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eBay stellt ‘hinten rum’ seine neue Artikeldetailseite vor

eBay versandte gestern einen Newsletter an die Teilnehmer des ePN (eBay Partner Network) und der Marktplatz verkündete, dass ihre neue Artikeldetailseite ausgerollt wird. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass die Werbenden nichts weiter zu unternehmen bräuchten, da eBay automatisch Links auf die ›neuen‹ Seiten umleitet. Das kann für einige Händler unerfreulich sein, wenn sie eBay nicht vertrauen.

Die neue Produktdetailseite

Über sie berichtete ich bereits ausführlich im Februar.  Zu diesem Zeitpunkt waren allerings einige Annahmen noch spekulativ. Jetzt scheinen sich diese zu bestätigen.

Damit Kunden in Zukunft den eigentlichen individuellen Inhalt lesen können, wird ein zusätzlicher ›Klick‹ nötig sein. Das reduziert die Sichtbarkeit eurer Templates deutlich. Die neue Ansicht soll, so eBay, allerdings die Conversion-Rate erhöhen.

Die Mail im Original

Der Newsletter wird auch durch einen Blog-Post auf  dem ePN-Blog begleitet. Diesen könnt ihr hier nachlesen.

Hi Mark,

We are excited to share with you that we are rolling out a new version of our “View item” page, which has proven to convert better than the previous versions of this page. The best part- there’s nothing you need to do to make it happen – we’re redirecting your links* for you.

This cleaner, modernized landing page improves conversions by:

  • Emphasizing the “Buy It Now” and “Place Bid” buttons
  • Cutting out the clutter with collapsible details
  • Reinforcing Money Back Guarantee and Free Shipping
  • Increasing cart size by cross-promoting and upselling with helpful information like “Best selling”, “Save on” and “You may also like”.

See for yourself! Compare an example of the old page (“/itm”) here to an example of the new page (“/i”) here.

To help you begin converting buyers with these new landing pages, we’ll be automatically redirecting your /itm links* for you in phases. Starting May 7, we’ll automatically redirect 1% of all partner traffic. We’ll be monitoring performance, and scaling up the percentage of traffic in increments, with the goal of having 100% of traffic going to these landing pages by the end of May.

*Please note that these are only links that currently point to older versions of the view item page. Links that go to the home page, a search results page or anywhere else will not be impacted by this change.

This rollout will take several weeks, but you don’t have to wait. To begin using the new landing pages now, check out our blog post.

We look forward to learning how you use these new pages to increase your revenue. If you have any questions or suggestions for future landing page improvements, please don’t hesitate to reach out. We can be reached anytime at AskEPN@ebay.com.

Links zur alten und zur neuen Seite sind recht einfach zu unterscheiden. Die alte Seite ruft ihr durch diesen Link auf: https://www.ebay.de/itm/112847925202 und die neue durch diesen: https://www.ebay.de/i/112847925202 . Und ja, sie ist bereits in DE gelauncht.

Was bedeutet das aber nun für euch?

Wenn ihr ePN-Links nutzt und diese auf eure Produktdetailseite zeigt, werden sie nun umgeleitet. ABER: Die neue Seite zeigt nicht allein euer Produkt, sondern auch das der Wettbewerber an. Daher führt die neue Ansicht zu Irritationen bei einigen Händlern.

Diese neue Ansicht lässt zunächst vermuten, das Ganze könnte sich für euch nachteilig auswirken, was aber eher eine kurzsichtige Betrachtung ist. Es betrifft ja schließlich ALLE Angebote und somit ebenso ALLE Händler. Eure Listings werden also auch bei denen eurer Wettbewerber eingeblendet. Wenn sich also, wie eBay es schreibt, die ›Trefferquote‹ erhöht, dann werden auch eure Angebote davon profitieren.

“[…] we are equipping you with a new version of our “View item” page that has proven to convert better than the previous version of this page.”

Fazit

Abwarten und Tee trinken. eBay misst gut und auch richtig. Mir gefällt die neue Seite. Ich denke, dass sie bei den Verbrauchern gut ankommt. Wenn diese Neuerung nun tatsächlich besser konversiert, dann bedeutet das, eure Umsätze sollten mittelfristig ansteigen.

Da ich den eBay-Messungen hinsichtlich der besseren CR vertraue, glaube ich, dass die neue Artikeldetailseite zu einer Verbesserung des Nutzererlebnisses führen kann. Ich schließe mich also nicht der, von mehreren amerikanischen Blogs geäußerten, Kritik an.

Und ihr?

eBay Tipp: #lebenamlimit – Bild & Rufnummer in den Rechtlichen Informationen

Einige eBay Händler versuchen in meinen Augen recht smart, die neuen eBay Grundsätze zur Nennung der Kontaktdaten auszunutzen. Daher möchte ich euch diese Möglichkeit einmal vorstellen. Aber: Vorsicht! Ich denke nicht, dass diese Möglichkeit im Sinne von eBay ist.

