Das vermeldet der Zoll in einer aktuellen Pressemitteilung. Zu den zentralen Aufgaben des Zolls gehört auch die Überwachung des internationalen Warenverkehrs und das nicht nur an unseren Grenzen.  Wie könnt ihr davon profitieren?

Leben und leben lassen oder schützt euch. Was ist sinnvoller?

Voraussetzung, dass ihr von den Aufgaben des Zolls profitieren könnt, ist, dass ihr eure Marken und Produkte schützt. Gerade dann, wenn ihr eigene Leistungen in die Entwicklung der Artikel eingebracht habt solltet ihr das tun. Ob ihr solches nun über ein Design, Patent oder Markenanmeldung macht, obliegt euch. Besprecht euch mit einem Anwalt eures Vertrauens.

Unternehmerisch wäre es fahrlässig, wenn ihr nicht eure Geschäfts- oder Produktidee absichert. Gerade auch aus der Perspektive eine möglichen Verkaufs ist es wichtige, dass ihr Inhaber eures gewerblichen Schutzes seid. Daher: Leben und leben lassen gilt  nicht.

Zollkontrolle auf der Internationalen Sanitär- und Heizungsmesse

Auf der Messe stellten Zöllner Produktfälschungen sicher und beschlagnahmten Werte in Höhe von 29.500 Euro als Sicherheit für anstehende Strafen. Alle sichergestellten Waren stammten aus China. Die Beamten stellen zusätzlich Kataloge sicher und entfernten Abbildungen von Plagiaten auf Bannern. Damit sollte verhindert werden, dass Fälschungen auf der Messe bestellt werden können.

Diese Schutz ist nicht unwichtig, denn viele Onlinehändler nutzen solche Messen auch, um mit neuen Lieferanten ins Gespräch zu kommen. Und nicht jeder Händler kennt alle Schutzrechte. Die Gefahr, dass er Bestellungen platziert die später beschlagnahmt oder gerügt werden, ist hoch und real. Dem Verfasser ist ein Fall aus dem Jahre 2017 bei einem Kölner Onlinehändler bekannt, der eine Sendung Sanitärartikel im Wert von über 20.000 Euro vernichten musste.

Zwei wichtige Schutzperspektiven

Renommierte Messen wie eben die ISH strahlen eine gewisse Seriosität aus, welche auch auf die Aussteller wirkt. Erfahrene Händler wissen, dass dem nicht so ist, aber Anfänger können unbewusst in eine sehr teure Falle tappen und ohne ihr Wissen Plagiate bestellen. Auch davor schützt der Zoll.

Ohne Zweifel setzten die Beamten aber auch eure Interessen als Schutzrechtsinhaber durch. Habt ihr schon einmal Fälschungen eurer eigenen Brand auf Messen entdeckt? Und wen nicht auf Messen, wie sieht es dann auf Plattformen wie z. B. Amazon oder eBay aus?

ZGR-Online kann helfen

Das ist die Zentralstelle Gewerblicher Rechtschutz oder eben kurz >ZGR< genannt. Dort könnt ihr einfach Anträge stellen oder Hinweise geben, wenn ihr eure Schutzrechte verletzt seht. Laut Zollexpertin Francine Dammholz wird es schwer, Anträge zu stellen wie >Geht da mal hin, da könnte etwas nicht stimmen<, aber Hinweise zu Lieferstrukturen gehören in solche Anträge. Jedoch solltet ihr in solchen Fällen auf Experten wie Francine Dammholz oder Patenanwalt Dr. Rolf Claessen zurückgreifen.

“Die elektronische Antragstellung deckt sämtliche Spielarten der Antragstellung im Gewerblichen Rechtsschutz ab. Es können alle Anträge auf Grundlage der VO (EU) Nr. 608/2013 sowie der deutschen Rechtsvorschriften gestellt werden. Dies ist nicht auf die erstmalige Stellung eines Antrags beschränkt, sondern umfasst auch die Änderung bereits gestellter Anträge, deren Verlängerung, aber auch die Änderung der für die Erkennung schutzrechtsverletzender Waren notwendigen Zusatzinformationen, wie z. B. Produkthinweise oder Informationen für eine Risikoanalyse”, so ist es  auf zoll.de zu lesen.

Zum Schluss: Zwei wichtige Erkenntnisse

Als Rechteinhaber seid ihr auch mit kleinem Geldbeutel und ohne Einschaltung von Experten in der Lage, eure Rechte durchzusetzen. Der Zoll gibt eine gute Anleitung zur Benutzung von ZGR-Online. Interessant ist natürlich auch, dass ihr als Verbraucher oder als von Produktpiraterie betroffener Händler Anträge stellen dürft.

Wer denkt, dass er in Messekatalogen oder auf inländischen Messen wie eben die ISH oder z. B. auch die IAW nur >gute< Händler, Hersteller oder Importeure trifft, der ist nun enttäuscht. Im Ergebnis sollte das für euch bedeuten, dass es für euch immer zu prüfen gilt, ob ihr nicht mit euren Artikeln möglicherweise Schutzrechte Dritter verletzt. Bei >Kleinstbestellungen< mag das Risiko überschaubar sein, bei größeren Ordern solltet ihr euch sicher sein und euch  ggf. sogar durch eine Liefervereinbarung schützen. Rechtsanwalt Dr. Jörg Brettschneider kann euch dazu gut beraten.

(Bild: Zoll.de)