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Wegzugsbesteuerung: Wie Sie als GmbH-Gesellschafter Steuernachteile vermeiden können

Planen GmbH-Gesellschafter, ihren Wohnsitz oder den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland zu verlegen, dann kann das schnell zu einer recht teuren Angelegenheit werden. Schuld daran ist die sogenannte Wegzugsbesteuerung, mit der der Gesetzgeber versucht, eine Kapitalflucht ins Ausland zu verhindern, indem stille Reserven einer Kapitalgesellschaft in Form von GmbH-Geschäftsanteilen auch im Inland steuerpflichtig sind.

Deshalb müssen sich natürliche Personen, die im Privatvermögen auch Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten, vor einem Wegzug mit den möglichen steuerlichen Auswirkungen auseinandersetzen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wer von der Wegzugsbesteuerung betroffen ist, wie sich die Höhe der Wegzugssteuer berechnet und welche Strategien möglich sind, um die Steuer zu vermeiden, zu verschieben oder zumindest in der Höhe zu reduzieren.

Definition: Was ist die Wegzugssteuer?

Nach § 6 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz bzw. AStG) wird beim Wegzug des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft ins Ausland ein fiktiver Veräußerungsvorgang unterstellt und für den Gesellschafter wird die Wegzugssteuer fällig.

Voraussetzung dafür, dass Wegzugssteuer fällig wird, ist ein mindestens 1-prozentiger Anteil des Gesellschafters an der Kapitalgesellschaft. Völlig unerheblich ist dabei, ob es sich bei der Gesellschaft um eine Kapitalgesellschaft nach deutschem oder ausländischem Recht handelt. Zudem spielt auch die Staatsangehörigkeit des Steuerpflichtigen keine Rolle. Betroffen sind also Personen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen wollen und die als Privatperson Anteile an einer Kapitalgesellschaft besitzen (z.B. Anteile an einer GmbH).

Da bei der Berechnung der Wegzugssteuer nur eine fiktive Veräußerung der Anteile unterstellt wird, d.h. der Gesellschafter diese nicht tatsächlich verkauft, fließt ihm auf der einen Seite keine Liquidität aus dem Verkauf zu, auf der anderen Seite muss er aber den Wertzuwachs seiner Beteiligung versteuern, d.h. es entsteht Einkommen ohne Geldfluss (im Fachjargon auch als „Dry Income“ bezeichnet).

Wer ist von der Wegzugsbesteuerung betroffen?

Betroffen von der Wegzugsbesteuerung ist jede Privatperson, die ihren Wohnsitz aus Deutschland ins Ausland verlagern will und eine Beteiligung von mindestens ein Prozent an einer Kapitalgesellschaft besitzt.

Seit Anfang dieses Jahres findet die Wegzugsbesteuerung persönliche Anwendung, wenn die betroffene Person innerhalb der letzten zwölf Jahre vor dem Wegzug mindestens sieben Jahre unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig gewesen ist (Vor 2022 waren es noch fünf von zehn Jahren).

Wie wird die Wegzugssteuer berechnet?

Als Teil der Einkommenssteuer wird zur Berechnung der Wegzugsbesteuerung ein fiktiver Unternehmensverkauf unterstellt, d.h. zur Berechnung der Wegzugssteuer muss der Unternehmenswert der Gesellschaft als Basis für die Steuerberechnung ermittelt werden. Das geschieht über das vereinfachte Ertragswertverfahren.

Berechnung der Wegzugssteuer mittels vereinfachtem Ertragswertverfahren

Zum besseren Verständnis stellen wir die Berechnungssystematik der Steuerlast des Gesellschafters nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren nachfolgend in allgemeiner Form vor. Individuelle Besonderheiten bleiben unberücksichtigt und sollten für jeden Einzelfall mit dem Steuerberater besprochen werden, für etwaige Fehler oder Ungenauigkeiten im Beispiel übernehmen wir deshalb auch keine Gewähr, dieses dient lediglich der Veranschaulichung!

