Zu Unrecht abgemahnt und du bist trotzdem schuld

Mitunter ist die Rechtsprechung schon sehr skurril. Hier ein Beispiel: Ihr werdet zu Unrecht abgemahnt, stellt die VerstĂ¶ĂŸe vorsichtshalber ab, wehrt euch, gewinnt und bekommt nachher keinen Schadensersatz. Aber lest selbst!

Der BGH & die HĂŒhner

Der vermeintliche Rechteinhaber mahnte einen HĂ€ndler wegen der Verwendung bestimmter HĂŒhnermotive >chickenwings< auf Grußkarten ab. Er machte die Verletzung von Marken-, Urheber- und Geschmacksmusterrechten geltend.

Der HĂ€ndler wies die Abmahnung als unberechtigt zurĂŒck und erhob negative Feststellungsklage. Daraufhin wurde rechtskrĂ€ftig festgestellt, dass die Abmahnung unberechtigt war und dass die Beklagte der KlĂ€gerin den durch die Abmahnung entstandenen Schaden zu ersetzen hat.

Mit der vorliegenden Klage verlangte die KlĂ€gerin nun den Ersatz von knapp 82.000,- EUR fĂŒr entgangenen Gewinn und Aufwendungen. Der BGH wies den Anspruch zurĂŒck.

Und jetzt die BegrĂŒndung

Denn die KlĂ€gerin habe vorschnell und wider besseres Wissen ihre wirtschaftliche TĂ€tigkeit eingestellt, sodass der Schaden ĂŒberhaupt erst entstanden sei. Das Mitverschulden sei so groß, dass sich der Ersatz auf Null reduziere.

Die KlĂ€gerin habe sĂ€mtliche von der Beklagten in der Abmahnung erhobenen Forderungen zurĂŒckgewiesen. Auch habe sie eine negative Feststellungsklage erhoben und damit zum Ausdruck gebracht, dass sie davonÂ ĂŒberzeugt sei, in der Auseinandersetzung zu obsiegen. Noch nach der Abmahnung seien Grußkarten mit diesen Motiven gedruckt worden. Angesichts derartiger UmstĂ€nde sei nicht nachvollziehbar, warum die KlĂ€gerin dann ihre wirtschaftliche TĂ€tigkeit in dieser Hinsicht eingestellt habe.

DarĂŒber hinaus seien einzelne Schadensposten auch deshalb problematisch, weil nicht vorgetragen worden sei, dass einzelne Grußkarten trotz der Abmahnung unverkĂ€uflich gewesen seien.

Skurril

Ihr werdet also dafĂŒr bestraft, dass ihr risikobewusst fĂŒr euer Business entscheidet. Das sollte so nicht sein. Denn wer kennt es nicht, dass er zunĂ€chst den erst einmal die Abmahngrund beseitigt bis ein Gericht entschieden hat. Nicht umsonst erhaltet ihr einen solchen Rat von eurem Anwalt und diesen Spruch kennen einige: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“. Das bedeutet, mit Sicherheit lĂ€sst sich selten der Ausgang eines Verfahrens absehen. Und fĂŒr eure Vorsicht und Risikovorsorge werdet ihr nun bestraft, weil das BGH annimmt euch trĂ€fe eine Mitschuld.

Dieses Urteil ist skandalös! ( Bundesgerichtshof Urteil v. 19.09.2019 – Az.: I ZR 116/18 )

(Bild: Gaymann)

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Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und grĂ¶ĂŸter eBay HĂ€ndler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen fĂŒr eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay GeschĂ€ft zurĂŒck und lebt nun als Privatier in der SĂŒdwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmĂ€ĂŸig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen OnlinehĂ€ndlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

3 Gedanken zu „Zu Unrecht abgemahnt und du bist trotzdem schuld“

  1. Herbert

    Das Urteil ist nicht skandalös. Der Abgemahnte hatte ohne Not nach Erhalt der Abmahnung des Vertrieb eingestellt und wollte dann Schadenersatz.
    Das klingt eher nach einer anwaltlichen Falschberatung des Angemahnten.

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    1. Stephan

      Schon mal ĂŒberlegt, was passiert wĂ€re, wenn er verloren hĂ€tte und trotzdem in der Zwischenzeit weiter verkauft hĂ€tte?

      Nein, wohl nicht, denn dann wĂŒrden Sie wissen, dass große Firmen kleine Firmen in Grund und Boden klagen können, egal, ob recht oder unrecht.

      Antworten ↓

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