Urteil: Angestellte dürfen ChatGPT nutzen

In Norddeutschland beschäftigte sich ein Arbeitsgericht damit, ob die Nutzung von ChatGPT ohne Genehmigung des Betriebsrats gestattet ist. Das Arbeitsgericht Hamburg (Beschl. vom 16.01.2024 | Az. 24 BVGa 1/24) bejahte die Nutzung der KI Lösung ohne Beteiligung des Betriebsrats.

Keine Einführung durch Unternehmen, aber Nutzungserlaubnis erteilt

Bisher waren in dem Unternehmen die Webseiten zu ChatGPT gesperrt. Das änderte sich und seitens des Arbeitgebers wurde die Nutzung von KI Tools durch die Mitarbeitenden mit eigenen >privaten< Accounts gestattet. Die Nutzung bezog sich dabei im wesentlichen auf die Bedienung der Software über einen Browser und nicht durch lokale Installationen.

Soweit so gut und smart von der Unternehmensleitung. Wäre da nur nicht der Betriebsrat gewesen, der das alles gar nicht so toll fand.

Betriebsrat geht gegen Entscheidung vor und verlangt Untersagung.

Der Betriebsrat sah sich nicht an der Entscheidung beteiligt die Nutzung von ChatGPT & Co zu gestatten und verlangte im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes eine Untersagung.

Der BR sah Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Und zwar handele es sich bei der Regelung zur Nutzung von ChatGPT um einen Eingriff um die Regelung zur Ordnung im Betrieb. Und der Betriebsrat brachte vor, dass die KI Software eine technische Einrichtung sei mit der sich Mitarbeitende überwachen lassen. Darüber hätten Vereinbarungen getroffen werden müssen.

Keinen Erfolg vor Gericht

Die Richter sahen das anders und der Betriebsrat unterlag.  Das Gericht argumentierte, dass die Vorgaben zur Nutzung dem mitbestimmungsfreien Arbeitsverhalten unterliegen. Des weiteren, dass die Nutzung der Software über den Browser passiere und es da bereits eine Vereinbarung zu gäbe. Weiterhin habe der Arbeitgeber keinen Zugriff auf eventuell in die KI-Tools eingegebenen Daten. Denn diese würden nur zum Tool-Anbieter aber nicht zum Arbeitgeber übermittelt.

Was zeigt das Urteil

Juristische Herausforderungen sind vor allem Einzelfall-Entscheidungen und es kann wenig über einen Kamm geschoren werden. Auch scheint es so zu sein, dass unsere Gesetze ausreichen um solche >neuen< Fälle zu entscheiden. Eine Gesetztes Änderung scheint nicht von Nöten zu sein.

Dieser Beitrag wurde am von unter Onlinehandel, Recht veröffentlicht.

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

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