Inhaltsverzeichnis
- Schlechter Kundenservice und Datenschutzpanne: Meine Erfahrung mit der Mediashop GmbH aus Österreich
- Ungewollte Bestellung – Identitätsdiebstahl statt Einkaufserlebnis
- Der erste Reflex: Händler informieren
- Keine Reaktion, keine Lösung – stattdessen Mahnung
- Rechtlich klar: Keine Pflicht zur Rücksendung
- Datenschutz? Offenbar Fehlanzeige
- Das eigentliche Problem: fehlende Verantwortung
- Warum das gefährlich ist
- Mein Fazit
- Fazit für Verbraucher
- Meine Meinung
Schlechter Kundenservice und Datenschutzpanne: Meine Erfahrung mit der Mediashop GmbH aus Österreich
Manchmal muss man es einfach sagen, wie es ist:
Was mir mit der Mediashop Group aus Niederösterreich passiert ist, ist eine Schande für den Online-Handel.
Ungewollte Bestellung – Identitätsdiebstahl statt Einkaufserlebnis
Ich hatte nie etwas bei Mediashop bestellt. Nie.
Und trotzdem lag plötzlich ein Paket vor meiner Tür – inklusive Rechnung.
Das Produkt: mir völlig unbekannt. Der Absender: Mediashop Group, Österreich.
Was ich sehr schnell feststellen musste:
Jemand hatte meine persönlichen Daten inklusive Geburtsdatum verwendet, um eine Bestellung aufzugeben.
Ein klassischer Fall von Identitätsdiebstahl – und das ist kein Einzelfall im Online-Handel.
Der erste Reflex: Händler informieren
Ich tat das Naheliegende:
Ich rief beim Mediashop-Kundendienst an und schrieb zusätzlich eine E-Mail.
Meine Botschaft war klar:
„Ich habe nichts bestellt. Bitte holen Sie die Ware wieder ab.“
Die Antwort war ebenso klar – und leider völlig daneben:
„Wenn Sie die Ware nicht wollen, schicken Sie sie einfach zurück.“
Kein Bedauern, keine Prüfung, kein Sicherheitsinteresse.
Ich sollte mich selbst darum kümmern, eine Ware zurückzusenden, die ich nie bestellt hatte.
Keine Reaktion, keine Lösung – stattdessen Mahnung
Ich dachte, das klärt sich. Tat es aber nicht.
Wochen später kam eine Zahlungserinnerung.
Also rief ich wieder an. Ich erklärte den Fall erneut, bat um Abholung der Ware.
Die Reaktion: Wieder Schulterzucken. Man werde sich „darum kümmern“.
Ein Rückruf wurde versprochen – kam aber nie.
Erst nachdem ich den Fall öffentlich auf LinkedIn gepostet und Mediashop markiert hatte, reagierte das Unternehmen.
Plötzlich hieß es: „Wir kümmern uns morgen.“
Am nächsten Tag folgte tatsächlich ein Anruf. Ergebnis:
Man könne leider nichts tun – ich müsse das Paket selbst zur Post bringen, auch wenn ich ein Rücksendeetikett bekäme.
Ich habe mittlerweile drei Telefonate geführt, mehrfach geschrieben –
aber eine faire Lösung? Fehlanzeige.
Rechtlich klar: Keine Pflicht zur Rücksendung
Ich bringe es auf den Punkt:
Ich habe nichts bestellt, keinen Vertrag geschlossen, keine Einwilligung erteilt.
Nach deutschem und österreichischem Recht bin ich damit nicht verpflichtet, eine unbestellte Ware zurückzusenden (§ 241a BGB).
Wenn ein Händler ungefragt liefert, dann trägt er das Risiko –
nicht der Empfänger.
Faktenbox: MediaShop Gruppe
Unternehmensdaten
- 📍 Sitz: Lindau (Bodensee), Deutschland – operative Zentrale in Neunkirchen, Niederösterreich
- 🏁 Gründung: 1999
- 👔 Geschäftsführung: Philipp Nachbaur (Group-CEO) u. a.
- 👩💼 Mitarbeitende: ca. 520 (Stand 2023)
- 💶 Umsatz: ca. 177 Mio. EUR (2023)
- 🏢 Struktur: 17 Gesellschaften, aktiv in über 40 Ländern, operativ in 10 Märkten (DACH, CEE u. a.)
- 💡 Geschäftsmodell: Direktvertrieb über TV, E-Commerce, Social Media, Print & B2B-Handel
- 📦 Produktportfolio: ca. 3.000 Artikel in Haushalt, Küche, Fitness, Freizeit & Beauty
- 🏷️ Marken: ca. 355 eingetragene Marken (z. B. Livington, Hurricane, GourmetMaxx u. a.)
⚠️ Kritik & Verbrauchererfahrungen
- Trustpilot: Ø 3,7 / 5 Sterne bei > 30.000 Bewertungen – trustpilot.com/review/mediashop.tv
- Häufige Beschwerden über langsame Lieferung, fehlende Rückmeldungen und Mahnungen trotz Reklamation
- Kritik an übertriebenen Werbeversprechen und Produktqualität („nicht wie im TV gezeigt“)
- Probleme bei Rücksendekosten und komplizierten Widerrufsprozessen
- Shopauskunft: 1,66 / 5 Sterne – shopauskunft.de/review/www.mediashop.info
- Einzelfälle von Datenschutzproblemen und möglichem Identitätsmissbrauch („falsche Rechnungen“, „unbestellte Ware“)
Und vor allem: Wer darüber informiert wird, dass die Bestellung unter falschen Daten erfolgt ist,
muss sofort handeln – und darf diese Daten nicht weiterverarbeiten oder an Dritte (z. B. Kreditinstitute) weitergeben.
