Der Rat der Europäischen Union hat neue Zollvorschriften für kleine Pakete beschlossen, die überwiegend aus dem E-Commerce in die Europäische Union gelangen. Ziel der Reform ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu beenden, die bislang durch die Zollbefreiung für Sendungen unter 150 Euro entstanden sind – ein Instrument, das vor allem von Drittlandhändlern intensiv genutzt wurde.
Künftig sollen auch diese Warensendungen verzollt werden. Die Neuregelung ist Teil einer umfassenden Reform des europäischen Zollsystems, mit der die EU auf stark wachsende Warenströme, insbesondere aus China, reagiert.
Inhaltsverzeichnis
- Abschaffung der Zollfreigrenze für kleine Pakete
- Ziel der Reform: Fairerer Wettbewerb
- Meinung: Keine Abnahme der Warenströme – sondern Professionalisierung
- Auswirkungen für Händler: Mehr Wettbewerb auf Augenhöhe – aber kein Schutz vor Billigimporten
- Getroffen werden vor allem Kleinsthändler in China
- Das Kernproblem bleibt ungelöst: Rechtsdurchsetzung
Fasse den Artikel im Bullet-Stil zusammen.
Abschaffung der Zollfreigrenze für kleine Pakete
Bislang konnten Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro zollfrei in die EU eingeführt werden. Diese Ausnahme wird nun schrittweise abgeschafft.
Ab dem 1. Juli 2026 gilt zunächst ein pauschaler Zoll von 3 Euro pro Warenkategorie innerhalb eines Pakets. Enthält eine Sendung mehrere Produktarten, fällt der Zoll entsprechend mehrfach an.
Sobald die geplante EU-Zolldatenplattform in Betrieb ist – voraussichtlich 2028 – werden diese Pauschalbeträge durch reguläre, tarifabhängige Zölle ersetzt.
Hintergrund der Reform ist die massive Zunahme kleiner Paketsendungen:
Allein 2024 gelangten rund 4,6 Milliarden solcher Sendungen in die EU, etwa 91 Prozent davon aus China.
Ziel der Reform: Fairerer Wettbewerb
Die EU verfolgt mit der Abschaffung der Zollfreigrenze vor allem zwei Ziele:
- Beseitigung des Kostenvorteils für Drittlandhändler
- Stärkung europäischer Händler, die bislang regulär verzollen mussten
Die bisherigen Regeln hatten dazu geführt, dass viele Waren gezielt in Kleinsendungen aufgesplittet wurden, um Zollabgaben zu umgehen – ein struktureller Wettbewerbsvorteil gegenüber inländischen Anbietern.
Meinung: Keine Abnahme der Warenströme – sondern Professionalisierung
In der öffentlichen Debatte wird suggeriert, dass die neuen Zollregeln zu einem Rückgang von China-Waren führen könnten. Realistisch betrachtet ist eher das Gegenteil zu erwarten.
Die Warenströme aus China werden nicht verschwinden – sie werden sich organisatorisch professionalisieren.
Schon heute existieren in Deutschland zahlreiche Lagerstandorte, die von chinesischen Logistik- und Versanddienstleistern als Fulfillment-Zentren betrieben werden. Waren werden in großen Mengen vorab in die EU eingeführt, verzollt, eingelagert und anschließend innerhalb weniger Tage an Endkunden versendet.
Ein bekannter Akteur in diesem Bereich ist beispielsweise Orange Connex, die unter anderem auch Fulfillment-Strukturen für eBay betreiben.
Nach Branchenschätzungen sind in Deutschland inzwischen nahezu eine Million Quadratmeter Lagerfläche für China-Ware eingerichtet worden.
Für Verbraucher bedeutet das: Günstige Importware wird zunehmend direkt aus deutschen Lagern verschickt – mit kurzen Lieferzeiten und ohne klassische Zollabwicklung beim Endkunden. Das Importvolumen wird nicht abnehmen.
Auswirkungen für Händler: Mehr Wettbewerb auf Augenhöhe – aber kein Schutz vor Billigimporten
Für europäische Händler sorgt die Reform nicht für fairere Kostenbedingungen, sie schützt nicht vor dem massiven Wettbewerbsdruck durch unfair in den Markt verbrachte Importware.
Die Struktur verschiebt sich lediglich:
- Weg vom Direktversand aus China
- Hin zu vorverzollten EU-Fulfillment-Lagern
Billige Ware bleibt. Und ist für Verbraucher sogar noch schneller verfügbar. Der Wettbewerb erhöht sich also..
Getroffen werden vor allem Kleinsthändler in China
Während große Handelsorganisationen und Logistikketten problemlos auf Fulfillment-Modelle umstellen können, trifft die Reform vor allem die unzähligen chinesischen Kleinsthändler.
Wortfilter hatte bereits 2017 eine solche Verkäuferin getroffen: eine alleinstehende Mutter, die Produkte erst nach dem Verkauf vor Ort einkaufte und anschließend nach Deutschland versendete. Sie arbeitete teilweise mit Margen von 30 bis 70 Cent pro Verkauf. Genau diese extrem kleinteiligen Geschäftsmodelle werden durch zusätzliche Zölle und administrative Anforderungen wirtschaftlich kaum noch tragfähig sein.
Der Markt wird dadurch nicht kleiner – aber stärker konzentriert.
Das Kernproblem bleibt ungelöst: Rechtsdurchsetzung
So sinnvoll die Abschaffung der Zollfreigrenze ist – sie packt das eigentliche Problem nicht an der Wurzel.
Nach wie vor fehlt es an wirksamer Rechtsdurchsetzung gegenüber Drittlandhändlern, praktischer Durchsetzbarkeit von Verbraucherrechten, Vollstreckungsmöglichkeiten bei Forderungen.
Aus Sicht des Handels wären mehrere strukturelle Maßnahmen deutlich wirksamer:
1. Verpflichtende Rücksendeadresse in der EU
Jeder Drittlandhändler sollte eine echte Rücksendeadresse im jeweiligen EU-Land vorhalten müssen. Nur so können Verbraucher ihr Widerrufsrecht auch wirklich ausüben.
2. Gesetzlich benannter EU-Vertreter
Ein haftbarer Ansprechpartner vor Ort würde Gewährleistungsansprüche erstmals praktisch durchsetzbar machen.
3. Vollstreckbarkeit über Zahlungsdienstleister
Ein direkter Zugriff auf Zahlungsströme bei Marktplätzen und Payment-Providern würde Rechtsdurchsetzung erheblich vereinfachen.
4. Sicherheitsleistungen für Drittlandhändler
Hinterlegte Kautionen oder Garantiebeträge könnten Risiken absichern und unseriöse Anbieter aus dem Markt drängen. Diese sind z.B. in China auf jeder Plattform üblich.
Mit solchen Instrumenten würde sich der Markt weitgehend selbst regulieren – auch über wettbewerbsrechtliche Schritte, wie Abmahnungen, die bislang fast ausschließlich zulasten einheimischer Händler gehen.
Die neuen EU-Zollvorschriften beenden nicht eine jahrelange Wettbewerbsverzerrung im Kleinsendungsbereich. Sie werden auch nicht zu einem Rückgang chinesischer Waren in Deutschland führen.
Stattdessen werden sich Lieferketten weiter professionalisieren: Vorverzollte Ware aus EU-Fulfillment-Zentren wird zum neuen Standard. Getroffen werden vor allem Kleinstanbieter in China – während große Handelsstrukturen gestärkt aus der Reform hervorgehen.
Ohne echte Rechtsdurchsetzung, Haftungsmechanismen und Vollstreckungsmöglichkeiten bleibt das Grundproblem des grenzüberschreitenden Billigimports jedoch bestehen.





