Werbung mit >100% Original< ist irreführend!

Eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten kann irreführen, wenn der Verbraucher hierin einen besonderen Vorzug gegenüber anderen Angeboten vermutet. Das LG Münster (Beschl. v. 6.5.2020 – 22 O 31/20) entschied, dass es sich bei der Aussage ›100% Original‹ um eine solche unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten handle.

Die Antragsgegnerin vertreibt Second-Hand-Textilien in ihrem Onlineshop. Sie bewarb diese mit der Aussage ›100% Original‹. Zudem verwendete sie in der Materialzusammensetzung die Begriffe ›Lycra‹ und ›Spandex‹. Nach erfolgloser Abmahnung durch den Antragssteller wurde die Antragsgegnerin im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem LG Münster auf Unterlassung in Anspruch genommen.

Das LG Münster gab dem Unterlassungsantrag nur teilweise statt. Die Aussage ›100% Original‹ sei irreführend, ein Verstoß gegen die Textilkennzeichnungs-VO liege hingegen nicht vor.

Rechtlicher Hintergrund

§ 5 UWG schützt vor irreführenden geschäftlichen Handlungen. Nach § 5 Abs. 1 S. 2 UWG ist eine geschäftliche Handlung irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben u. a. über die Rechte des Verbrauchers enthält. Damit können auch an sich objektiv zutreffende Aussagen bei den maßgeblichen Verkehrskreisen einen unrichtigen Eindruck hervorrufen. Eine solche Fehlvorstellung kann etwa durch die Hervorhebung von etwas Selbstverständlichem erfolgen, sodass der Adressat der Werbung z. B. gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaften oder Rechte, die ohnehin bestehen, als besonderen Vorteil sieht und er hierin einen besonderen Vorzug gegenüber anderen Angeboten vermutet.

Zudem sieht Nr. 10 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG vor, dass eine Täuschung hinsichtlich des Bestehens von Verbraucherrechten stets unzulässig ist.

Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 sind […]

Nr. 10: die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, gesetzlich bestehende Rechte stellten eine Besonderheit des Angebots dar.

›100% Original‹ unzulässig

Das Gericht entschied, dass sich diese Aussage als rechtswidrig darstelle. Für den Verbraucher könne der irreführende Eindruck entstehen, dass es sich bei dem Versprechen, es handle sich nicht um Fälschungen, um eine Besonderheit des Angebots handle.

Für den Verbraucher kann nämlich der irreführende Eindruck entstehen, es handele sich bei dem Versprechen, dass die angebotenen Kleidungsstücken Originalware und mithin keine Fälschungen sind, um eine Besonderheit des Angebotes und nicht, wie tatsächlich der Fall, um ein gesetzlich bestehendes Recht (da im Falle des Verkaufs „gefälschter“ Kleidungsstücke kaufrechtliche Gewährleistungsrechte bestehen).

Dieses Verständnis werde zudem durch die Darstellung unterstrichen. Die Aussage war optisch vom Angebotstext getrennt und in einer größeren Schriftart dargestellt. Zudem war ihr eine Checkbox vorangestellt.

Da nach der Art des Hinweises in dem Angebot der Antragsgegnerin durch abgegrenzte Darstellung mittels Trennlinien zum übrigen Angebotstext, durch vorangestellte sog. Checkboxen und durch eine größere Schriftart das Versprechen der Originalität als Besonderheit der Leistung der Antragsgegnerin dargestellt wird, widerspricht diese Art der Werbung der Regelung im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG Nr. 10 (vergleiche Köhler, Kommentar zum Wettbewerbsrecht, Anhang zu § 3 UWG Rn. 10.5 und 10.6; Bornkamm/Feddersen, Kommentar zum Wettbewerbsrecht, § 5 UWG Rn. 1.115; OLG Hamm, Urteil vom 22.11.2011, Az. 4 U 98/11 Rn. 73 und 74 zitiert nach Juris; LG Frankfurt, Urteil vom 08.11.2012, Az. 2/03 O 205/12; LG Frankenthal Urteil vom 12.04.2013, Az. 1 HK 13/12).