So machen es einige Händler

Zufällig bin ich über diese Ansicht gestolpert. Der Ansatz ist sehr gut, aber leider seit der Einführung der neuen Grundsätze m.E. nicht gestattet oder aber zumindest sehr grenzwertig. Trotzdem finde ich die Idee aus 2 Gründen sehr smart: 1. bietet der Händler als zusätzlichen Service-Kanal Whatsapp an und 2. finde ich, dass die Darstellung sehr gelungen ist.

(Hinweis: Diese Darstellung ist m.E. nicht grundsatzkonform)

Was sagt der neue Grundsatz?

Dieser ist im Grunde eindeutig und beschreibt klar, an welcher Stelle Rufnummern erlaubt sind:

(Quelle: ebay.de)

Der Ort, an dem die Angaben eingefügt werden können, ist das Feld ‘Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben‘. Wird jetzt eBays Regel streng ausgelegt, dann ist die so von einigen Händlern dargestellte Information nicht regelkonform.

Aber es geht auch in ‘erlaubt’

Da in dem Feld ‘Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben‘ HTML erlaubt ist, lassen sich auch andere Dinge einbinden. Hier ein Beispiel:

(Hinweis: m.E. eine grundsatzkonforme Nutzung der Möglichkeit)

Hier der Link zur Eingabe: http://cgi4.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?RegisterBizSellerInfo. Hierzu  könnt ihr diesen Quelltext verwenden. Die Größe des Bildes lässt sich im Quelltext einstellen:

(Hinweis: Diesen Quelltext könnt ihr einfügen: <img src=”http://michaelgross.net/telefon_0042.gif” height=”300″ id=”telefon”><br> Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: <a href=”https://ec.europa.eu/consumers/odr” target=”_blank”>https://ec.europa.eu/consumers/odr</a>)

Es geht natürlich auch ganz verrückt und im 90er-Style, schaut einmal hier: https://www.ebay.de/itm/122412654345#telefon. Natürlich ist das keine gute Darstellung und nicht von mir empfohlen. Es soll lediglich gezeigt werden, dass ein .gif dargestellt werden kann und dass die Position mit einem Anker ansprechbar ist. Das kann z.B. in der M2M-Kommunikation hilfreich sein.

Warum finde ich die Idee grundsätzlich smart?

Wer nur mit einem Bild, also ohne Rufnummer oder Hinweis auf z.B. Whatsapp, die Idee umsetzt, handelt m.M.n. nach eBays Regeln. Großartig sind die Fokussierung auf die Rufnummer-Angabe im Impressum und der Verweis auf die Erreichbarkeit. Was meint ihr?

Wir haben uns da etwas ausgedacht

Michael Gross von Baygraph und ich haben eine Idee, die wir euch in den kommenden Tagen kostenlos zur Verfügung stellen werden. Natürlich kann man diese Darstellungsmöglichkeit auch dazu nutzen, aktiv den Verbrauchern seine Erreichbarkeit anzuzeigen. Wir haben uns das so gedacht:

(von 9:00 bis 17:00 Uhr)

(von 17:01 bis 9:00 Uhr)

 

 

 

 

 

Wir stellen euch einen Link mit Quelltext zur Verfügung, den ihr hier einfügen könnt. Zwischen 9:00 bis 17:00 Uhr ist dann das Bild links geschaltet und ab 17:01 bis 9:00 Uhr das Bild rechts.

Leider ist eine selbstzukonfigurierende Lösung auf die Schnelle zu aufwendig. Aber halt eben nur auf die Schnelle 🙂 Was haltet ihr von der Idee?

Hinweis

Dieser Tipp wird eine kurze Halbwertzeit haben. Ebay plant ja eine geänderte Darstellung der Kontaktdaten. Im Zuge dieser Änderung wird wahrscheinlich dieser Tipp nutzlos werden.

NEWS: eBay weitet Händler-Unterstützung aus.

Diese Woche fand das Seller-Council in eBays Headquarter in Dreilinden statt. Und da gibt es etwas sehr Schönes für die Händler-Communities im Netz. eBay stellt nun eine neue Hilfe ganz offiziell zur Verfügung. Bisher habe ich eure Anliegen immer über meine verschiedenen Kontakte eingespielt. Das ist auch jetzt weiterhin möglich. Es gibt aber ab sofort einen zusätzlichen Kanal. Gerade für nicht gut vernetzte Influencer ist diese Neuerung wichtig und gut.

Wie funktioniert das jetzt?