Berechnung:

Basis bei der Berechnung der Wegzugsbesteuerung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ist der von der Kapitalgesellschaft erzielte durchschnittliche Gewinn der drei Jahre vor dem Auslandsumzug des betroffenen Gesellschafters.

Dieser Durchschnittswert wird anschließend mit dem Faktor von 13,75 multipliziert und von diesem Wert sind 60 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters zu versteuern.

Beispiel:

Ein GmbH-Gesellschafter besitzt 7 Prozent der Geschäftsanteile an der Gesellschaft. In den drei Jahren vor dem Wegzug ins Ausland hat die GmbH folgende Gewinne erwirtschaftet:

  • Jahr 1: 145.000 Euro
  • Jahr 2: 201.000 Euro
  • Jahr 3: 213.500 Euro

Der durchschnittliche Gewinn dieser drei Jahre liegt bei 186.500 Euro. Die Multiplikation mit dem Faktor 13,75 ergibt 2.564.375 Euro.

60 Prozent von 2.564.375 Euro sind vom Gesellschafter mit seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern, damit also: 1.538.625 Euro.

Angenommen, der persönliche Steuersatz des Gesellschafters liegt bei 30 Prozent, dann beträgt die Wegzugssteuer aus seinem GmbH-Anteil 461.587,50 Euro.

Wie können GmbH-Gesellschafter die Wegzugssteuer vermeiden?

Wie das kleine Rechenbeispiel bereits zeigt, kann sich die Wegzugssteuer auf einen ziemlich hohen Betrag summieren, dem – wie bereits beschrieben – vorerst kein Geldfluss gegenübersteht.

Deshalb sind Strategien gefragt, um die Wegzugssteuer – zumindest teilweise – zu vermeiden, zu minimieren oder hinauszuzögern.

Wegzug vermeiden oder zeitlich begrenzen

Die vermutlich einfachste Lösung liegt auf der Hand: Drohen durch einen Umzug ins Ausland sehr hohe steuerliche Belastungen, können Sie sich die Frage stellen, ob der Umzug tatsächlich notwendig ist.

Beantworten Sie diese Frage mit Ja, dann sollten Sie als nächstes überlegen, ob der Wegzug nicht auf eine Zeit unter sieben Jahre begrenzt werden kann, da es für diesen Zeitraum bei einem Umzug innerhalb des Euroraums eine Rückkehrreglung gibt. Das bedeutet, dass die Wegzugsbesteuerung rückwirkend entfallen kann, wenn der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz innerhalb von sieben Jahren nach dem Wegzug wieder zurück nach Deutschland verlegt. Auf Antrag kann dieser Zeitraum nochmals um fünf Jahre verlängert werden.

Ein anderer Weg wäre zu prüfen, den Hauptwohnsitz in Deutschland nicht aufzugeben, also als Steuerinländer weiterhin in Deutschland unbegrenzt steuerpflichtig zu bleiben, so dass die Wegzugssteuer nicht anfällt. In diesem Fall sollten Sie aber unbedingt mit Ihrem Steuerberater prüfen, wie es sich in solchen Fällen mit Staaten verhält, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen unterhält, da hier zur Erfüllung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland möglicherweise weitere Anforderungen gelten.

Verkauf der Gesellschaftsanteile

Ist der Umzug ist Ausland unumgänglich und eine Rückkehr innerhalb der nächsten sieben Jahre unwahrscheinlich, kann der Gesellschafter zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung seine Gesellschaftsanteile vor dem Umzug veräußern. Dabei müssen Sie aber berücksichtigen, dass für den Verkauf der Anteile ebenfalls Steuern anfallen.

Beraten Sie sich deshalb in jedem Falle mit Ihrem Steuerberater, welche Variante für Sie aus steuerlicher Sicht günstiger ist: Der Verkauf der Gesellschaftsanteile vor dem Wegzug oder die Wegzugsbesteuerung nach dem endgültigen Umzug ins Ausland.

Anteilsübertragung an Familienmitglieder

Eine weitere Alternative zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung ist die Übertragung der Gesellschafteranteile an ein Familienmitglied vor dem Wegzug ins Ausland. Das beschenkte Familienmitglied muss dafür aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein und dies zukünftig auch bleiben. Außerdem fällt in diesem Falle u.U. Schenkungssteuer an.

Ob Schenkungssteuer anfällt und – falls ja – ob das Schenkungsszenario aus steuerlicher Sicht günstiger ist als die Wegzugsbesteuerung, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen.

Liquidation der Kapitalgesellschaft

Eine theoretische Möglichkeit zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung ist auch die Liquidation der Kapitalgesellschaft. Allerdings muss einer Liquidation zum einen auch die Mehrheit des Gesellschaftskapitals zustimmen, zum anderen ist zu prüfen, ob das aus wirtschaftlicher Sicht wirklich Sinn ergibt.

Umwandlung der Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft

Wie eingangs erwähnt, betrifft die Wegzugsbesteuerung Kapitalgesellschaften. Eine weitere Möglichkeit zu deren Vermeidung wäre also die Umwandlung der Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft. In der einschlägigen Literatur wird hier beispielsweise oft die Umwandlung in eine GmbH & Co. KG – also eine Kommanditgesellschaft – empfohlen.

Außerdem besteht die Möglichkeit, die Anteile der Kapitalgesellschaft in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft einzubringen.

Beide Fälle sind in der Regel mit einem nicht unerheblichem Aufwand verbunden. Außerdem muss gewährleistet sein, dass die zukünftige Personengesellschaft ihren Sitz in Deutschland hat, da sonst bei einem Wegzug zwar keine Wegzugssteuer anfällt, dafür aber die sogenannte „Entstrickungssteuer“, ebenfalls mit dem Ziel, stille Reserven in der Gesellschaft aufzudecken und zu besteuern.

Fazit Wegzugsbesteuerung: Lassen Sie sich beraten!

Sie sehen also: Es gibt zwar zahlreiche Möglichkeiten zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung, die aber in den meisten Fällen komplex ausfallen, einiges an Aufwand verursachen und deshalb sorgfältig geplant und von Experten begleitet werden müssen.

Um Steuerfallen zu vermeiden und trotzdem die für Sie günstigste Variante zu finden, sollten Sie auf jeden Fall Rücksprache mit Ihre Steuerberater halten, um die individuell beste Lösung zu finden.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern!

7 Gründe, warum E-Commerce-Händler auf einen digitalen Steuerberater setzen sollten

Wenn man der Corona-Krise tatsächlich etwas Gutes abgewinnen muss, dann fallen einem schnell die Begriffe E-Commerce und Digitalisierung ein. Denn durch die erzwungenen Geschäfts- und Ladenschließungen während der Lockdowns waren selbst alteingesessene Unternehmen gezwungen, den Onlinehandel als zusätzlichen Vertriebskanal aufzubauen, um im Wettbewerb weiter bestehen zu können und das Überleben ihres Unternehmens zu sichern. Reinen E-Commerce-Unternehmen bescherte die Pandemie hingegen eine echte Sonderkonjunktur.

Gleichzeitig hat die Digitalisierung von Arbeitsprozessen in vielen Unternehmen einen riesigen Entwicklungsschritt gemacht, erzwungen u.a durch die zeitweise bestehende Pflicht zum Home-Office. Auch hier mussten Unternehmen handeln, um wettbewerbsfähig zu bleiben, falls sie das nicht schon vor der Krise getan haben.

Aber auch wenn in vielen Unternehmen der Digitalisierungsgrad immer weiter steigt, manche Büros nahezu komplett papierlos arbeiten und viele Unternehmen inzwischen fast vollständig auf E-Commerce als Vertriebskanal setzen, gibt es oft eine Schwachstelle, an der viele der Optimierungs-Bemühungen scheitern: der Schnittstelle zum Steuerberater. Denn ist dieser nicht ebenfalls vollständig digital aufgestellt, können sich viele der erreichten Vorteile schnell wieder in Luft auflösen und im Ergebnis unnötig Zeit und Geld kosten.

