Seitenbetreiber haften voll für Suchergebnisse durch Metadaten

Eure Metadaten sollen der Suchmaschine Informationen liefern um diese bei relevanten Suchbegriffen sichtbar zu machen. Aus diesen basteln Google & Co. mitunter >eigene< Texte welche in den Suchergebnissen dargestellt werden. Für die Suchergebnisse haften nicht die Suchmaschinen, sondern ihr als Seitenbetreiber, so dass OLG Stuttgart (Az.: 2 W 30/23).

Worum ging es?

In den Metadaten der Seite befand sich folgende Formulierung >Systemischer Coach + Psychotherapeutin (HeilprG)< und Google machte daraus >Systemischer Coach + Psychotherapeutin<. Letztere Formulierung ist wettbewerbswidrig, da diese Angaben falsch sind. Und das Angebot hätte nicht in den Suchergebnissen sein sollen. Der Seitenbetreiber sieht Google in der Verantwortung, die Klägerin sagt “Der Seitenbetreiber sei schuld”.

Und das sagen die Richter

“Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass der bei Google angezeigte Treffer (…) iSv § 5 Abs. 2 Nr. 3 UWG irreführend war.

Hierfür haftet die Antragsgegnerin.

Schuldner der in § 8 Abs. 1 UWG geregelten Abwehransprüche ist jeder, der durch sein Verhalten den objektiven Tatbestand einer Zuwiderhandlung selbst, durch einen anderen oder gemeinschaftlich mit einem anderen adäquat kausal verwirklicht oder sich als Teilnehmer an der deliktischen Handlung eines Dritten beteiligt (…).

Die Antragsgegnerin hat den irreführenden Suchmaschineneintrag adäquat-kausal verursacht, indem sie in den Metadaten der Homepage als Titel folgende Angaben gewählt hat: “(…) Systemischer Coach + Psychotherapeutin (HeilprG)“.

Sie musste ohne Weiteres damit rechnen, dass eine Suchmaschine den anzuzeigenden Treffer aus diesen Metadaten generieren und – schon aus Darstellungsgründen – nur in abgekürzter – irreführender – Form wiedergeben könnte.”

Was bedeutet das nun?

Vom Kern her argumentieren die Richter in eine ähnliche Stoßrichtung wie es in der Vergangenheit auch schon andere Gerichte taten. Der Händler und nicht die Plattform sind für die jeweiligen Anzeigen verantwortlich. Auch dann, wenn der Händler die Darstellung selber gar nicht steuern kann.

Ergo bedeutet diese Entscheidung für euch, dass ihr einmal eure Metadaten und die dazugehörigen Suchergebnisse prüfen solltet. Denn nicht selten habt ihr eure Seiten – und damit auch die Metadaten – nicht selbst erstellt. Eine Agentur hat das für euch erledigt. Und diese muss nicht die juristischen Feinheiten eurer Branche kennen. Somit können sich teure Fehler eingeschlichen haben.

Dieser Beitrag wurde am von unter Onlinehandel veröffentlicht.

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert