Es handelt sich hierbei um die Abmahnung gegen meine ehemalige Lebensgefährtin, Rechtsanwältin Heidi Kneller-Gronen (Kanzlei IP-Kneller), wegen der Verletzung meiner Markenrechte an der Marke „Wortfilter“.

Nachdem ich die entsprechenden Markenverfahren nun rechtskräftig gewonnen habe, ist für mich wichtig, auch klarzustellen, dass es zu keinem Zeitpunkt rechtmäßig war, wenn jemand anderes als der Markeninhaber – also ich – die Marke „Wortfilter“ benutzt hat.

Gerade eine Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Marken- und Urheberrecht hätte das wissen müssen. Dennoch hat Frau Kneller-Gronen öffentlich – auf ihrer Website und in ihrer damaligen Facebook-Gruppe – wiederholt eine unzutreffende rechtliche Bewertung abgegeben. Sie stellte die Situation so dar, als ob unser Rechtssystem die Angelegenheit „in ihrem Sinne schon richtigstellen“ würde.

Darüber hinaus äußerte sie sich gegenüber verschiedenen Personen aus der Branche auf eine Weise, die mein Ansehen erheblich geschädigt hat. Sie zeichnete dabei ein falsches Bild der Situation und stellte sich selbst als „arme, kranke, alleinerziehende Mutter“ dar, die vom „bösen Mark“ schlecht behandelt werde.

Natürlich ist nachvollziehbar, dass man einer Rechtsanwältin, die mit diesem Narrativ auftritt, zunächst Glauben schenkt. Doch nun, da die gerichtlichen Entscheidungen und Beschlüsse vorliegen, zeigen die Fakten ein klares Bild:

Seit nunmehr drei Jahren werde ich verleumdet, herabgesetzt und mit unwahren Tatsachenbehauptungen konfrontiert.

Deshalb ist es mir wichtig, auch an dieser Stelle festzuhalten, dass Frau Rechtsanwältin Kneller-Gronen sich zu Unrecht meiner Markenrechte berühmt hat. Die gerichtlichen Entscheidungen sprechen eine deutliche Sprache – und sie bestätigen eindeutig, dass die Marke „Wortfilter“ allein mir zusteht.

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