Abmahnfalle Bestellübersicht: Berliner Urteil bedroht Fashion-Händler auf Amazon, eBay & Zalando

Ein Urteil des LG Berlin ist gefährlich. Es verpflichtet Online-Shops, das Material von Kleidung direkt in der Bestellübersicht anzugeben – ohne Umweg über Links oder Produktseiten. Das klingt banal, könnte aber für tausende Händler zur teuren Abmahnfalle werden.


🎯 Der Fall: Materialangabe nur verlinkt – unzulässig!

Im Zentrum des Urteils (LG Berlin, Urt. v. 26.02.2025, Az. 97 O 23/25) steht ein unscheinbarer Fehler:
Ein Online-Shop hatte auf der Produktseite angegeben, dass ein Schal aus „Polyester“ besteht. In der finalen Bestellübersicht – also dem letzten Schritt vor dem Kauf – fehlte diese Information jedoch. Dort war nur ein nicht deutlich gekennzeichneter Link zurück zur Produktseite vorhanden.

Das Landgericht Berlin bewertete dies als Verstoß gegen § 312j BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB:

Wesentliche Eigenschaften wie das Material müssen klar und unmittelbar erkennbar in der Bestellübersicht stehen.


🧵 Warum gerade Fashion-Händler betroffen sind

Der Begriff „wesentliche Produkteigenschaft“ ist gesetzlich nicht abschließend definiert – doch das Gericht stellte ausdrücklich klar:

„Die Materialzusammensetzung eines Kleidungsstücks beeinflusst Tragekomfort, Wirkung, Wärmeleistung und Haltbarkeit – und ist damit zweifelsfrei wesentlich.“

Für alle Anbieter von Textilien – vom einfachen T-Shirt über Taschen bis hin zu Schals und Jacken – bedeutet das:
Das Material (z. B. Baumwolle, Seide, Polyester) muss im letzten Bestellschritt stehen – nicht irgendwo anders.


🛒 Und was machen eBay, Amazon & Zalando?

Aktuell: nichts.
Die meisten Marktplätze, einschließlich Amazon, eBay und Zalando, erfüllen die Anforderung des LG Berlin nicht. Das Material wird zwar auf den Produktseiten angezeigt, in der Bestellübersicht fehlt die Information jedoch fast immer – oder ist nur über Links erreichbar.

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Das Urteil hat daher Sprengkraft für den gesamten Fashion-E-Commerce.


⚖️ Die rechtliche Bedeutung: Warum dieses Urteil so gefährlich ist

1. Einzelurteil, aber richtungsweisend

Das Urteil stammt „nur“ vom Landgericht Berlin. Es entfaltet also keine bindende Wirkung für andere Gerichte. Doch in der Praxis sind Urteile wie dieses häufig Blaupause für spätere Entscheidungen – und ein gefundenes Fressen für Abmahner.

2. Automatisierte Plattformprozesse keine Entschuldigung

Gerichte lassen die Standardprozesse von Plattformen nicht als Ausrede gelten. Auch wenn Amazon oder eBay keine Eingriffsmöglichkeit für Händler bieten – rechtlich haftbar bleibt der Seller.


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⚠️ Abmahngefahr: Jetzt wird’s ernst für Händler

Gerade Fashion-Seller auf Plattformen sind akut gefährdet. Denn:

  • Textilkennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben (TextilkennzG, EGBGB).
  • Materialangaben fehlen in den meisten Checkout-Ansichten.
  • Marktplätze wie Amazon & Co. bieten keine Möglichkeit zur direkten Kontrolle.

Das öffnet Tür und Tor für Abmahnkanzleien, Verbände und Wettbewerber. Wer viele Modeprodukte verkauft, steht nun praktisch ohne Schutz da.


🧰 Was Händler jetzt tun sollten

🔎 1. Bestellübersicht prüfen

  • Gehe selbst durch den Checkout-Prozess deiner Plattform oder deines Shops.
  • Wird das Material eines jeden Kleidungsstücks direkt angezeigt, bevor du zahlst?

📝 2. Eigene Online-Shops anpassen

  • In Shopify, Shopware, WooCommerce etc. kannst du die Bestellübersicht selbst beeinflussen.
  • Füge dort das Material als Klartext hinzu – nicht nur als Link zur Produktseite.

📧 3. Materialangaben in den Titel packen

  • Wenn möglich schreibe die Materialangaben in den Produkttitel
  • Frage Plattformen wie du das Problem löst.

🧾 4. Abmahnmanagement vorbereiten

  • Wer Fashion verkauft, sollte sofort prüfen, ob Materialangaben in allen Checkout-Schritten klar sichtbar sind.
  • Fehlt das – ist das Risiko für eine teure Abmahnung hoch.

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🔮 Fazit: Ein kleines Urteil mit großer Wirkung

Das LG Berlin hat ein vermeintlich kleines Detail zum Bumerang gemacht: Die Angabe von „Polyester“ nicht an der richtigen Stelle kann teuer werden. Und weil Amazon, eBay und Zalando das Urteil aktuell nicht umsetzen, betrifft es fast alle Fashion-Händler auf diesen Plattformen.

Die nächste Abmahnwelle steht vor der Tür.

Und auch wenn es „nur“ ein LG-Urteil ist: Wenn andere Gerichte nachziehen, wird es schnell gefährlich – besonders für Händler, die sich auf Plattformprozesse verlassen.


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