Die Umsatzzahlen des Online-Versandhandels steigen rapide an und immer mehr Händler wollen darüber die Chance der Expansion in ausländische Märkte nutzen. Laut einer Studie von Visa Global Merchant E-Commerce verkauften bereits 2019 rund 66 % der interviewten Onlinehändler Waren ins Ausland. 70 % der Händler ohne bisherige grenzüberschreitende Warenverkäufe planten, ausländische Märkte zu erschließen.
Im eigenen Land verfügen Onlinehändler über Erfahrungen mit den Vorlieben Ihrer Kunden, sei es bei Angebot, Bezahlung oder Versand. Wer nun neue Märkte erobern möchte, sollte sich ebenfalls mit den länderspezifischen Faibles auseinandersetzen und seine Prozesse auf die Gegebenheiten der Zielländer entsprechend anpassen.
1. Auf Liefer-Präferenzen der Kunden eingehen
In manchen Ländern und Regionen stoßen Paketstationen oder die Abholung und Rücksendung über Pick-up und Drop-off-Paketshops auf größere Akzeptanz. Dies gilt zum Beispiel für Länder mit überwiegend ländlichen Regionen. Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz lassen sich am liebsten zu Hause beliefern, möglichst nach Feierabend. Entsprechend flexible Lösungen sollten die Versandpartner bieten.
Nicht auf Liefer-Vorlieben einzugehen, kann teuer werden. Eine Online-Käufer-Umfrage ergab, dass 58 % sich für einen anderen Anbieter entscheiden würden, wenn die Lieferoptionen für sie nicht passen.
2. Erfahrene Versandpartner beauftragen
Internationale Versender greifen auf das Know-how aller relevanten europäischen Versanddienstleister zurück. Der Vorteil für den Händler liegt darin, dass er weltweite Angebote aus einer Hand erhält.
Ein großer nationaler oder internationaler Versender deckt das ganze Land ab und bietet meist günstigere Preise. Es kann jedoch sinnvoll sein, für ein Land mehr als nur einen Carrier einzubinden. Bei der „letzten Meile“, sprich, der punktgenauen Lieferung zur Haustür in größeren Städten, haben lokale Carrier oft die Nase vorn. Sie sind im Regelfall etwas teurer, erfüllen aber die Kundenerwartungen besser. Vielfach handelt es sich um Start-ups, die flexibel zum Beispiel auch mit Fahrrad oder E-Scooter liefern.
Wer mit mehreren Versand-Dienstleistern zusammenarbeitet, profitiert auch von weiteren Vorteilen. Einzelunternehmen können durch Überlastung, Streiks oder Lockdowns von Verteilerzentren betroffen sein. Der zweite oder dritte Partner kann dann diese Lücken schließen.
3. Jederzeit Übersicht über alle Abläufe behalten
Drei Software-Systeme sind essenziell für jeden Online-Shop, der ins Ausland verkauft: Eine zentrale Dokumentenablage, integrierte Analyse-Tools und ein System zur Berechnung von Zöllen und nationalen Umsatzsteuern.
Eine zentralisierte Dokumentenablage gibt Einblicke in die Leistungskennzahlen. Daran kann der Unternehmer erkennen, welche Produkte oder Geschäftsbereiche gewinnbringend arbeiten. Integrierte Analyse-Tools stellen übersichtlich alle Sendungen mit abgestimmten Dashboards und Reportings dar. Über einen integrierten Parcel Finder können sich die Mitarbeiter alle Informationen zu den Sendungen abrufen.
4. Transparenz schaffen mit Tracking
Nach der Bestellung oder während der Retoure möchten die Kunden stets den Status wissen: Wann kommt mein Paket? Wann trifft die Rückzahlung ein? Gerade in puncto Liefer-Tag und Uhrzeit punkten zumeist gut aufgestellte Last-Mile-Carrier.
Verzögern sich Lieferungen durch erhöhtes Versandaufkommen oder Lockdowns im Versandzentrum, sollte zeitnah eine automatische Mail verschickt werden. In Zeiten von Corona bringen die Kunden Verständnis für solche Umstände mit.
Zur Kundenzufriedenheit trägt eine Tracking-Page im Design des Shops wesentlich bei, auf der es einen Button wie „Lieferstatus verfolgen“ gibt. Lückenlose Kommunikation ist das A und O der Kundenzufriedenheit.
Bieten Händler aus Kostengründen ihren Versand oder die Rücknahme nicht kostenlos an, sollten sie dies spätestens im Kaufvorgang ehrlich kommunizieren. Kunden akzeptieren dies eher als Überraschungen in der Endabrechnung.
5. Umsatzsteuersätze anderer Länder richtig anwenden
Zum 1. Juli 2021 veränderte sich die Umsatzsteuerpflicht im grenzüberschreitenden Warenverkauf für Händler durch Inkrafttreten des Mehrwertsteuer-Digitalpakets. Ab einem Gesamtumsatz von 10.000 EUR werden Händler mit Sitz in der EU automatisch in den Empfängerländern ihrer Waren umsatzsteuerpflichtig. Bei Warenlieferungen muss er die Steuersätze des Bestimmungslandes anwenden und sie an die zuständige Steuerbehörde abführen.
Eine Erleichterung kann hier der One-Stop-Shop sein. Er wurde ebenfalls im Zuge des Mehrwertsteuer-Digitalpakets eingeführt und vereinfacht die Meldung. In Deutschland wird der OSS vom Bundeszentralamt für Steuern angeboten. Der Händler muss sich dabei im BOP registrieren. Hier finden Sie alle Informationen zum OSS, zur Registrierung und Meldung.
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