Kein Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung

Einen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungs-VO (VO [EU] Nr. 1007/2011) sah das Gericht hingegen nicht. Nach Art. 5 TextikennzVO dürfen für die Beschreibung der Faserzusammensetzung nur die in Anhang I der Verordnung aufgeführten Begriffe verwendet werden. Die verwendeten Bezeichnungen ›Lycra‹ und ›Spandex‹ sind dort jedoch nicht aufgeführt. Eine Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht besteht nach Anhang V Nr. 13 TextilkennzVO jedoch für gebrauchte, konfektionierte Textilerzeugnisse, sofern sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Dies sei hier der Fall, so das Gericht.

Da die Antragsgegnerin gebrauchte Kleidungsstücke zum Kauf anbietet, gelten die Kennzeichnungspflichten der Textilkennzeichnungsverordnung für sie gemäß Nr. 13 des Anhangs V der VO (EU) 1007/2011 (TextilKennzVO) nicht. Folglich kommt ein Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung als Marktverhaltensregelung nicht in Betracht.

Eine Irreführung käme nur in Betracht, wenn die Angabe dieser Materialien tatsächlich unzutreffend wäre. Dies wurde von der Antragsstellerin jedoch nicht aufgezeigt.

Eine Irreführung läge vor, wenn die von der Antragsgegnerin für einige ihrer Kleidungsstücke verwendeten Bezeichnungen „Lycra“ und „Spandex“, die für äußerst dehnbare Chemiefasern mit hoher Elastizität stehen, die tatsächliche  Materialzusammensetzung unzutreffend wiedergeben würden. Ein solcher Widerspruch wird von der Antragstellerin aber nicht aufgezeigt.

Fazit

Irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist immer wieder ein Grund für Abmahnungen. Hiervon erfasst werden z. B. auch Angaben zu einem versicherten Versand. Wenn z. B. der Händler betont, dass er die Transportgefahr trägt, kann es sich hierbei schnell um eine irreführende Werbung handeln. Als Händler trifft euch gegenüber Verbrauchern ohnehin die Versandgefahr. Das OLG Frankfurt entschied zuletzt jedoch, dass jedenfalls die Aussage ›Wir liefern sicher, günstig, schnell‹ nicht hinsichtlich der Transportgefahr irreführe.

Dieser Beitrag wurde am von unter Onlinehandel veröffentlicht.

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

10 Gedanken zu „Werbung mit >100% Original< ist irreführend!

  1. Marcel

    @ Mark:

    Schreib doch mal was über China.. Wie ist es mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar mit einem solchen Unrechtsregime überhaupt Geschäfte zu machen / diese zuzulassen; gerade vor dem Hintergrund unserer deutschen Vergangenheit?

    Immobilien-Mogul Ren Zhiqiang: verschwunden
    Alibaba-Gründer Jack Ma: verschwunden
    Honkong-Aktivist: Jushua Wong ab in den Knast
    Uiguren: Ab ins Konzentrationslager
    Warum heisst der Corona-Virus , Corona-Virus und nicht Wuhan-Virus
    Warum kaufen wir Masken 5-10 so teuer beim Verursacher der Pandemie ein wie vorher?
    Warum wird der Verursacher der Pandemie nicht in Regress genommen?
    Warum machen wir nicht mehr Geschäfte mit Taiwan oder Bedanken uns zumindest öffentlich ,wenn dieses Land uns kostenlos Masken zur Verfügung stellt?

    Nein, da passiert nix, auch nicht auf dieser Webseite.. Zumindest die Sache mit Jack Ma wäre ja “Themenrelevant”..
    Im Gegenteil: Geschäfte mit China zu machen ist richtig, oder Mark?