Im Grunde bleibt alles so, wie es ist. Ihr sprecht mich über die verschiedenen Kanäle an, schildert mir euer Anliegen und ich leite es weiter. In vielen Fällen ergibt es aber Sinn eure ‘Bauchschmerzen’ an die neue Ansprechpartnerin zu geben. Das entlastet mich ein wenig, denn ich muss nicht erst recherchieren, wer eure Problem lösen kann. Ein großartiges Angebot von eBay. Diese Unterstützung steht auch anderen Influencern zur Verfügung.

(Quelle: eBay.de – Vom eBay SellerCouncil mit baygraph.de)

Warum macht eBay das jetzt?

Devin Wenig hatte ja bereits vor der Staffelübernahme angekündigt, dass er sich mehr auf die kleinen und mittleren Händler konzentrieren und auch verstärkt in den sozialen Medien aktiv sein möchte. Diese Strategie ermöglichst es nun, dass eBay sich weiter öffnet.

Bereits vor 1.5 Jahren hatte ich mich mit der eBay Geschäftsleitung über diese Notwendigkeit ausgetauscht und vorgeschlagen, an die Händler näher heran zu rücken. Es freut mich, dass das nun so umfangreich umgesetzt wird.

Für Influencer ist das hilfreich

Gerade für die weniger gut bei eBay vernetzten Influencer ist dieser Move von eBay hilfreich. Einige, die als Influencer wahrgenommen werden, benötigen besonders diese Unterstützung, da sie in der Vergangenheit eben nicht die Möglichkeit hatten, sich hilfreich für ihre Follower einzusetzen.

(Quelle: Screenshot FB Gruppe eines Influencers)

Es fehlte ihnen schlicht an einem funktionierenden Netzwerk. Das haben sie jetzt immer noch nicht, aber dafür hilft dann die eBay Mitarbeiterin aus dem eBay-Concierce-Team. Ich finde das großartig.

Fazit

Toll, dass eBay sich mehr den Händlern zuwendet und auch Influencer mit ins Boot holt. Einige preisen diesen Move als ‘Exklusivität’ an, das ist aber falsch. Der Zugang zu der Ansprechpartnerin steht mehreren Influencern zur Verfügung.

eBay Herbst News mit Kommentar für gewerbliche Verkäufer

Es ist mal wieder so weit. Die Zweite Runde in diesem Jahr steht an. Neben den Frühjahrs-News gibt es nun die Herbst-News für gewerbliche eBay Verkäufer. Die Zusammenfassung ist ist einfach. Einige dinge die bereits angekündigt worden sind gehen nun live. Es gibt keine tiefgreifenden Veränderungen. Also: Alles prima.

HTTPS für mehr Sicherheit. Umsetzung der Google Anforderung.

Bei der Datenübertragung im Internet ist Sicherheit oberstes Gebot. Den meisten Nutzern ist „HTTPS“ in der Adresszeile ihres Browsers ein bekanntes und wichtiges Merkmal, das Vertrauen schafft. HTTPS steht für „Hypertext Transfer Protocol Secure“, also das „sichere Hypertext-Übertragungsprotokoll”. Auch eBay-Händler sollen sicherstellen, dass die Inhalte ihrer HostingAnbieter oder Partnerfirmen HTTPS unterstützen. Damit wird verhindert, dass Browser Warnhinweise anzeigen, wenn Nutzer ihre Angebote aufrufen. So gewährleistet eBay, dass der Marktplatz den Sicherheitsstandards moderner Browser entspricht, wie z. B. Google Chrome. eBay bittet seine Händler ihre Angebote ab sofort mit dem neuen Tool von i-Ways zu prüfen. Enthalten Angebote HTTP sollen diese angepasst und nur noch HTTPS-Inhalte in Artikelbeschreibungen verwendet werden. Ab Oktober 2017 wird beim Aufrufen von eBay-Angeboten, in denen HTTP-Inhalte externer Hosting-Anbieter enthalten sind, vom Browser ein Warnhinweis zur Sicherheit angezeigt. Dieser Hinweis könnte sich beispielsweise auf Bilder, HTML5-Videos oder CSS-Dateien beziehen. Ab Februar 2018 werden Artikelbeschreibungen, in denen HTTP verwendet wird nur noch als
verkürzte Zusammenfassung angezeigt. Die vollständige Artikelbeschreibung kann durch Anklicken geöffnet werden. Weitere Informationen finden Händler dazu im Verkäuferportal.

Kommentar: Damit wissen wir jetzt sicher, warum eBay zuletzt die ‘aufklappbare’ Beschreibung getestet hat. Wie der Marktplatz bereits mitteilte, ging es um die HTTPS-Herausforderung.

