Fulfilment

Verpackungsgesetz und Fulfilment: Wer ist wann zuständig?

Bei den Zuständigkeiten im Bereich des Fulfilment gab es nach Einführung des VerpackG im Jahr 2019 zunächst keine festen Regelungen. Im Rahmen der ersten VerpackG-Novelle 2021, wurden die Zuständigkeiten dann aber klar festgelegt. In Kraft traten diese Änderungen zum 01. Juli 2022. Seitdem ist klar: Der Händler, der Fulfilment nutzt und dementsprechend einen Fulfilment-Dienstleister beauftragt, ist in jedem Fall immer auch für die Pflichterfüllung aus dem VerpackG zuständig, nicht der Dienstleister. Zusätzlich kam noch eine weitere Neuerung dazu: Sowohl Marktplätze als auch Fulfilment-Dienstleister müssen seit dem 01. Juli 2022 einer Kontrollpflicht nachkommen und überprüfen, ob die Händler, mit denen sie zusammenarbeiten, die VerpackG-Pflichten erfüllt haben. Wir schauen uns an, welche Pflichten für welche Verpackungen erfüllt werden müssen.

Fulfilment und der Verkauf über Marktplätze

Seit Juli 2022 müssen alle Onlinehändler:innen, die über Marktplätze nach oder innerhalb von Deutschland verkaufen, einen Nachweis über die erfüllten VerpackG-Pflichten vorlegen. Aber nicht nur elektronische Marktplätze haben diese Kontrollpflicht. Auch Fulfilment-Dienstleister müssen sicherstellen, dass ihre Händler:innen alle Pflichten aus dem Verpackungsgesetz erfüllt haben. Wenn du also ein Händler oder eine Händlerin bist, die Fulfilment nutzt und über Marktplätze verkauft, musst du deine Pflichterfüllung gleich zwei Mal nachweisen. Als Nachweise dienen die EPR-Nummer (auch LUCID-Nummer) und der Systembeteiligungsnachweis deines dualen Systems. Ohne diese Nachweise ist ein Verkauf über elektronische Marktplätze und eine Zusammenarbeit mit Fulfilment-Dienstleistern nicht mehr möglich.

Welche Verpackungen sind von den Regelungen betroffen?

Alle Verpackungen, die bei deutschen Endverbraucher:innen anfallen, fallen unter das Verpackungsgesetz. Das beinhaltet Produktverpackungen, Versandverpackungen, Packhilfsmittel und sonstige Bestandteile (Aufkleber etc.), da diese über den Hausmüll entsorgt werden. Da du, als beauftragende:r Händler:in für die Pflichterfüllung zuständig bist, musst du dir von deinem Fulfilment-Dienstleister mitteilen lassen, welche Mengen an Verpackungen von ihm genutzt werden.
Du bist also für folgende Verpackungen verantwortlich:

  • Alle Verpackungen, die du selbst hinzugefügt hast
  • Alle Verpackungen, die dein Fulfilment-Dienstleister noch hinzufügt

Warum gibt es diese Pflichten überhaupt?

Die Pflichten des VerpackG sorgen dafür, dass Inverkehrbringer von Verpackungen Verantwortung, für die durch sie in Umlauf gebrachten Verpackungen übernehmen, indem sie über ein Lizenzentgelt für das Recycling der Verpackungen sorgen. Das Recycling macht dabei natürlich nicht jeder Händler selbst, das übernehmen die dualen Systeme. Nach Abschluss eines Lizenzvertrages kümmern diese sich um Sammlung, Sortierung und Recycling der Verpackungsabfälle (Gelbe Tonne, Blaue Tonne, Glas).  Das Ziel hinter dem Gesetz ist die Erhöhung von Recyclingquoten, damit Rohstoffe erneut genutzt und so im Kreislauf geführt werden können. So funktioniert aktiver Klima- und Ressourcenschutz.

