sogar strafrechtlich relevante Inhalte.

In diesem Fall lautete der Wunschtext:

„Bis zum Sieg Heil Hitler“

Ein klarer NS-Bezug. Kein Scherz. Kein Versehen. Sondern eine ganz bewusste Botschaft – möglicherweise, um den Händler zu testen oder bloßzustellen.


🛑 Ja, das ist strafbar – ohne Wenn und Aber

Das deutsche Strafrecht ist hier eindeutig. Nach § 86a StGB ist das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verboten. Dazu zählen:

  • Hakenkreuze
  • SS-Runen
  • Hitlergruß
  • und Parolen wie „Sieg Heil“ oder „Heil Hitler“

Diese Parolen gelten unabhängig von Ort und Medium als Kennzeichen des Nationalsozialismus. Und damit ist auch ein eingereichter Wunschtext mit dieser Formulierung eine strafbare Handlung.

📚 Der Bundestag hat das bestätigt:

Schon das Verwenden des Hitlergrußes mit dem Ruf „Sieg Heil“ kann strafbar sein, auch wenn keine Öffentlichkeit besteht.

Weitere Quellen: LTO Legal Tribune Online


👥 Wer macht sich strafbar?

🧾 Der Käufer

Indem der Käufer diesen Text eingibt und die Verbreitung auf einem Produkt beauftragt, verwendet er aktiv ein NS-Kennzeichen. Das ist strafbar nach § 86a StGB – auch wenn es „nur online“ geschieht.

Je nach Kontext kann zusätzlich vorliegen:

  • § 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
  • § 130 StGB: Volksverhetzung

🛍️ Der Händler

Wenn du den Wunschtext einfach umsetzt – also auf Tasse, Schild oder Shirt druckst – wirst du selbst zum Verwender des verbotenen Kennzeichens. Auch dann, wenn du „nur ausführst“.

📚 Die Jurisprudenz urteilte:

Auch eine Gravur oder Gestaltung im Auftrag schützt nicht vor Strafbarkeit – der Umsetzende macht sich selbst strafbar.


🚨 Was solltest du als Händler tun?

Wenn so ein Wunschtext bei dir eingeht, ist der Ablauf klar:

  1. Sofort ablehnen
    Reagiere schriftlich (z. B. per Nachricht) und dokumentiere, dass du den Text nicht umsetzen wirst.
  2. Beweise sichern
    Screenshots, Zeitstempel, Bestellinformationen – alles speichern.
    Falls nötig, kann das später als Beweismaterial dienen.
  3. eBay melden
    Nutze die Meldung über das Verkäuferportal. Verstöße gegen die Richtlinien führen oft zu Sanktionen.
  4. Anzeige prüfen
    Eine Strafanzeige ist rechtlich möglich und in solchen Fällen gerechtfertigt. Sie kann online oder bei der nächsten Polizeidienststelle erfolgen.

🛡️ Warum eine Anzeige sinnvoll ist

Du bist nicht verpflichtet, Anzeige zu erstatten. Aber du darfst es – und schützt dich damit auch selbst. Denn:

  • Du zeigst, dass du die rechtliche Lage kennst.
  • Du dokumentierst, dass du dich abgrenzt.
  • Du handelst präventiv gegen Wiederholungstäter.

Ein Käufer, der so etwas einmal abschickt, testet dich vielleicht. Wer aber feststellt, dass er damit keine Konsequenzen erfährt, versucht es erneut – bei dir oder anderen.


🤯 Warum machen Leute sowas?

Mögliche Motive:

  • Provozieren: Einige Kunden wollen bewusst provozieren – aus ideologischen, politischen oder trollenden Motiven.
  • Testen: Manchmal testen Rechtsextreme Händler, ob sie solche Inhalte unwissentlich oder fahrlässig umsetzen.
  • Bloßstellen: Einmal ausgeliefert, könnten solche Produkte fotografiert und verbreitet werden – als angeblicher Beweis für rechtsextreme Gesinnung auf Händlerseite.

Klar ist: Diese Provokationen sind nicht harmlos. Sie können dich persönlich, geschäftlich und juristisch schwer treffen.


🧠 Reicht es, eBay zu informieren?

✅ eBay-Meldung

  • Einfach umzusetzen
  • Käufer kann verwarnt oder gesperrt werden
  • Keine strafrechtlichen Konsequenzen für den Käufer

⚖️ Strafanzeige

  • Polizei oder Staatsanwaltschaft wird aktiv
  • Ermittlungen und ggf. strafrechtliche Sanktionen möglich
  • Du setzt ein klares Zeichen gegen rechtsextreme Inhalte

👉 Am besten beides tun: Plattform schützen UND ein Zeichen setzen.


✋ Ist das ein Einzelfall?

Leider nein.
Viele Händler berichten von grenzüberschreitenden Wunschtexten – nicht nur mit NS-Bezug, sondern auch sexistisch, rassistisch oder beleidigend.

Solche Texte gehören nicht zur Meinungsfreiheit, sondern in vielen Fällen in den Bereich Strafrecht oder Plattformmissbrauch.


✅ Fazit: Klare Kante zeigen

Dieser Fall ist kein kurioser Einzelfall, sondern ein klarer Angriff auf die rechtliche und moralische Integrität eines Händlers.

„Sieg Heil Hitler“ ist kein Wunschtext. Es ist ein Straftatbestand.

Deshalb gilt für dich als Händler:

  • ❌ Nicht umsetzen
  • 🧾 Dokumentieren
  • 🧑‍⚖️ Anzeige prüfen
  • 🧹 Plattform informieren

Du bist nicht verpflichtet, Anzeige zu erstatten – aber du darfst. Und manchmal ist genau das notwendig, um zu zeigen: Hier ist Schluss.


❓ FAQ

FAQ – Wunschtexte mit NS-Bezug im Onlinehandel

Ist der Wunschtext „Sieg Heil Hitler“ strafbar?

Ja, er fällt unter § 86a StGB und gilt als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.

Mache ich mich strafbar, wenn ich den Text umsetze?

Ja. Auch als Händler würdest du durch Umsetzung zum Täter – selbst im Kundenauftrag.

Kann ich den Käufer anzeigen?

Ja. Du darfst bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten – auch online.

Was bringt eine Meldung bei eBay?

eBay kann den Käufer verwarnen oder sperren. Strafrechtlich bleibt aber nur eine Anzeige wirksam.


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