Änderung zum Grundsatz von Kontaktinformationen & Links

eBay hat die Richtlinie zur Einbindung von Kontaktinformationen aktualisiert. Ab Oktober 2017 ist es nicht mehr gestattet, Kontaktinformationen in Artikelbeschreibungen, Bildern oder in eBay Shops einzubinden. Ausgenommen davon sind rechtlich erforderliche Informationen im Impressum. Wenn Händler in ihrem eBay Shop zurzeit ihr Impressum anzeigen, kann es auch weiterhin dabei bleiben. Zu Kontaktinformationen gehören z.B.: Telefonnummern

  • Faxnummern
  • E-Mail-Adressen
  • Links zu Profilen in sozialen Netzwerken

Gleichzeitig hat eBay den Grundsatz zur Verwendung von Links geändert. Händler dürfen nicht länger Links zu Websites außerhalb von eBay in Ihre Artikelbeschreibungen einbinden. Ausgenommen davon sind Links zu folgenden externen Websites:

  • Versanddienstleister
  • Produktvideos (Rezensionen, Demos und Installationsanleitungen) rechtlich erforderliche Informationen wie z.B. Garantie Bedingungen

Diese Änderungen werden auch in dem überarbeiteten Grundsatz zu Käufen und Verkäufen außerhalb von eBay widergespiegelt. Außerdem müssen zugelassene Links bei der Einbindung in Artikelbeschreibungen das Attribut target=”_blank” enthalten, damit sie funktionieren. Mit diesen Neuerungen will eBay die Sicherheit und Fairness auf dem Marktplatz weiter stärken. Weitere Informationen finden Händler dazu im eBay Verkäuferportal.

Kommentar: Diese Änderung der Grundsätze war ja bereits bekannt. eBay gibt ausdrücklich an, dass das Impressum im Shop verbleiben darf. Grundsätzlich, das Impressum muss in 2 Klicks erreichbar sein. Daher ist es auch nicht gestattet (zur Zeit) die Firmenangaben in der M2M-Kommunikation mitzuteilen. Was ich jedoch schade finde ist, dass Händler kaum die Möglichkeit nutzen Videos einzubinden.

Verbesserungen beim Rückgabeprozess

eBay optimiert den Rückgabeprozess und den eBay-Käuferschutz, damit Händler die Anfragen ihrer Käufer schneller abwickeln können. Mit weiteren Änderungen verbessert der Marktplatz außerdem den Schutz seiner Verkäufer.

Ab Herbst 2017 werden Rückgabeanfragen von Käufern innerhalb der Rückgabefrist automatisch akzeptiert. Bei der automatischen Annahme von Rückgabeanfragen werden Käufern während des Rückgabeprozesses Rücksendeetiketten zum Kauf angeboten.

Ab Oktober 2017 können Händler ihren Käufern außerdem eine Rückgabefrist von 60 Tagen anbieten.

Händler profitieren bei kostenlosen Rückgaben und längeren Rückgabefristen von folgenden Vorteilen:

  • Sie können Ihre Verkäufe steigern, da kostenlose Rückgaben und längere Rückgabefristen für Käufer oft kaufentscheidend sind.
  • Angebote mit kostenlosem Rückversand werden von eBay vorrangig beworben.
  • eBay identifiziert Käufer, die kostenlose Rückgaben ausnutzen und ergreift Maßnahmen,
    Missbrauch zu verhindern.

Neu ab Oktober 2017: Sollten Händler einmal einen Artikel, für den sie den Rückversand bezahlt haben, unvollständig oder beschädigt zurückerhalten, entscheiden sie, wie hoch die Rückerstattung für den Artikel ist. Händler können den Rückerstattungsbetrag um bis zu 50 % reduzieren.

Bei der Bearbeitung müssen Händler hierfür auswählen, ob sie den Artikelpreis, den Kaufpreis (inkl. Versand) oder die Kosten für den Rückversand zurückerstatten möchten.

Ab Anfang 2018 können Käufer wie Verkäufer eBay schon nach 3 Werktagen und nicht erst nach 10 Kalendertagen bei einer offenen Käuferschutzanfrage hinsichtlich einer Rückgabe einschalten. Dies betrifft Rückgabeanfragen für nicht erhaltene und nicht wie beschriebene Artikel sowie sonstige Rückgaben.

eBay möchte, dass Grundsätze die exzellenten Serviceleistungen der Verkäufer widerspiegeln und zudem den E-Commerce-Standards entsprechen. Mit diesen Änderungen vereinheitlicht der Marktplatz eBay den Käuferschutz weltweit. Im Verkäuferportal  finden Händler weitere Informationen zu diesen Änderungen.

Kommentar: Ein positives Highlight ist die Abzugsmöglichkeit vom Kaufpreis beim Retouren-Prozess. Endlich. Auch stellt die automatisierte Annahme eine großartige Vereinfachung dar. Well done.

eBay Katalog und Erweiterung der Produktkennzeichnungen

eBay verbessert die Suche für eBay-Nutzer kontinuierlich, um ihnen treffsicher die gesuchten Artikel anzuzeigen. Dafür erweitert der Marktplatz die Anforderungen an Produktkennzeichnungen in eBay-Angeboten.