    Ich denke, die meisten “Gutmenschen” oder die sich dafür halten, sind die Typ Mensch, die zum Beispiel einen
    Adolf Hitler überhaupt ermöglicht haben. Und warum? Weil sie grundsätzlich den Machthabern kritiklos zustimmen und in deren Systemen unauffällig “mitschwimmen” und Profiteuere sind.
    Von daher sind mir Querdenker wesentlich lieber. Die Geschichte hat sehr oft gezeigt , dass Querdenker letztendlich
    Recht hatten. (Bsp. Leonardo Da Vinci) .
    Das Schlimme an der aktuellen Situation ist, dass ein Helmut Schmidt aktuell wohl auch als Verschwörungstheoretiker gelten würde, wenn er nicht ein bekannter anerkannter Deutscher Bundeskanzler gewesen wäre.

    Aber zurück zu China:
    Na Mark , kommt da was zu Ja Ma und wie Onlinehändler sich nun zu China positionieren sollten ?

    LG
    Marcel

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  2. Das war es

    Deshalb wird Deutschland mitsamt der EU untergehen. Nur eine starke AfD mit der Werte-Union und FDP könnte hier noch das Ruder rumreißen. Aber bei dem medialen Hass der linksrotgrünen Staatssender und den gehirngewaschenen Medienkonsumenten, die die AfD und alles Konservative verteufeln, wird Deutschland untergehen.
    Mit Afrikanern und Moslems aus der Dritten Welt kriegst du halt genau diese Dritte Welt in Deutschland.

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    1. Mark Steier Beitragsautor

      Und auf deine rechten, Menschen verachtenden und rassistischen Kommentare kann ich gerne verzichten. Lade deinen Frust woanders ab. Nicht hier. Ich bin froh in einem so offenem Land mit vielen Menschenfreunden zu leben. Glücklich, dass so ein rechter Abschaum wie du immer in der Minderheit bleiben wird. #keinenmillimterrechts #fckafd Mark Steier

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      1. onlinehändler

        „Wer halb Kalkutta aufnimmt, hilft nicht etwa Kalkutta, sondern wird selbst zu Kalkutta!“ – Peter Scholl-Latour

        Das war aber auch ein rechter Abschaum dieser Peter Scholl- Latour!

      2. soso

        Naja, als fast 60 Jähriger habe ich auch andere Unionsparteien erlebt als man sie heute sieht. Das bereits angedachte, mögliche Bündnis mit der Linken wäre vor wenigen Jahren ein absoluter Tabubruch gewesen. Oder mal Herrn Söder ansehen und seine Aussagen vor MP Zeiten und jetzt. Ich glaube nicht, dass ich nach rechts gewandert bin, aber die Union ist deutlich nach links gerückt.

        Sicher wird ein zerstrittender Haufen wie die AFD nichts bringen, aber die Ur-AFD, die sich wegen der sinnfreien Euro Rettung bildete, hatte schon fähige Leute wie Herrn Henkel. da hatte eine Person mher wirtschaftlichen Verstand als die ganze Regierung zusammen, weil diese Person tatsächlich mal gearbeitet hatte.

        Es wäre jetzt sicher gut gewesen, die unheimlcihe Bürokratie zu beschneiden, aber es wird das Gegenteil gemacht. Ebenso sollten mal Gesetze angesehen und mit dem ursprünglichen Willen und der aktuellen Auslegung verglichen werden. So exportiert man am Ende Arbeitsplätze.

      3. Das War es

        Ist Mark Steier auch gegen Juden? Ist er ein Antisemit? Immerhin ist die AfD die einzige demokratische Partei in Deutschland, die eine eigene Bundesvereinigung für jüdische Parteimitglieder hat.
        Daran merkt man jedenfalls wieder, woher der Hass und die Intoleranz in Deutschland kommen, von den linken Bessermenschen, die die ganze Welt nach Deutschland einladen wollen, bei kostenloser Rundumversorgung und zugleich haben sie einen Hass auf das eigene Volk.
        Widerlich!

      4. Mark Steier Beitragsautor

        Ach Menschlichkeit, Empathie und Nächstenliebe sind durchaus Werte der Mitte. In dieser sehe ich mich mit beiden Beinen fest auf dem Boden stehend und ich glaube an unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Und dazu gehört auch, dass ich Faschisten, Neonazis und rechtes Pack wie die AfD einfach nur scheisse finde.

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