BGH: Irreführende Werbung in Online-Shops – bei „Kauf auf Rechnung“ ist Transparenz erforderlich


Wer in seinem Online-Shop mit „Kauf auf Rechnung“ wirbt, muss genau auf die Formulierung achten.
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 11.09.2025 – I ZR 14/23) hat entschieden, dass solche Aussagen nur zulässig sind, wenn sie vollständig und transparent sind.

Das heißt: Wenn der Rechnungskauf nicht allen Kunden offensteht, etwa weil er von einer Bonitätsprüfung abhängt, muss das sofort und unübersehbar erkennbar sein.
Ein Hinweis in den AGB oder irgendwo im Checkout reicht nicht.


Der Fall

Ein Modehändler warb prominent mit dem Slogan:

„Bequemer Kauf auf Rechnung“

Tatsächlich war der Rechnungskauf aber nur nach einer Bonitätsprüfung möglich.
Kunden erfuhren davon erst im Bestellprozess – nicht auf der Produktseite oder in der Werbung.

Eine Wettbewerberin klagte.
Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab, doch der BGH sah das anders und hob beide Urteile auf.


Das Urteil

Die Richter machten deutlich:
Der Hinweis auf Einschränkungen wie Bonitätsprüfungen muss klar, unmissverständlich und leicht zugänglich sein.

Wörtlich heißt es im Urteil:

„Die Bedingung für die Inanspruchnahme des Angebots ‚Bequemer Kauf auf Rechnung‘ – der Vorbehalt einer Prüfung der Kreditwürdigkeit – dürfte nicht leicht zugänglich sein.“

Und weiter:

„Erscheinen die Angaben auf der Internetseite als vollständig, so dass der Verbraucher keinen Anlass hat, nach weiteren Informationen Ausschau zu halten, ist die mittels eines Links gegebene Information nicht leicht zugänglich.“

Damit steht fest:
Ein „Kauf auf Rechnung“ darf nur dann so beworben werden, wenn alle wesentlichen Einschränkungen direkt bei der Aussage genannt werden.


Das betrifft mehr Händler, als viele denken

Dieses Urteil betrifft nicht nur Shops, die eigene Rechnungskäufe anbieten, sondern jeden, der externe Zahlungsdienstleister nutzt – also z. B.:

  • Klarna („Rechnungskauf“, „Pay Later“)
  • PayPal („Pay Later“)
  • Ratepay, AfterPay, Riverty oder ähnliche BNPL-Angebote (Buy Now, Pay Later)

Denn auch hier hängt die tatsächliche Nutzung von Bonitätsprüfungen, individuellen Limits oder algorithmischen Entscheidungen ab.

Wenn also auf der Produktseite oder im Checkout steht „Kauf auf Rechnung möglich“, ohne dass der Kunde gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass dies nur nach Bonitätsprüfung gilt, ist das ab sofort abmahngefährlich.


Was Händler jetzt tun müssen

Klartext bei Zahlungsarten:
Immer direkt angeben, wenn der Rechnungskauf oder BNPL-Angebote von einer Bonitätsprüfung abhängen.
Beispiel:

„Kauf auf Rechnung (nach erfolgreicher Bonitätsprüfung möglich)“

Transparenz auf Produktseiten:
Der Hinweis sollte bereits in der Zahlungsübersicht oder direkt bei der Werbeaussage stehen – nicht erst im Bestellprozess.

AGB reichen nicht:
Ein Hinweis in den AGB oder Datenschutzerklärungen ist nicht ausreichend.

Klarna & Co. prüfen:
Wer Zahlungsdienstleister nutzt, sollte deren Texte und Darstellungen kontrollieren.
Viele vorgefertigte Checkout-Elemente erfüllen die BGH-Anforderungen nicht automatisch.

ℹ️ Das Wichtigste auf einen Blick

  • Wer mit „Kauf auf Rechnung“ wirbt, muss Bonitätsprüfungen und Einschränkungen klar nennen.
  • Versteckte Hinweise in AGB oder Fußnoten sind nicht zulässig.
  • Das Urteil betrifft alle Händler – auch bei Nutzung von Klarna, PayPal, Ratepay oder BNPL.
  • Fehlende Transparenz kann als irreführende Werbung (§ 5 UWG) abgemahnt werden.
  • Empfehlung: Zahlungsarten sofort prüfen und Texte anpassen.

Wortfilter-Fazit

Der BGH zieht eine klare Linie:
Transparenz ist Pflicht – alles andere ist Irreführung.

Wer mit „Kauf auf Rechnung“ wirbt, ohne deutlich auf Einschränkungen hinzuweisen, verstößt gegen das Wettbewerbsrecht.
Das betrifft nicht nur große Shops, sondern jede kleine Plattform, die über Klarna, PayPal oder andere BNPL-Dienste verkauft.

Das Urteil ist ein Weckruf an alle Händler:
👉 Überprüfe deine Zahlungsinformationen jetzt.
Ein fehlender Hinweis kann dich eine Abmahnung und viel Geld kosten.

Denn ein „bequemer Kauf auf Rechnung“ darf nicht auf Täuschung beruhen –
sondern muss ehrlich, klar und transparent sein.

❓ Häufige Fragen zum BGH-Urteil „Kauf auf Rechnung“

1. Was genau hat der BGH entschieden?
Der BGH verlangt, dass Händler bei der Werbung mit „Kauf auf Rechnung“ offenlegen, wenn diese Zahlungsart von einer Bonitätsprüfung abhängt. Ein versteckter Hinweis in den AGB reicht nicht aus.
2. Warum ist das Urteil wichtig?
Viele Shops werben mit Zahlungsarten, die nicht allen Kunden zur Verfügung stehen. Das Urteil schafft Transparenz und schützt Verbraucher vor Täuschung.
3. Gilt das Urteil nur für Händler mit eigenem Rechnungskauf?
Nein. Es betrifft auch Händler, die externe Zahlungsdienstleister wie Klarna, PayPal, Ratepay oder AfterPay einsetzen – dort erfolgen ebenfalls Bonitätsprüfungen.
4. Was gilt als „irreführend“?
Wenn der Eindruck entsteht, dass der Rechnungskauf uneingeschränkt möglich ist, obwohl er von Prüfungen oder Anbieterentscheidungen abhängt.
5. Reicht ein Sternchentext oder Link auf AGB?
Nein. Hinweise müssen direkt bei der Werbeaussage erscheinen. Ein versteckter Link oder Sternchentext erfüllt die Transparenzpflicht nicht.
6. Was droht bei Verstößen?
Irreführende Werbung ist ein Wettbewerbsverstoß (§ 5 UWG). Es drohen Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und teure Prozesse.
7. Wie kann ich rechtssicher werben?
Verwende klare Formulierungen wie: „Kauf auf Rechnung (nach erfolgreicher Bonitätsprüfung möglich)“. Das erfüllt die gesetzlichen Anforderungen.
8. Gilt das auch für Shop-Systeme wie Shopify oder Shopware?
Ja. Auch wenn das Shopsystem Standardtexte vorgibt, liegt die rechtliche Verantwortung immer beim Händler selbst.
9. Müssen Händler Klarna & Co. prüfen?
Ja. Händler sollten prüfen, wie Zahlungsdienstleister den Rechnungskauf bewerben und ob Hinweise auf Bonitätsprüfungen klar sichtbar sind.
10. Was ist die wichtigste Empfehlung?
Überprüfe deine Shoptexte und Zahlungsarten sofort. Fehlende Transparenz kann teuer werden – sowohl rechtlich als auch fürs Vertrauen deiner Kunden.
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