Während der Corona Zeit hat der Gesetzgeber die Insolvenz-Regeln aufgelockert. Damit ist nun Schluss und wir kehren wieder zum alten Regelwerk zurück. Wenn ihr also im Moment von einer Pleite bedroht seid, dann solltet ihr das wissen.
Überschuldung, ja oder nein?
Und zwar wurden bei der Überschuldung die Fristen für eine Fortführungsprognose von 12 auf 4 Monate reduziert.
Der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung wird verkürzt:
Die Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung nach § 15a InsO soll modifiziert werden. So soll der Prognosezeitraum für die sogenannte insolvenzrechtliche Fortführungsprognose von zwölf auf vier Monate herabgesetzt werden.
Hierdurch wird die Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung nach § 15a InsO deutlich abgemildert.
Die Regelung soll auch für Unternehmen gelten, bei denen bereits vor dem Inkrafttreten eine Überschuldung vorlag, der für eine rechtzeitige Insolvenzantragstellung maßgebliche Zeitpunkt aber noch nicht verstrichen ist.
Die Regelung soll bis zum 31. Dezember 2023 gelten. Wichtig ist jedoch, dass bereits ab dem 1. September 2023 der ursprüngliche Prognosezeitraum von 12 Monaten wieder relevant werden kann, wenn absehbar ist, dass auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2024 wieder auf einen 12-monatigen Zeitraum zu beziehenden Prognose eine Überschuldung bestehen wird.
Die Insolvenzantragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit bleibt von der Regelung unberührt.
(Quelle: bmj.de)
Und nun ist die Schonfrist abgelaufen. Ab 1. September gilt wieder die “alte” Frist von 12 Monaten.
Was bedeutet das in der Praxis?
Tja, in dem altem Fristzeitraum von 4 Monaten musstet ihr in der positiven Fortführungsprognose lediglich darlegen, dass ihr 4 Monate mehr schlecht als recht überleben könnt. Nun sind es wieder 12 Monate und da ist die Darstellung, dass ihr wirtschaftlich gut funktioniert schon etwas herausfordernd. Denn beide Prognosen sollten >Hand und Fuß< haben. Ansonsten steht ihr recht schnell vor strafrechtlichen Herausforderungen. Das Stichwort: Insolvenzverschleppung. Und gleichfalls schlimm: Privathaftung.
Fazit: Wenn ihr also fühlt, dass ihr recht klamm seid, dann solltet ihr tunlichst nicht den Kopf in den Sand stecken. Lieber eine Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende!