Mitunter ist die Rechtsprechung schon sehr skurril. Hier ein Beispiel: Ihr werdet zu Unrecht abgemahnt, stellt die VerstöĂe vorsichtshalber ab, wehrt euch, gewinnt und bekommt nachher keinen Schadensersatz. Aber lest selbst!
Der BGH & die HĂŒhner
Der vermeintliche Rechteinhaber mahnte einen HĂ€ndler wegen der Verwendung bestimmter HĂŒhnermotive >chickenwings< auf GruĂkarten ab. Er machte die Verletzung von Marken-, Urheber- und Geschmacksmusterrechten geltend.
Der HĂ€ndler wies die Abmahnung als unberechtigt zurĂŒck und erhob negative Feststellungsklage. Daraufhin wurde rechtskrĂ€ftig festgestellt, dass die Abmahnung unberechtigt war und dass die Beklagte der KlĂ€gerin den durch die Abmahnung entstandenen Schaden zu ersetzen hat.
Mit der vorliegenden Klage verlangte die KlĂ€gerin nun den Ersatz von knapp 82.000,- EUR fĂŒr entgangenen Gewinn und Aufwendungen. Der BGH wies den Anspruch zurĂŒck.
Und jetzt die BegrĂŒndung
Denn die KlĂ€gerin habe vorschnell und wider besseres Wissen ihre wirtschaftliche TĂ€tigkeit eingestellt, sodass der Schaden ĂŒberhaupt erst entstanden sei. Das Mitverschulden sei so groĂ, dass sich der Ersatz auf Null reduziere.
Die KlĂ€gerin habe sĂ€mtliche von der Beklagten in der Abmahnung erhobenen Forderungen zurĂŒckgewiesen. Auch habe sie eine negative Feststellungsklage erhoben und damit zum Ausdruck gebracht, dass sie davonÂ ĂŒberzeugt sei, in der Auseinandersetzung zu obsiegen. Noch nach der Abmahnung seien GruĂkarten mit diesen Motiven gedruckt worden. Angesichts derartiger UmstĂ€nde sei nicht nachvollziehbar, warum die KlĂ€gerin dann ihre wirtschaftliche TĂ€tigkeit in dieser Hinsicht eingestellt habe.
DarĂŒber hinaus seien einzelne Schadensposten auch deshalb problematisch, weil nicht vorgetragen worden sei, dass einzelne GruĂkarten trotz der Abmahnung unverkĂ€uflich gewesen seien.
Skurril
Ihr werdet also dafĂŒr bestraft, dass ihr risikobewusst fĂŒr euer Business entscheidet. Das sollte so nicht sein. Denn wer kennt es nicht, dass er zunĂ€chst den erst einmal die Abmahngrund beseitigt bis ein Gericht entschieden hat. Nicht umsonst erhaltet ihr einen solchen Rat von eurem Anwalt und diesen Spruch kennen einige: âVor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Handâ. Das bedeutet, mit Sicherheit lĂ€sst sich selten der Ausgang eines Verfahrens absehen. Und fĂŒr eure Vorsicht und Risikovorsorge werdet ihr nun bestraft, weil das BGH annimmt euch trĂ€fe eine Mitschuld.
Dieses Urteil ist skandalös! ( Bundesgerichtshof Urteil v. 19.09.2019 â Az.: I ZR 116/18 )
(Bild: Gaymann)
4.5
Das Urteil ist nicht skandalös. Der Abgemahnte hatte ohne Not nach Erhalt der Abmahnung des Vertrieb eingestellt und wollte dann Schadenersatz.
Das klingt eher nach einer anwaltlichen Falschberatung des Angemahnten.
Schon mal ĂŒberlegt, was passiert wĂ€re, wenn er verloren hĂ€tte und trotzdem in der Zwischenzeit weiter verkauft hĂ€tte?
Nein, wohl nicht, denn dann wĂŒrden Sie wissen, dass groĂe Firmen kleine Firmen in Grund und Boden klagen können, egal, ob recht oder unrecht.