Gebühren für das Zahlen mit PayPal & Co – BGH untersucht

Die Karlsruher Richter verhandelten am Donnerstag, den 10.12.20 eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen das Münchner Fernbus-Unternehmen Flixbus. Das Unternehmen hatte ihren Kunden für Online-Bezahlungen per Paypal oder Sofortüberweisung eine Extra-Gebühr aufgebrummt. Im Januar ist voraussichtlich das Urteil zu erwarten.

Worum geht es:

  • Transparenz für den Kunden und
  • einheitliche Bedingungen / Chancengleichheit.

Eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch verbietet seit Anfang 2018 Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte. Ob das auch für Paypal und Sofortüberweisung gilt, die nicht erwähnt werden, ist bislang umstritten.

Die Entscheidung ist auch für viele Onlinehändler relevant.

Brüssel und die Datenmacht der Großkonzerne

Jeder Marketing-Verantwortliche weiß, wie wichtig die Platzierung an erster Stelle bei der Suche ist. Wer eine optimale Platzierung und Sichtbarkeit will, der zahlt und kauft eine Anzeige. Das kennt man gleichwohl im Lebensmitteleinzelhandel, wo Unternehmen zahlen, damit ihre Produkte in der Werbung oder den Regalen der Händler prominent platziert werden.

Großkonzerne wie Google, Amazon & Co sammeln Unmengen an Daten, soweit nichts Neues. Auch das damit Macht einhergeht, haben wir alle schon gehört.

Was also soll daran die EU Kommission beschäftigen?
Das Internet hat einigen Anbietern eine Marktmacht ermöglicht, wie sie kaum ein Unternehmen vorher erreichen konnte. „Manche Unternehmen sind so groß, dass sie ihre eigenen Regeln schaffen können“, warnte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager kürzlich in der „Wirtschaftswoche“.

Die EU-Kommission will neue Regeln und damit einen neuen Rechtsrahmen schaffen:

  • Die Macht der Plattformen soll begrenzt,
  • Verbraucherrechte gestärkt und
  • mehr Transparenz bei Algorithmen herstellt werden.

Am 15. Dezember, wollen EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager und Digitalkommissar Thierry Breton ihre Pläne für den „Digital Services Act“ und den „Digital Markets Act“ vorlegen.

Wird das das digitale Grundgesetz?
Man kann sich vorstellen, das Google, Facebook und Co. dieses Gesetz fürchten. Würde es ihnen doch die Macht über den europäischen Markt nehmen, weil sie ihre Geschäftspraktiken offenlegen und mehr Wettbewerb ermöglichen müssen.

Ist das sinnvoll?
Ja finden wir, weil der rechtliche Rahmen für digitale Dienstleistungen seit der Verabschiedung der E-Commerce-Richtlinie im Jahr 2000 unverändert ist. Nicht so die die Online-Welt: Die tägliche Nutzung digitaler Mittel verändern sich täglich. In den letzten 20 Jahren entwickelten sich viele neue Wege, um online zu kommunizieren, einzukaufen oder auf Informationen zuzugreifen und all das geht ständig weiter. Es ist also an der Zeit, auch die Regularien zeitgemäß anzupassen.

Wie wir berichteten, hat sich der BVOH für Euch bereits Anfang September in der Konsultation zum Digital Services Act Package eingebracht.

BVOH – Wer wir sind


Der Bundesverband Onlinehandel e.V. wurde am 8. April 2006 in Dresden gegründet. Wir verstehen uns als Sprecher und Interessenvertreter des mittelständigen Onlinehandels (KMU) und arbeiten an der Verwirklichung eines fairen, sicheren und erfolgreichen Onlinehandels für alle Beteiligten. Bei uns ist der Mittelstand des Onlinehandels zu Hause.

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