Ab 19. Oktober 2017 müssen Händler für Artikel in bestimmten Kategorien mit dem Artikelzustand “Vom Verkäufer generalüberholt” Produktkennzeichnungen im Angebot hinterlegen.

Bis 2018 sind “Gültig bis auf Widerruf”-Angebote von dieser Anforderung ausgenommen. Außerdem müssen auch in einigen Kategorien in neuen und überarbeiteten Angeboten mit dem Artikelzustand “Gebraucht” Produktkennzeichnungen angegeben werden.

Ab Frühling 2018 führt eBay die neu erstellten und überarbeiteten Angebote mithilfe der Produktkennzeichnungen automatisch im eBay-Katalog mit den entsprechenden Angeboten
zusammen.

Weitere Informationen zur Erweiterung bei der Nutzung von Produktkennzeichnungen sind im Verkäuferportal   verfügbar.

Kommentar: Das eBay die Einführung des Kataloges voran treibt ist bekannt. Leider geht das immer noch zu langsam. Ich würde mir wünschen, dass eBay noch mehr Geschwindigkeit von den Händlern abverlangen würde.

Änderung bei der Nutzung von Bildern & Produktdaten

Wie im Frühjahr 2017 angekündigt, führt eBay Änderungen bei der Nutzung von Bildern und sonstigen Produktdaten ein. Diese gelten bereits heute auf allen internationalen eBay-Websites und treten nun auch bei eBay.de in Kraft. Damit will der Marktplatz die Sichtbarkeit von Angeboten mit Hilfe des eBay-Katalogs erhöhen und die Kauferfahrung verbessern.

Der eBay-Katalog ist eine Datenbank von Millionen von Produkten, die über die eBay-Websites verkauft werden. Der Marktplatz verbessert diesen Katalog kontinuierlich, um das Verkaufen bei eBay einfacher und erfolgreicher zu machen. Mithilfe des eBay-Katalogs können Angebote besser beworben werden z.B. über die verbesserten Suchergebnisseiten, die kuratierten Kategorieseiten oder Produktbewertungen und Rezensionen.

Ab dem 1. Februar 2018 gelten neue AGB. Die wichtigste Änderung ist, dass eBay seine Händler dazu auffordert, dem Marktplatz das Recht zur Nutzung ihrer Bilder und sonstigen Produktdaten einzuräumen. Sollten Händler mit der Nutzung ihrer Bilder und sonstiger Produktdaten durch eBay und andere eBay-Verkäufer nicht einverstanden sein, müssen diese Angebote mit den betreffenden Produktdaten bitte bis zum 1. Februar 2018 gelöscht werden. Wenn Händler der Geltung der neuen eBay-AGB bis zum 1. Februar 2018 nicht zugestimmt haben, wird das eBay-Konto ab dem 1. Februar 2018 vom Handel ausgeschlossen. Weitere Informationen finden Händler dazu im Verkäuferportal.

Kommentar: Das hört sich hart an, ist aber fair und richtig. Ohne Katalog- und Produktdaten funktioniert der Handel nicht. Ein kleines Trostpflaster: Für Händler die große Herausforderungen mit der Freigabe von Bildern haben, wird eBay eine Ausnahmeregelung anbieten. Aber, es wird nicht einfach eines Ausnahme zu erhalten. Auf dieses Thema werde ich aber noch in einem eigenen Beitrag eingehen.

Weitere Änderungen

eBay ändert im September 2017 den Grundsatz zu den eBay-Bilderstandards, in dem die Einbindung von Wasserzeichen in Bildern nicht länger erlaubt ist. Damit will eBay die Kauferfahrung für Nutzer klarer und einheitlicher gestalten.

Mit verschiedenen Neuerungen unterstützt eBay die Shop-Abonnenten dabei, ihr Geschäft national wie international erfolgreich auszubauen. So erweitert beispielsweise der eBay-Partner für internationalen Handel Webinterpret sein Übersetzungsangebot inklusive weiterer Services für Top-, Premium- und Platin-Shops.

In Zusammenarbeit mit Trusted Shops bietet eBay ShopAbonnenten darüber hinaus kostenlos ein neues Service-Paket zum Schutz vor Abmahnungen.

Außerdem können Premium-Shop-Abonnenten einen Account Manager für die individuelle Beratung zum Geschäftswachstum buchen.

eBay aktualisiert das Tool Verkaufsaktionen. Dabei wird die Funktionalität des Tools “Sonderaktionen verwalten” integriert. Mit der neuen, intuitiven Benutzeroberfläche des Tools Verkaufsaktionen wird es für Händler noch einfacher, Verkaufsaktionen zu starten und zu planen. Als Shop-Abonnent können Händler im Bereich Marketing des Verkäufer-Cockpit Pro mit dem Tool Verkaufsaktionen einen neuen Aktionstyp nutzen: “Sonderaktion + Preissenkung”.

Ab Oktober 2017 aktualisiert eBay das Marketing-API für Entwickler und Drittanbieter. Die neuen Rabatt-Optionen werden dann auch über diese Schnittstelle verfügbar sein.

Ab sofort ist es für Händler möglich, Käufer zu melden, die Ihre Rücknahmebedingungen missbrauchen und unangemessene Forderungen stellen. Diese verbesserte Funktionalität unterstützt eBay dabei, Händler noch effektiver vor negativen Erfahrungen beim Verkaufen auf der Plattform zu schützen und rechtzeitig Maßnahmen gegen diese Käufer zu ergreifen.

Fazit: Nix dramatisches, nix schlimmes, also alle ‘fine’. Ich weiß, dass das nicht alle so sehen werden, denn die Bilder-Standards, Katalogdaten und Kontaktinformationen bedeuten Arbeit. Jedoch: Nutzt es als Chance einmal eure Prozesse so aufzustellen, das Änderungen auf den Artikeldetailseiten einfach möglich sind.

eBay-Tipps & Background-Info: Käuferfreundliche Rücknahmen

Die diesjährigen eBay-Frühjahrs-News werden heiß diskutiert. Zum Thema “Käuferfreundliche Rücknahmen” waren noch einige Fragen offen. Diese möchte ich versuchen, euch zu beantworten. Lange und kundenfreundliche Rückgabezeiten sind für Verbraucher wichtig. Das zeigt eine aktuelle Studie.

Wie wichtig sind Ihnen folgende Kriterien bei der Rücksendung von Waren?

Eine weitere Statista-Umfrage aus 2017 zeigt, dass 25% der befragten Konsumenten den Kauf wegen schlechter Rücknahmebedingungen abbrechen. (Quelle: Statista-Umfrage)

Fazit: Für 70% der Konsumenten ist eine längere Rückgabefrist als 14 Tage wichtig. Das bedeutet, dass wenn Händler kundenfreundliche Rückgaben ermöglichen ihre Angebote besser konvertieren.

Rückgabezeiten sind ein Differenzierungsmerkmal

Die von eBay angebotenen Rückgabezeiten von bis zu 60 Tagen sind eindeutige Differenzierungskriterien gegenüber anderen Plattformen und Shops. Konsumenten können sich also bewusst für einen Kauf über eBay entscheiden, weil sie die lange Rückgabemöglichkeit als attraktiv bewerten.

eBay SEO: Cassini liebt lange Rückgabefristen

Hierzu hat sich der Marktplatz ja bereits klar geäußert: Angebote mit verlängerten Rückgabezeiten werden mit einer besseren Sichtbarkeit begünstigt. Damit belohnt eBay diese Einstellung ähnlich wie das Angebot von PLUS-Artikeln. Eine noch nicht veröffentlichte Kurzstudie von Michael Groß, BayGraph, hat gezeigt, dass eBay Plus-Angebote deutlich häufiger in den top Suchergebnissen vertreten sind, als “normale” Angebote.

Wie wird eBay die Fristen darstellen?

Händler fragten sich in einer Diskussion in der Wortfilter-Facebook-Gruppe, wie denn die Darstellung der Fristen sei. Bis jetzt gibt eBay in seiner Auswahl 14 Tage und 1 Monat an. Auf meine Nachfrage hin äußerte sich eine Vertreterin der Plattform wie folgt: “Die 30 Tage werden den 1 Monat ersetzen.” Das bedeutet: Zukünftig könnt ihr also zwischen 14, 30 und 60 Tagen auswählen.

Die Beantwortung war auch im Hinblick auf eine zukünftige Formulierung in eurer Widerrufsbelehrung wichtig. Es ist juristisch nicht identisch, ob ich 30 Tage oder 1 Monat als Frist verwende.

(2 Einstellmöglichkeiten, die übereinstimmen müssen. Die Frist und die Widerrufsbelehrung.)

Wie setzt ihr die Änderungen um, was habt ihr zu beachten?

Zur Beantwortung dieser Fragen habe ich Rechtsanwalt Malte Mörger von der Kölner Kanzlei HKMW Rechtsanwälte gebeten, diesen Part zu übernehmen. Malte ist auch sehr aktiv in der Facebook-Gruppe und beantwortet dort schnell und unkompliziert viele Fragen.

Widerrufs- und Rückgaberechte – 14, 30, 60 Tage, 1 oder 2 Monate – was geht?

