So wie ihr bisher Anzeigen eingestellt habt, werdet ihr das in Zukunft nicht mehr können. Marktplätze und Kleinanzeigen-Plattformen müssen Anzeigen vor Veröffentlichung prüfen. Die Frage ist aber, ob das auch alle Seiten betrifft, die z.B. Google Anzeigen ausspielen? Denn dann könnte es auch Onlineshops oder Blogs betreffen. Was das Urteil für Amazon, eBay Kleinanzeigen & Shops bedeutet.

Fasse den Artikel im Bullet-Stil zusammen.

Ein gutes Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil gefällt, das den Onlinehandel verändern wird. Künftig können sich Marktplatz-Betreiber nicht mehr darauf zurückziehen, sie seien nur die technische Plattform, auf der Dritte Inhalte veröffentlichen.
Der EuGH sagt klar: Marktplätze sind für die personenbezogenen Daten verantwortlich, die in Anzeigen stehen – auch wenn Nutzer sie eingestellt haben.

Das hat praktische Auswirkungen.

Worum ging es im konkreten Fall?

Auf einer rumänischen Kleinanzeigenplattform wurde eine Anzeige veröffentlicht, in der eine Frau fälschlicherweise als Prostituierte dargestellt wurde – inklusive Fotos und Telefonnummer. Alles ohne Einwilligung.

Die Plattform löschte die Anzeige zwar schnell, aber zu spät:
Sie war bereits kopiert worden und tauchte auf anderen Webseiten wieder auf.

Ein Gericht hob die Haftung der Plattform zunächst auf, weil sie sich als „reiner Hosting-Anbieter“ ansah. Doch die Sache landete schließlich beim EuGH – und der sah das komplett anders.

Marktplätze tragen Verantwortung – und zwar ab dem Moment der Veröffentlichung

Die zentrale Aussage des EuGH lautet:

Sobald ein Marktplatz es ermöglicht, dass eine Anzeige online geht, ist er für die Datenverarbeitung mitverantwortlich.

Das bedeutet:
Der Marktplatz muss vor der Veröffentlichung prüfen, ob die Anzeige sensible oder personenbezogene Daten enthält. Dazu gehören beispielsweise:

  • Fotos
  • Telefonnummern
  • Gesundheitsdaten
  • Intime Details

Und nicht nur das:
Der Marktplatz muss auch prüfen, ob der Einstellende überhaupt die Person ist, die dort gezeigt wird – oder ob eine gültige Einwilligung vorliegt.

Liegt keine Einwilligung vor, muss die Veröffentlichung verweigert werden. Punkt. Das dürfte dann das Ende von anonymen Konten bei kleinanzeigen.de bedeuten.

DSGVO steht über allen Haftungsprivilegien

Viele Plattformen berufen sich gern auf die E-Commerce-Richtlinie („Wir sind nur Host, nicht verantwortlich“).
Der EuGH macht nun unmissverständlich klar:

Bei personenbezogenen Daten greift dieses Privileg nicht. Die DSGVO geht vor.

Mit anderen Worten:
Marktplätze können sich nicht mehr rausreden. Sie müssen prüfen. Und das wird den gesamten Einstellprozess verkomplizieren.

Marktplätze müssen zusätzlich verhindern, dass sensible Anzeigen weiterverbreitet werden

Eine weitere spannende und praxisrelevante Aussage:

Plattformen müssen technische Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass sensible Anzeigen kopiert oder auf anderen Webseiten verbreitet werden.

Das ist völlig neu.
Bislang endete die Verantwortung spätestens mit dem „Löschen“.
Jetzt fordert der EuGH eine Art „Weiterverbreitungs-Schutz“.

Wie das technisch funktionieren soll?
Das bleibt offen – aber die Pflicht ist da.

Was bedeutet das für Online-Marktplätze?

Kurz gesagt:
Mehr Aufwand, mehr Technik, mehr Risiko.