Achten Sie deshalb bei der Wahl Ihres Steuerberaters darauf, dass er auch vollständig digital arbeitet und außerdem über das nötige Fachwissen verfügt, um die Bedürfnisse, Schwerpunkte und Risiken von E-Commerce-Unternehmen zu kennen. Welche Gründe darüber hinaus noch für die Wahl eines digitalen Steuerberaters sprechen, stellen wir Ihnen im Folgenden vor.

#1 Kosten minimieren und Ressourcen schonen

Den vermutlich offensichtlichsten Grund für die Wahl eines digitalen Steuerberaters wurde in der Einleitung schon angesprochen: Um Kosten zu minimieren und Ressourcen zu schonen – und zwar Ihre.

Ihr Steuerberater sollte über die notwendigen Schnittstellen und erforderlichen nachgelagerten Systeme verfügen, damit Sie die für Buchführung, Lohnabrechnung, Jahresabschlusserstellung oder im Rahmen von Betriebsprüfungen erforderlichen Dokumente in elektronischer Form bereitstellen können. Je mehr Belege monatlich verarbeitet werden müssen – beispielsweise bei Amazon-Händlern, die täglich hunderte von Paketen verschicken – desto größer ist hier der Effekt.

Ist Ihr Steuerberater nicht digital aufgestellt, dann besteht die Gefahr, dass bei Ihnen nicht nur zusätzliche Kosten entstehen, da Sie Bücher und Belege „quasi nur für den Steuerberater“ zusätzlich physisch vorhalten und u.U. noch erstellen müssen. Darüber hinaus gehen Sie so auch ein erhöhtes Fehlerrisiko bei der Datenübertragung an der Schnittstelle von „Digital zu Papier“ ein.

# 2 Sichere und nachvollziehbare Prozesse

Ein nicht minder wichtiger Punkt, wenngleich nicht ganz so greifbar wie etwa die eingesparten Kosten, wurde bereits kurz im vorherigen Punkt erwähnt: Indem Sie Ihre Prozesse digitalisieren, können Sie ein deutlich höheres Level an Prozesssicherheit erreichen und viele Fehler, die bei einer manuellen Arbeitsdurchführung entstehen können, vermeiden.

Das beginnt bei der bedarfs- und funktionsgerechten Zuweisung von Benutzerberechtigungen in einzelnen Systemen, reicht über systemseitig eingerichtete prozessimmanente Kontrollen (z.B. an Schnittstellen bei der Datenübertragung oder bei Freigabeprozessen) und reicht bis hin zu einem systemseitig implementierten Vier-Augen-Prinzip.

Vor allem im Zahlungsverkehr, bei der Lohnbuchhaltung, im Rechnungswesen oder der Buchführung können Sie durch die Digitalisierung dieser Prozesse Ihr Internes Kontrollsystem auf ein ganz neues Sicherheitsniveau heben.

#3 Unmittelbarer Datenzugriff und agile Unternehmensführung

Ein weiterer wichtiger Grund, warum Sie sich für einen digitalen Steuerberater entscheiden sollten, ist die dadurch gebotene Möglichkeit, einer sehr effizienten und agilen Unternehmensführung auf Basis stets vorhandener Realtime-Daten.

Denn nur wenn Ihr Steuerberater auch in der Lage ist, in seinen IT-Systemen Ihre elektronisch übertragenen Daten zeitnah zu verarbeiten, versetzt Sie das in die Lage, diese auf Knopfdruck abzurufen und so bei wichtigen Unternehmensentscheidungen auf aktuelle Zahlen (Monatsabschlüsse, Umsatzstatistiken oder ähnliche Ad-hoc-Auswertungen) zurückgreifen zu können.

# 4 Schnelle und einfache Kommunikation

Auch bei der Kommunikation spielt die Wahl eines digitalen Steuerberaters eine wichtige Rolle, da sie Abläufe beschleunigen und erheblich vereinfachen kann.