Kraft Gesetzes steht Verbrauchern im Fernabsatzhandel ein Widerrufsrecht zu, über welches die Verbraucher vor Abgabe ihrer Vertragserklärung belehrt werden müssen. Dieses Widerrufsrecht beruht auf Rechtssetzung der Europäischen Union und gilt in sämtlichen Mitgliedsländern der EU einheitlich. Es hat eine Dauer von 14 Tagen und beginnt nach ordnungsgemäßer Belehrung und Aushändigung der Ware an den Empfänger bzw. eine Empfangsperson, die die Ware für den Empfänger entgegen nimmt.

Die Europäische Union hat die Einzelheiten zu diesem Widerrufsrecht und vor allem die Rechtsfolgen der Ausübung des Rechts detailliert geregelt. Es ist insbesondere vorgegeben, wann und auf welchem Weg die Zahlung des Kunden zu erstatten ist, unter welchen Voraussetzungen Wertersatz für Verschlechterung der Ware verlangt werden kann und wer die Kosten der Rücksendung zu tragen hat bzw. welche Möglichkeiten der Händler hat, diese Kosten dem Verbraucher aufzubürden.

Die kraft Gesetzes zu erteilende Widerrufsbelehrung betrifft nur dieses Widerrufsrecht von 14 Tagen. Soweit die Händler darüber hinaus freiwillig weitergehende Rechte einräumen und insbesondere eine längere Rückgabefrist gewähren möchten (oder – was dem gleichgestellt ist – von den Handelsplattformen Amazon, Ebay und Co. dazu gezwungen werden) steht es ihnen im Grundsatz frei, die Bedingungen dieser über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehenden freiwilligen Rücknahmeverpflichtung nach Belieben zu gestalten.

Es ist daher möglich, für die Rückgabe eine verlängerte Frist einzuräumen, z. B. von 30 Tagen, 60 Tagen, einem Monat oder zwei Monaten oder 100 Tagen, ganz nach Belieben. Für den über die gesetzliche Widerrufsfrist hinausgehenden Zeitraum können dann eigene Bedingungen aufgestellt werden.

So könnte eine Rückgabe nach Ablauf der gesetzlichen 14 Tage z. B. unter die Bedingung gestellt werden, dass der Kunde die Rücksendekosten selbst bezahlt, die Hinsendekosten nicht erstattet werden und das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware bei der Rücksendung vom Kunden getragen wird.

Wenn von einer solchen Gestaltung Gebrauch gemacht wird ist es wichtig, darauf zu achten, dass einerseits durch die konkrete Gestaltung nicht die Gefahr entsteht, dass der Verbraucher über den Umfang des gesetzlichen Widerrufsrechts getäuscht wird oder das gesetzliche und das freiwillige Rückgaberecht nicht mehr klar auseinander halten kann und der Fall eintreten kann, dass er meint, Bedingungen, die das freiwillige Recht betreffen, würden auch für das gesetzliche Recht gelten.
Diese Gefahr droht nicht bei einfachen Gestaltungen wie etwa der schlichten Verlängerung der

Widerrufsfrist. Wenn diese von 14 Tagen auf einen anderen Zeitraum verlängert wird, reicht es aus, in der Widerrufsbelehrung die 14 Tage durch den anderen Zeitraum zu ersetzen. Eine Irreführung der Verbraucher droht nicht, weil die Verlängerung lediglich vorteilhaft ist und dem Verbraucher kein Nachteil droht.

Gleichwohl birgt eine solche Verlängerung Risiken und muss sorgfältig erfolgen. Wer z. B. in seiner Widerrufsbelehrung über eine Frist von 30 Tagen belehrt, bei Ebay aber noch einen Hinweis auf 14 Tage publiziert:

sorgt für Verwirrung und macht sich abmahnbar. Durch diese sich widersprechenden Angaben wird der Verbraucher nämlich verunsichert und in diesem Fall möglicherweise davon abgehalten, nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 14 Tagen Gebrauch von dem freiwillig eingeräumten verlängerten Widerrufsrecht zu machen. Eine solche Gefahr besteht immer, wenn in Bezug auf ein Angebot zwei unterschiedliche Fristen angegeben werden, ohne dass eindeutig erkennbar ist, worum es geht.

In diesem Zusammenhang noch einmal der oft nicht beachtete Hinweis: 30 Tage sind nicht 1 Monat und auch nicht 4 Wochen, 60 Tage sind nicht zwei Monate und auch keine 8 Wochen. Deutlich wird dies am Beispiel Februar: Eine am 28. Februar beginnende Widerrufsfrist von 1 Monat endet am 28.03., eine Frist von 30 Tagen endet dagegen erst am 30.03.

Wer für die das längere, freiwillige Rückgaberecht eigene Bedingungen formulieren will, hat es etwas schwieriger, weil diese Bedingungen entweder so in die Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht integriert werden müssen, dass keine Gefahr der Verwechslung mit den gesetzlichen Bedingungen eintritt, oder es muss eine zusätzliche Erklärung formuliert werden.