Marktplätze werden künftig:

  • Anzeigen automatisiert scannen
  • Identitäts- und Plausibilitätsprüfungen einführen
  • Uploadprozesse verschärfen
  • Inhalte stärker moderieren
  • Freischaltungen verzögern
  • Risiken strenger bewerten

Das hat enorme Auswirkungen auf die Plattformlogik.

Was bedeutet das für Händler?

Auch wenn Händler selbst selten sensible Daten veröffentlichen, wird das Urteil über die Plattformregeln bei ihnen ankommen.
Denn strengere Prüfprozesse treffen am Ende alle:

  • Längere Freigabezeiten für Angebote
  • Häufigere Zurückweisungen
  • Mehr Upload-Blocking
  • Höhere Anforderungen an korrekte Inhalte

Was der EuGH entschieden hat, betrifft auch Amazon, eBay Kleinanzeigen, Facebook Marketplace, Vinted, Temu – einfach alle.

Ein gute Urteil für die betroffene Person, aber sonst so eher semi

Dieses EuGH-Urteil schiebt die Verantwortung von den Nutzern zurück zu den Plattformen.
Der Marktplatz ist nicht mehr „nur Bühne“, sondern plötzlich Torwächter.

Das stärkt den Datenschutz. Und es zwingt die Marktplätze zu mehr Kontrolle, Qualität und Schutzmechanismen.

Für Händler heißt das: Die Regeln im E-Commerce werden strenger. Aber: Sie werden für alle strenger.

Shops, Blogs & Co? Sind die auch betroffen?

Hier ist der Abschnitt so formuliert, wie du ihn haben willst – flüssig, verständlich, menschlich, im Wortfilter-Ton:


Betrifft das Urteil auch Shops, Blogs & Co.?

Ich bin kein Jurist – aber wenn man das EuGH-Urteil zu Ende denkt, dann fühlt sich das so an, als könnte es in der Praxis viel weiter reichen als nur Marktplätze. Denn worum geht es eigentlich?
Es geht darum, dass eine Plattform verantwortlich ist für personenbezogene Daten, die über ihre Oberfläche veröffentlicht werden – auch wenn der Inhalt von Dritten kommt.

Und genau da wird’s plötzlich spannend:
Was passiert eigentlich mit Shops, Blogs oder News-Seiten, die externe Inhalte einbetten?
Wir reden hier nicht nur von Anzeigenmarktplätzen, sondern von jeder Seite, auf der irgendwo automatisiert Fremdinhalte auftauchen.

Und das Problem existiert längst:
Ihr alle kennt die Fake-Ads, die plötzlich mit einem lächelnden Günther Jauch, einem Dieter Bohlen, oder sonst einem Promi auftauchen – angeblich empfehlen sie Bitcoin, Trading, oder irgendeinen windigen Dienst. Alles komplett gefälscht.
Bislang konnte die Website, auf der diese Anzeige erschien, sagen:
„Sorry, das kommt aus dem Ad-Netzwerk. Ich bin nur der Platzhalter.“

Genau diese Ausrede könnte jetzt wackeln.

Das Urteil kann man so verstehen, dass eine Seite – selbst wenn sie nur Werbeplätze verkauft – haftbar werden kann, wenn darüber sensible oder problematische Inhalte verbreitet werden, die Personen betreffen.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist das logisch. Promis wie Jauch oder Bohlen haben ein enormes Interesse daran, dass solche Fake-Ads verschwinden. Für sie geht es um Ruf, Image, und im Zweifel um viel Geld.

Heißt konkret für Betreiber von Shops, Blogs, Portalen:
Ihr lebt mit einem Risiko.
Denn viele Werbenetzwerke bieten nur begrenzte Kontrolle darüber, was genau ausgespielt wird. Und selbst wenn man Kategorien blockiert, rutscht immer wieder etwas durch.

Unter dem Strich:
Man muss dieses Urteil nicht mögen – aber wenn man es ernst nimmt, bedeutet es:
Sobald ihr Fremdinhalte auf eurer Seite erlaubt, sitzt ihr im selben Boot wie Marktplätze.

Und das wird viele Betreiber zum Nachdenken zwingen.


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