Das betrifft nicht nur die Kommunikation und Datenübertragung zwischen Mandant und Steuerberater – beispielsweise bei der vollautomatisierten Übertragung von Daten aus dem Rechnungswesen in die Buchhaltung – sondern auch die Kommunikation mit dem Finanzamt oder anderen Behörden. So können beispielsweise Daten zur Umsatzsteuervoranmeldung vollautomatisch an die Finanzbehörde übertragen werden.

Ein weiterer Vorteil ist der direkte und schnelle Zugriff auf wichtige Dokumente, die in elektronischer Form jederzeit abrufbar sind und bei Bedarf dem Steuerberater oder der Finanzbehörde bereitgestellt werden können.

# 5 Ortsunabhängiges Arbeiten

Wenn Sie Ihre Prozesse vollständig digitalisiert haben und auch Ihr Steuerberater digital aufgestellt ist, können Sie quasi von jedem Ort auf der Welt arbeiten, da physische Dokumente nicht mehr übergeben werden müssen, der Datenzugriff auf die Systeme des Unternehmens von überall möglich ist und auch viele anderen Prozesse virtuell durchführbar sind.

Die dadurch entstandene Möglichkeit des ortsunabhängigen Arbeitens trifft nicht für Sie als Unternehmer, sondern auch auf alle Ihre Mitarbeiter zu. Das versetzt Sie in die Lage, in Zeiten des Fachkräftemangels Mitarbeiter überall auf der Welt zu rekrutieren. Dabei kann es sich um Spezialisten handeln, die Sie vor Ort nicht finden oder um erfahrene lokale Arbeitskräfte auf internationalen Märkten, in die Sie mit Ihrer Firma expandieren möchten.

# 6 Revisionssichere und nachvollziehbare Verfahrensdokumentation

In Verbindung mit der Einführung digitaler Prozesse und elektronischer Verarbeitungsverfahren, sowohl interner wie externer (z.B. Schnittstellen zu externen Anbietern wie Ihrem Steuerberater oder der Finanzbehörde), ist auch eine nachvollziehbare und prüfungssichere Verfahrensdokumentation zu erstellen (bzw. die vorhandene dementsprechend zu aktualisieren).

Die Verfahrensdokumentation muss die Einhaltung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz: GoBD) sicherstellen, um so zum einen die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der verarbeiteten Daten zu gewährleisten und zum anderen dadurch auch die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu erfüllen.

Darüber hinaus muss die Verfahrensdokumentation so aufgebaut und gestaltet sein, dass ein sachkundiger Dritter in angemessener Zeit die Verarbeitungslogik der für die Rechnungslegung und Buchhaltung relevanten Daten sowie deren Unveränderlichkeit nachvollziehen kann. Ein Betriebsprüfer sollte also anhand der Verfahrensdokumentation verstehen, wie die im Buchhaltungssystem Ihres Steuerberaters vorgehaltenen Daten zustande kommen, ob diese vollständig, richtig und zeitgerecht aus ihren Systemen übertragen wurden und ob die dafür notwendigen Dokumente und Belege unverändert abrufbar sind, (z.B. in einem Dokumenten-Management-System oder in der Cloud).

Achten Sie darauf, dass nicht nur Sie über eine solche Verfahrensdokumentation verfügen, sondern dass auch Ihr digitaler Steuerberater hier den gesetzlichen Anforderungen genügt!

# 7 Datenschutz und Datensicherheit

Ein immenser Vorteil digitaler Prozesse – davon betroffen ist also auch die Wahl eines digitalen Steuerberaters – liegt in der Wiederherstellung wichtiger Dokumente nach einem Katastrophenfall, der sogenannten Disaster-Recovery.

Bei einem Katastrophenfall kann es sich zum Beispiel um einen Gebäudebrand handeln, bei dem sämtliche Infrastruktur und alle aufbewahrungspflichtigen Dokumente eines Unternehmens vernichtet werden, so dass im Falle einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt die dafür notwendige Dokumentation (z.B. von Geschäftsvorfällen im Rahmen der Buchhaltung) nicht mehr vorhanden ist. Damit verstößt der Unternehmer sowohl gegen die steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen (laut AO) und die handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten (nach HGB) und kann eine lückenlose Dokumentation aller für die Buchführung wichtigen Geschäftsvorfälle nicht mehr nachweisen.

Das Problem haben Sie nicht, wenn Sie und Ihr Steuerberater vollständig digital und papierlos aufgestellt sind. Dann müssen Sie zwar nach dem Katastrophenfall dafür Sorge tragen, dass betriebskritische Infrastruktur schnellstmöglich wieder vorhanden ist, alle für Ihre Unternehmenssteuerung wichtigen oder gesetzlich aufzubewahrenden Dokumente stehen Ihnen aber jederzeit und online abrufbar zur Verfügung.

Fazit: Für E-Commerce-Unternehmen führt kaum ein Weg an einem digitalen Steuerberater vorbei

Die Liste für Gründe, warum sich E-Commerce-Unternehmen (und auch die meisten anderen) für einen digitalen Steuerberater entscheiden sollten, ließe sich beliebig lang fortsetzen.

Bereits die vorab vorgestellten Gründe zeigen allerdings, dass mittel- bis langfristig vor allem E-Commerce-Unternehmen, die intern meist schon beinahe vollständig digital und papierlos arbeiten und über hocheffiziente Arbeitsprozesse verfügen, auch einen Steuerberater benötigen, der diese Prozesse selbst konsequent digital hält und optimiert umsetzt.

Ihr Ziel als moderner und zeitgemäße Unternehmer sollte es sein, dass sich Ihr Steuerberater Ihren Anforderungen anpasst, und nicht andersherum. Wir von der DHW sind ganz gezielt auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet und unterstützen Sie dabei, so dass Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können. Sprechen Sie uns einfach an!

Warum Onlinehändler einen auf E-Commerce spezialisierten Steuerberater brauchen

Schon vor der Corona-Krise wuchs der Onlinehandel kontinuierlich und mit jährlich hohen Wachstumsraten. Mit dem Ausbruch der Pandemie erlebte das E-Commerce-Business aber nochmal einen kräftigen Schub, da nun auch Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen bislang fast ausschließlich offline verkauft haben, den Schritt in den Onlinehandel wagen, um zukünftig wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben.

Gleichzeitig wirkt die Corona-Krise wie ein Katalysator und führt zu einer Erhöhung des Digitalisierungsgrades bei Unternehmen, sichtbar an verbesserten Workflows und der Automatisierung von Geschäftsprozessen, Arbeitsabläufen und Lieferketten.

Anforderungen an die steuerliche Beratung wachsen kräftig

Ob Schnittstellen zu vorgelagerten Warenwirtschaftssystemen oder einer nachgelagerten Fakturierungssoftware, die Anbindung zu Buchhaltungssystemen von Drittanbietern oder die automatisierte Abrechnung und Rechnungsstellung von mehreren hundert Paketversendungen pro Tag: Je höher der Digitalisierungsgrad im Onlinehandel, umso mehr steigen auch die Anforderungen und Bedarfe an steuerliche Beratungsleistungen. Und die Komplexität erhöht sich nochmals, wenn es sich um grenzüberschreitende Lieferungen oder die Inanspruchnahme von Fulfillment-Anbietern handelt.

Zudem kommen von regulatorischer Seite große Veränderungen auf die Branche zu, denn mit der EU-Umsatzsteuerreform 2021 soll ein einheitlicher Binnenmarkt im E-Commerce geschaffen werden. Für Onlinehändler, die ihre Waren an Privatkunden im EU-Ausland verkaufen, bringt das ab Juli diesen Jahres zahlreiche Veränderungen bei der Deklarierung und Abführung im Ausland fälliger Umsatzsteuer mit sich.

Onlinehändler brauchen spezialisierte Steuerberater

In den meisten Fällen ist die Fülle an steuerlichen und buchhalterischen Anforderungen sowie deren Komplexität ohne die Unterstützung eines auf den Onlinehandel spezialisierten Steuerberaters kaum noch zu bewältigen. Vor allem dann nicht, wenn der Unternehmer seinen Fokus auf das Kerngeschäft nicht verlieren und teure Fehler von Anfang an vermeiden will.