Letzteres ist relativ einfach. So könnte z. B. angegeben werden:

„Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist können Sie ungebrauchte, unbeschädigte und originalverpackte Waren auf eigene Kosten und Transportgefahr binnen einer Frist von 100 Tagen ab Bestelldatum bei uns eingehend zurückgeben. In diesem Fall erstatten wir Ihnen den Kaufpreis ohne Versandkosten durch einen in unserem Webshop einzulösenden, übertragbaren Einkaufsgutschein mit unbeschränkter Geltungsdauer.“

Komplizierter, aber nicht unmöglich ist die Integration freiwilliger Zusatzleistungen in die Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht. Wenn nur begrenzter Platz vorhanden ist (Ebay hat z. B. eine Beschränkung auf 5000 Zeichen) kann es sein, dass eine andere Gestaltung nur schwer oder gar nicht rechtssicher möglich ist und daher über das gesetzliche und das freiwillige Recht „in einem Guss“ belehrt werden muss. Auch dies ist nicht unmöglich.

Eine Widerrufsbelehrung bei Amazon, die sowohl der gesetzlichen Mindestanforderung als auch den erweiternden Vorgaben von Amazon gerecht wird, könnte z. B. so beginnen:

„Sie haben das Recht, binnen 30 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen und/oder die Rückgabe der Ware einzuleiten. Für Produkte, die zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember an Sie versendet werden, können Sie mindestens bis zum 31. Januar des folgenden Jahres die Rückgabe verlangen. Die Frist beträgt 30 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die Sie in einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden sowie im Falle der Lieferung der Ware(n) durch uns in mehreren Teillieferungen beträgt die Frist 30 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware bzw. die letzte Teillieferung in Besitz genommen hat. 

Auch bei Produkten, die zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember an Sie versendet werden, beträgt die Frist mindestens 30 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die Sie in einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden sowie im Falle der Lieferung der Ware(n) durch uns in mehreren Teillieferungen beträgt die Frist 30 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware bzw. die letzte Teillieferung in Besitz genommen hat.“

Zu den Rücksendekosten, die Amazon auch einer spezifischen Erweiterung unterwirft, könnte dort weiter formuliert werden:

„Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware. [Die Kosten werden auf höchstens *** Euro geschätzt.] Sie können alternativ bei uns ein Retourenlabel anfordern. Hierfür berechnen wir Ihnen *** Euro, die wir von dem zu erstattenden Betrag einbehalten werden. Abweichend von der vorstehenden Regelung zu den Rücksendekosten tragen wir die Rücksendekosten, wenn Sie entweder einen Artikel mit einem Verkaufspreis von mehr als 40 EUR innerhalb einer Frist von 14 Tagen oder einen Artikel aus der Kategorie Schuhe, Bekleidung oder Handtaschen innerhalb einer Frist von 30 Tagen zurücksenden. Für die Fristberechnung gelten die oben stehenden Erörterungen entsprechend.“

Aus rechtlicher Sicht stellt die über das gesetzliche Widerrufsrecht hinausgehende Gewährung von weitergehenden Rechten damit kein unlösbares Problem dar. Das Risiko liegt vielmehr ausschließlich in einer ungenügenden Umsetzung, aus der sich eine Steilvorlage für einen Wettbewerber oder Verband für eine Abmahnung ergeben kann.

Es ist daher empfehlenswert, sich in einem ersten Schritt aus kaufmännischer Sicht zu überlegen, ob und in welchem Umfang ein über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehendes Rückgaberecht gewährt werden soll. In einem zweiten Schritt sollte dann ein Rechtsanwalt diese kaufmännische Vorgabe in eine rechtlich unangreifbare Form gießen und anschließend die Umsetzung kontrollieren.

Zusammenfassung

  • Verbraucher wünschen verlängerte Rückgabefristen
  • Die eBay Cassini belohnt längere Fristen mit besserem Ranking der Angebote
  • Wettbewerbsrechtlich sind längere Rückgabemöglichkeiten lösbar

Fazit

Ich empfehle den meisten Händlern, die längeren Fristen auszunutzen. Wenn ihr euch unsicher seid, ob das für eure Rückgabequote ‘fatal’ ist, dann beginnt jetzt schon mit einer Messung. Nur durch einen validen Test aller Varianten könnt ihr eine fundierte Entscheidung treffen. Ihr solltet Umsatz, Anzahl der Rückgaben und Missbrauch messen.

Pro-Tipp

Überlegt doch einmal, ob ihr jetzt nicht die Chance nutzen wollt, auch eine erweiterte Garantie den Kunden mitzugeben. Auch diese ist ein echt starkes Differenzierungsmerkmal, welches eure Sales pusht. Nur macht das nicht ohne juristische Unterstützung. Malte kann euch mit Sicherheit helfen.