Trusted Shops Abmahnmonitor maß, dass Rechtsanwalt Gereon Sandhage für 31% aller Abmahnungen verantwortlich sei (Stand 2/2021). Nun scheint der windige Anwalt aus Berlin gegen Veröffentlichungen über seine Machenschaften auf Plattformen wie anwalt.de vorzugehen. Es darf vermutet werden, dass ihm diese negative Öffentlichkeit nicht hilfreich ist. Zur Erinnerung: Gegen Rechtsanwalt Sandhage ermittelte die Staatsanwaltschaft nicht nur in einem, sondern in zig Verfahren.

Rechtsanwälte, die z. B. auf der Plattform anwalt.de über den Abmahnanwalt berichteten und Betroffenen Tipps gaben, erhielten eine solche Nachricht:

Nachricht anwalt.de wegen Rechtsanwalt Sandhage

(Nachricht von anwalt.de an die betroffenen Rechtsanwälte)

In dem zum Download stehenden Anschreiben Sandhages an die Plattform beklagt er sich über eine ›unbefugte Namensverwendung‹. Er räumt in seinem Schreiben ein, dass zwar die Abmahner genannt werden können, jedoch aber nicht die abmahnende Rechtsanwaltskanzlei. Hier das Anschreiben als Screenshot.

Kommentar

Wenn ein Rechtsanwalt seit Jahren für eine signifikante Zahl an Abmahnungen verantwortlich ist und er bereits OHNE MANDAT – also ohne Beauftragung einer Firma – abgemahnt hat, dann rückt nicht die abmahnende Firma, sondern der Rechtsanwalt in den Fokus der Berichterstattung und sein Name gehört natürlich dazu. Gerade bei Rechtsanwalt Sandhage ist es ja so, dass – unabhängig wer ihn gerade ›mandatiert‹ –  sein Vorgehen immer nahezu identisch ist: Er verzichtet auf eine Weiterverfolgung bzw. Unterlassungserklärung, wenn ihr 100.- oder 150.- Euro an ihn überweist.

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Daher macht es sich die Plattform anwalt.de sehr einfach. Es ist falsch, in diesem Fall die Berichterstattung und die Hilfestellungen der Rechtsanwälte im Umgang mit Rechtsanwalt Gereon Sandhage zu behindern.