Zahl der Betriebsprüfungen bei Onlinehändlern nimmt deutlich zu

Das starke Wachstum im E-Commerce weckt natürlich auch das Interesse der Finanzbehörden. Zum einen, weil die gestiegenen Anforderungen (z.B. bei grenzüberschreitenden Fernverkäufen) und fehlendes Fachwissen umsatzsteuerliche Risiken bergen. Zum anderen aber auch, weil sich in diesem Bereich immer noch viele Händler „tummeln“, die steuerliche Anforderungen nicht ganz so ernst nehmen.

Es ist also nicht verwunderlich, dass in den letzten Jahren die Zahl der Betriebsprüfungen bei Onlinehändlern überdurchschnittlich stark zugenommen hat. Die Finanzämter prüfen dabei besonders häufig Unternehmen, die an Amazon-FBA-Programmen teilnehmen, da hier das Risiko von nicht richtig ausgewiesener oder im falschen Land abgeführter Umsatzsteuer besonders hoch ist. Aber auch bei Lieferungen und Leistungen im Inland können schnell Fehler passieren, die aus fehlendem steuerlichen Sachverstand resultieren, zu hohen Nachzahlungen führen und im Extremfall sogar existenzgefährdend sein können.

Deshalb empfehlen Branchenkenner, sich von Anfang an von einem auf den Onlinehandel spezialisierten digitalen Steuerberater unterstützen zu lassen und dadurch Rechtssicherheit für das eigene Online-Unternehmen zu erhalten. Ein Steuerberater, der sich mit einer ordnungsgemäßen Buchhaltung für Verkäufe auf Amazon, Ebay & Co. genauso gut auskennt, wie mit den verbundenen umsatzsteuerlichen Vorgängen oder gängigen Online-Bezahlsystemen wie Paypal, Klarna oder Alipay.

Worauf sollten Onlinehändler bei der Wahl eines digitalen Steuerberaters achten?

Da es sich beim Onlinehandel um ein – im Vergleich zu vielen anderen etablierten Wirtschaftsbereichen – noch sehr junges Geschäftsfeld handelt, gibt es bislang nur wenige Steuerberater, die darauf spezialisiert sind und über das notwendige Spezialwissen verfügen.

Denn nur „digital“ aufgestellt sein und sich mit einem einzigen Programm auszukennen, reicht heute bei weitem nicht mehr aus. Vielmehr muss sich ein Steuerberater für Onlinehändler mit wichtigen Schnittstellen zu vor- und nachgelagerten Programmen (z.B. Taxdoo, Lexoffice, FastBill oder Datev) genauso gut auskennen, wie mit der aktuellen Steuergesetzgebung auf nationaler und internationaler Ebene.

Achten Sie bei der Wahl eines digitalen Steuerberaters deshalb unbedingt darauf, dass dieser mit seiner eigenen Kanzlei bereits digital und effizient aufgestellt ist. Das beginnt schon damit, dass Terminbuchungen online möglich sind, Besprechungen per Videocall durchgeführt werden und der spätere Workflow inkl. Dokumentenmanagement automatisiert und papierlos ist.

Folgende Fragen helfen Ihnen in einem möglichen Erstgespräch:

  • Mit welchen Schnittstellen arbeitet der Steuerberater?
  • Welche Programme werden eingesetzt?
  • Wie wird eine reibungslose Schnittstellenkommunikation zwischen den Systemen gewährleistet?
  • Gibt es eine entsprechende Verfahrensdokumentation?
  • Welche steuerlichen Verpflichtungen ergeben sich durch Ihre Geschäftstätigkeit?
  • Welche sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sind für Sie relevant?

Wichtig für Ihren Steuerberater sollte die reibungslose Verknüpfung aller Systeme sein, damit ein problemloser Workflow und damit ein rechtssicherer und transparenter Geschäftsbetrieb gewährleistet sind und Sie sich ausschließlich auf ihre Kernkompetenz konzentrieren können: Ihre Produkte und Dienstleistungen online zu verkaufen.

