Was die IT-Recht Kanzlei so alles als “brisant” tituliert

 

Ich lese Urteile ja grundsätzlich gerne, auch mit Kommentaren von Rechtsanwälten. Nur manchmal muss ich echt Schmunzeln.

Max Lion Keller, von der IT-Recht Kanzlei veröffentlichte auf seiner Facebook Seite einen Kommentar zu einem Urteil des OLG Hamm:

Und was soll an diesem Urteil nun brisant sein? Der gesunde Menschenverstand sagt einem ja, dass das geliefert wird, was auch abgebildet ist. Und etwas anderes sollte ja auch nicht beworben werden.

Interessant an diesem Rechtstreit ist (vielleicht), dass er gegen einen Marketplace-Händler geführt worden ist, der sich an ein, von Amazon bereit gestelltes, Angebot gehängt hat. Den Originaltext findet ihr hier.

Es ging im Übrigen um einen Plattenständer. Hier 2 Abbildungen. Oben die falsche Abbildung mit Betonplatten und unten die richtige ohne Betonplatten.

Es ist schon schlimm genug, dass über so etwas gestritten werden muss, aber das dann auch noch als “brisant” zu bezeichnen ist schon schräg. Oder glaubt Herr Rechtsanwalt Keller seine Leser/Mandanten haben keinen gesunden Menschverstand?

Überhaupt scheint mir, dass sich die IT Recht Kanzlei sehr zum Nachteil verändert hat. Die aktuellen Angebote wirken eher wie ein bunter Gemischtwarenhandel (bunt und alle möglichen Paketleistungen), als wie die Angebote, einer auf IT Recht spezialisierten Kanzlei.

Mir ist klar, dass nachdem Trusted Shops seine Rechtstexte kostenlos anbietet, ich berichtetehier, es herausfordernd für Marktbegleiter wird. Das aber die IT Recht Kanzlei so auf “Straßen”- und “Gemischtwaren”- Niveau abrutscht hätte ich nicht gedacht.

Insgesamt scheint man dort in München wohl auch sehr angespannt zu sein. Herr Keller bat mich vor kurzen Artikel zu ändern, da er wohl selber Ärger hat und mein Anrufversuch heute wurde unfreundlich und arrogant abgebügelt.

Da kann man ja den Titel eines Berichtes der IT Recht Kanzlei unter einem ganz anderen Gesichtspunkt betrachten:

Lieber Herr Keller, diese Arroganz und Unfreundlichkeit steht Ihnen nicht. Ihre Kanzlei hatte vielleicht einmal “seine Zeit” aber diese ist vorbei. Mit einem Gemischtwaren-Laden und oberflächlicher Kommentierung kann man nichts mehr reißen. Da hilft auch keine Arroganz. Kehren Sie doch lieber zum ordentlichen Anwaltshandwerk zurück und konzentrieren Sie sich auf das was Sie “hoffentlich” können.

Dieser Beitrag wurde am von unter Onlinehandel veröffentlicht.

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

2 Gedanken zu „Was die IT-Recht Kanzlei so alles als “brisant” tituliert

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