Vorgaben aus dem VerpackG erfüllen

Solltest du nun festgestellt haben, dass du nach VerpackG verpflichtet bist (es sind natürlich nicht nur Händler verpflichtet, die Fulfilment nutzen, mehr dazu findest du hier), haben wir dir noch mal zusammengefasst, wie du die VerpackG-Pflichten erfüllst.

  1. Registrierung: Registriere dich im Register LUCID der ZSVR. Danach bekommst du deine individuelle LUCID-Registrierungsnummer.
  2. Lizenzierung: Melde deine Verpackungsmengen einem dualen System (wie Interseroh+ über Lizenzero) und schließe einen Lizenzvertrag.
  3. Meldung: Melde deine Verpackungsmengen und den Namen deines dualen Systems außerdem an LUCID.

Fazit: VerpackG und Fulfilment

Wenn du mit Fulfilment-Dienstleistern zusammenarbeitest, hast du in jedem Fall die Pflicht, den Regelungen aus dem VerpackG nachzukommen. Dazu muss dir dein Dienstleister die genutzten Verpackungsmengen und Materialien nennen. Bei manchen Anbietern kann man sich diese Daten im Kundenkonto jederzeit herunterladen. Wenn du nicht weißt, woher du die Daten bekommst, kontaktiere in jedem Fall deinen Dienstleister. Auch für den Verkauf über Marktplätze brauchst du die Nachweise über die Erfüllung deiner Pflichten. Neben den Kontrollen sollte es aber einen ganz anderen Anreiz geben, die Pflichten zu erfüllen: Du übernimmst Verantwortung für deine Verpackungen und schützt so Klima und Ressourcen.

Lizenzero ermöglicht dir die unkomplizierte, VerpackG-konforme Abwicklung deiner Verpackungslizenzierung und ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Verpackungsgesetz. Als offizieller Partner für die VerpackG-Novelle zahlreicher Marktplätze wissen wir, wo der Schuh drückt, und supporten umfassend.

Erfahre mehr über E-Commerce, Verpackungsgesetz, Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit im Lizenzero-Blog.

2 Gedanken zu „Verpackungsgesetz und Fulfilment: Wer ist wann zuständig?

  1. soso

    Alles nur Geldmacherei und quasi Zwangssubvention einer Branche. Erstaunlicherweise muss man trotz hoher Lizenzabgaben die Entsorgung zusätzlich zahlen … .
    Kunststoffe werden sicher weiter ins Meer geworfen – dank Verpackungslizensierungswahn dürften die Schiffe bald eher Yachten gleichen. Und in jedem EU Land vorsorglich anders gestalten, obwohl Basis die selben EU Vorgaben sind. Die EU dürfte bald so viel reguliert haben, dass die Zahl der kontrollierenden Behördenmitarbeiter die Zahl der Nettoeinzahler in die Staatskassen deutlich übertrifft. Irgendwan klappt das nicht mehr.

    Als nächste Brachensubvention hat man ja bereits Gebäudesanierungen ausgerufen

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    1. Lizenzero Beitragsautor

      Hallo, vielen Dank für deinen Kommentar. Tatsächlich müssen alle Inverkehrbringer jeder Branche Verpackungen lizenzieren, um das Recycling zu gewährleisten. Egal, ob Lebensmittel, E-Commerce oder jeder andere Händler, der eben Verpackungen in Verkehr bringt. Es gilt also unabhängig für jede Branche. Alle Unternehmen, jeder Größe, sind davon betroffen. Als privater Endverbraucher zahlst du nur für die Entsorgung der Restmülltonne, alle Entsorgungskosten für Gelbe Tonne, Papier und Glas werden durch die Inverkehrbringer der Verpackungen bezahlt. Dass die Regelungen in allen EU Ländern unterschiedlich sind, was zusätzlichen Aufwand und Unmut mit sich bringt, können wir nachvollziehen. Bei Kunststoffen liegt die werkstoffliche Recyclingquote in Deutschland übrigens bei über 63%. Aus all diesen Kunststoffen, können neue Produkte gefertigt werden. Viele Grüße das Lizenzero-Team

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