DHW Steuerberatung: Die vollständig digitale Steuerberatung für den Onlinehandel

Als vollständig digitalisierte und auf den E-Commerce spezialisierte Steuerkanzlei sind wir genau der richtige Ansprechpartner für Onlinehändler und haben uns spezialisiert auf die Bedürfnisse rein digitaler Mandanten, agiler Unternehmen und ganz besonders von Onlinehändlern. Wir helfen Ihnen bei der Digitalisierung und Beschleunigung Ihrer Prozesse und am Ende natürlich auch beim Steuern sparen.

Wir wenden unser Wissen nicht nur an, sondern wollen Teil der Innovation sein.  Entsprechend unserer Philosophie betreuen wir deutschlandweit unsere Mandate komplett papierlos und digital und arbeiten mit etablierten Partnern wie FastBill, Lexoffice, Taxdoo, Amainoice, AccountOne und vielen anderen zusammen und helfen bei der Prozessoptimierung und Wissensvermittlung.

Die Qualifikation unserer Mitarbeiter hat für uns eine sehr hohe Priorität, da davon am Ende unsere Mandanten direkt profitieren. Jeder Mitarbeiter, der einen festen Mandantenstamm betreut, verfügt deshalb auch über ein zertifiziertes Fachwissen im Umsatzsteuerrecht und bildet sich fortlaufend weiter. Unter der Leitung von Christian Deák, selbst Steuerberater mit zertifizierten Fachberater- und Beratertiteln und Geschäftsführer unserer Steuerkanzlei, gehören wir mittlerweile zu den bekanntesten und führenden Beratungsgesellschaften der Branche. Wir wurden bereits mehrfach ausgezeichnet, unterrichten Steuerrecht an der FOM Hochschule, treten regelmäßig als Speaker auf Veranstaltungen auf und veröffentlichen als Autoren für mehrere Institute wie die Steuerfachschule Endriss und den Deubner Verlag.

Wenn wir Ihr Interesse an einer Mandantschaft geweckt haben und Sie bereit sind, Ihre Prozesse auf den Prüfstand zu stellen und bedarfsgerecht zu optimieren, freut sich unser Team auf eine Kontaktaufnahme über unsere Online-Terminauswahl.

Weitere Informationen zur DHW Steuerberatung erhalten Sie außerdem auf unserer Homepage.

Florian Rösch | Inhaber von FReSEO und eBay-Nerd

Wer bin ich?

Florian Rösch, Am Krebsgraben 15 in 78048 Villingen-Schwenningen

Ich bin Inhaber von FReSEO  der Agentur für gewerbliche eBay Händler.

Ich bin gelernter Kaufmann für Spedition & Logistikdienstleistungen und seit 2002 von eBay fasziniert.

Was mache ich?

Ich unterstütze gewerbliche eBay Händler bei:

  • der Optimierung Ihrer Angebote und Abläufe
  • Ecommercestrategien
  • Strategische Unternehmensentwicklung
  • Produktauswahl
  • Warenwirtschaftssysteme
  • Logistik
  • Inernationalisierung
  • Retourenmanagement
  • Mitarbeitersuche und Ausbildung

 

Meine Erfahrung mit eBay reicht bis in das Jahr 2002 zurück, als ich damals als 16 Jähriger den originalen Auspuff meines Rollers auf eBay verkaufte und mehr Geld erzielte als ich für den neuen Sportauspuff ausgegeben habe. Seit damals bin ich von eBay fasziniert und verfolge das Thema eBay SEO bis ins Detail. Unzählige Stunden habe ich damit verbracht den Suchalgorithmus zu studieren, zu testen und die zielführensten Optimierungsmaßnahmen zu entwickeln

Wo findet Ihr mich im Netz?

Auf meiner Webseite , in allen bekannten Facebookgruppen zum Thema Ecommerce und unter Xing und mein Facebook-Profil.

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