Genau das scheint hier aber passiert zu sein:
Ich erhielt schließlich eine Zahlungserinnerung – offenbar, weil meine Daten bereits in ein Mahnwesen oder Kreditsystem eingespeist wurden.
Datenschutz? Offenbar Fehlanzeige
Das wirft massive Fragen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf.
Denn in dem Moment, in dem Mediashop informiert war, dass die Daten missbräuchlich verwendet wurden,
hätte man jede Weiterverarbeitung sofort stoppen müssen.
Stattdessen ging die Forderung weiter – samt Mahnung.
Das zeigt, wie fahrlässig mit sensiblen Kundendaten umgegangen wird.
Ich prüfe aktuell über meinen Anwalt:
- eine negative Feststellungsklage (es besteht keine Forderung gegen mich),
- sowie einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO, um zu erfahren,
welche Daten gespeichert, verarbeitet oder weitergegeben wurden.
Das eigentliche Problem: fehlende Verantwortung
Was mich am meisten ärgert, ist die Haltung.
Nicht der Fehler selbst – Fehler passieren.
Sondern wie man mit ihnen umgeht.
Dreimal telefoniert, mehrfach geschrieben, öffentlich gemacht –
und trotzdem wird die Verantwortung auf den Kunden abgeschoben.
Ein seriöses Unternehmen hätte längst gesagt:
„Wir kümmern uns, wir holen die Ware ab, und wir prüfen den Datenmissbrauch.“
Stattdessen diskutiert man darüber, ob ein Paketdienst Abholungen kann.
(Spoiler: Natürlich kann er das.)
Warum das gefährlich ist
Ich bin seit Jahren im E-Commerce aktiv. Ich kenne Prozesse, Rechte, Pflichten.
Ich weiß, dass ich nicht zahlen und nichts zurückschicken muss.
Aber was ist mit jemandem, der das nicht weiß?
Viele Betroffene würden die Ware wohl einfach auf eigene Kosten zurücksenden,
aus Angst vor einer Mahnung oder Inkasso.
Das ist fatal – und untergräbt das Vertrauen in den gesamten Online-Handel.
Mein Fazit
Wenn ein Unternehmen so mit unbestellten Lieferungen, Kundendaten und Beschwerden umgeht,
dann zeigt das: Hier fehlt es an Kundenschutz, Datenschutz und Verantwortungsbewusstsein.
Ich sage es klar:
Vor solchen Anbietern sollte man warnen.
Denn das hier ist kein „Einzelfall“ – es ist ein Symptom.
Und es ist genau das Verhalten, das den Online-Handel in Misskredit bringt.
Fazit für Verbraucher
- Wer unbestellte Ware erhält, muss sie nicht bezahlen.
- Eine Rücksendung ist nicht verpflichtend.
- Informiere den Händler einmal schriftlich und bewahre Belege auf.
- Bei Datenmissbrauch: Datenschutzbehörde und ggf. Anwalt einschalten.
Meine Meinung
Ich kann ja noch verstehen, dass sich erst einmal Widerstände bei Mediashop breitmachen, wenn Ware für 50 € zurückgeholt werden soll, aber spätestens, wenn der Verbraucher zeigt, dass er „seine Rechte“ kennt, hätte anders reagiert werden können. Auf jeden Fall hätte auf meine erste Mail eine Antwort kommen müssen. Dass erst nach meinem LinkedIn-Post überhaupt eine Reaktion kommt, ist schlicht beschämend. Dass dann aber auch noch der Mitarbeiter mir versucht zu erklären, dass es nicht möglich sei, bei mir die Sendung abzuholen, ist nicht nur dreist gelogen, es ist, auf Kölsch gesagt, „eine Verarsche“. Gleiches gilt für die sensationell schlechte Lüge auch auf LinkedIn: „[…] unser Kundenservice hat nachweislich bereits mehrfach – sowohl telefonisch als auch schriftlich – mit Ihnen Kontakt aufgenommen.“ Wie mag das aussehen, wenn in ein paar Monaten, nach einer Abmahnung von mir und einem Gerichtstermin, sich herausstellt, dass es doch nicht stimmt, was Mediashop da so halluziniert?
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Weitere InformationenUnd da sind wir beim eigentlichen Punkt. Für nicht einmal 60 € Warenwert macht diese Frittenbude einen Aufriss, als wäre mir für Tausende von Euros Ware geliefert worden, die jetzt ein Riesenloch in die Bilanz reißt. Der Reputationsschaden, die Arbeit mit diesem Vorfall, übersteigen um ein Vielfaches den Warenwert und lassen vor allem tief in das Mindset des Unternehmens blicken.
Die einzig richtige Reaktion nach diesen Versäumnissen wäre es gewesen, mich aufzufordern, die Ware zu vernichten, Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten und mich um Mithilfe zu bitten. Eine Entschuldigung wäre natürlich auch nett. Gut, nehmen wir jetzt zur Kenntnis, dass die Bude Kundenzentriertheit nicht kann und auch nicht können will. Ergo: Um Mediashop besser einen ganz großen Bogen machen.
Als reiner Verbraucher wäre ich hilflos gewesen. Aber ich komme nun vom Fach, ich blogge, und diese Angelegenheit wird mir noch Futter für weitere Beiträge liefern. Denn was passiert jetzt: Negative Feststellungsklage, Auskunft nach DSGVO und wahrscheinlich Schadenersatz. Das sind noch mindestens zwei weitere gute Beiträge. Und Kosten bei Mediashop, welche die unter 60 € Warenwert um mehr als das Zehnfache überschreiten werden. Wirtschaftlich klug ist das nicht.








