Das EU-Parlament hat am 26. März 2026 mit 569 zu 45 Stimmen eine weitreichende Änderung des AI Act beschlossen: Bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme sollen aus dem einheitlichen Regelwerk herausgelöst und in sektorspezifische Gesetze überführt werden. Der TÜV-Verband schlägt Alarm – und warnt gemeinsam mit zehn weiteren Organisationen vor einem „regulatorischen Flickenteppich“. Was bedeutet das konkret für Online-Händler, die KI einsetzen oder KI-gestützte Produkte verkaufen?

Fasse den Artikel im Bullet-Stil zusammen.

Was der AI Act ist – und wen er trifft

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist die weltweit erste umfassende KI-Verordnung. Er gilt für alle Unternehmen, die KI-Systeme in der EU einsetzen, anbieten oder vertreiben – also auch für Online-Händler. Das Gesetz teilt KI-Anwendungen in vier Risikoklassen ein:

  • Verbotene KI (z. B. manipulative Systeme, Social Scoring): Verbote gelten seit Februar 2025
  • Hochrisiko-KI (z. B. Kreditscoring, Biometrie, Beschäftigungsentscheidungen): Strenge Auflagen – Dokumentation, Transparenz, menschliche Kontrolle
  • Begrenzte Risiken (z. B. Chatbots): Transparenzpflichten gegenüber Nutzern
  • Minimales Risiko (z. B. KI-gestützte Produktempfehlungen): Keine besonderen Pflichten

Für Online-Händler relevant sind vor allem zwei Bereiche: der Einsatz von KI zur Personalisierung, Preisgestaltung und Bonitätsprüfung – und der Verkauf von Produkten mit integrierter KI.

Welche Fristen jetzt gelten

Das EU-Parlament hat am 26. März 2026 konkrete Anwendungsdaten fixiert:

  • 2. November 2026: Pflicht zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Audio) – sogenanntes Watermarking
  • 2. Dezember 2027: Hochrisiko-KI-Systeme aus dem Kernkatalog der Verordnung (Biometrie, Beschäftigung, kritische Infrastruktur, Bildung, Strafverfolgung)
  • 2. August 2028: KI-Systeme in Produkten, die bereits unter sektorspezifisches EU-Recht fallen (Medizinprodukte, Spielzeug, Funkanlagen)

Diese Fristen sind noch nicht endgültig. Der Parlamentsbeschluss vom 26. März 2026 muss jetzt im Trilog mit dem Rat der EU verhandelt werden. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Was der AI Act für Händler konkret bedeutet

Dynamische Preisgestaltung: Wer KI-Algorithmen einsetzt, um Preise nach Nutzerverhalten oder Nachfrage automatisch anzupassen, muss prüfen, ob das System als Hochrisiko eingestuft wird. Im Regelfall nicht – solange keine Diskriminierung nach geschützten Merkmalen erfolgt. Transparenz gegenüber Verbrauchern kann trotzdem geboten sein.

KI-Chatbots: Wer Chatbots im Shop einsetzt, unterliegt der Transparenzpflicht: Nutzer müssen klar erkennen, dass sie mit einer KI kommunizieren. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

KI-generierte Inhalte: Ab 2. November 2026 müssen KI-generierte audiovisuelle Inhalte – Bilder, Produktvideos, Audiodateien – als solche gekennzeichnet sein. Für reine Produkttexte läuft die Debatte noch.

Produktverkauf mit integrierter KI: Wer smarte Produkte mit integrierter KI verkauft – z. B. KI-gestützte Waagen oder Spielzeug –, muss sicherstellen, dass der Hersteller die Konformitätsdokumentation nach AI Act vorlegen kann. Als Händler trägst du Mitverantwortung bei fehlenden CE-Kennzeichnungen.

BNPL und Kreditscoring im Checkout: Buy-Now-Pay-Later-Dienste und automatische Kreditentscheidungen gelten als Hochrisiko-KI. Wer solche Dienste integriert, muss prüfen, ob der Anbieter AI-Act-konform arbeitet.

KI in der Personalverwaltung: Wer KI zur Bewerbungsfilterung, Schichtplanung oder Leistungsbewertung nutzt, betreibt Hochrisiko-KI mit voller Dokumentations- und Transparenzpflicht.

Die TÜV-Kritik – und warum sie zutrifft

Die Ausschüsse IMCO und LIBE des EU-Parlaments haben beschlossen, bestimmte Hochrisiko-Anwendungen aus dem AI Act herauszunehmen und in sektorspezifische Regelwerke zu überführen – etwa in die Medizinprodukteverordnung oder die Maschinenverordnung. Was nach Entlastung klingt, bewertet der TÜV-Verband als Risiko.

In einem offenen Brief an die EU-Institutionen warnen TÜV-Verband, DEKRA, AlgorithmWatch, die Open Knowledge Foundation und weitere Organisationen: Statt weniger Bürokratie drohten mehr Rechtsunsicherheit und höhere Belastungen für Unternehmen. Der Grund: Wer KI-Systeme sektorübergreifend entwickelt oder einsetzt, müsste künftig mehrere Regelwerke mit unterschiedlichen Prüfverfahren, Zeitplänen und Interpretationen einhalten.

Die Unterzeichner stellen eine zentrale Annahme infrage: Dass weniger zentrale Regulierung automatisch zu weniger Bürokratie führt. Aus ihrer Sicht droht das Gegenteil. Einheitliche Regeln seien zudem ein Standortvorteil für Europa, weil sie Orientierung schaffen und Skalierung erleichtern. Fragmentierte Vorgaben könnten diesen Vorteil untergraben – besonders für kleinere Anbieter und KMU.

Was Händler jetzt konkret tun sollten

1. KI-Inventur machen. Welche KI-Systeme sind im Einsatz? Chatbot, Preisalgorithmus, Empfehlungsengine, Bonitätsprüfung? Jede Anwendung muss gegen die Risikoklassen des AI Acts geprüft werden. Die KI-Seite der EU-Kommission bietet erste Orientierung.

2. Lieferantenverträge prüfen. Wer KI-gestützte Dienste von Drittanbietern nutzt – Shopsysteme, BNPL-Anbieter, Logistikplattformen –, sollte vertraglich sicherstellen, dass diese AI-Act-Konformität gewährleisten. Das Verfahrensdossier im EU-Gesetzgebungsregister zeigt den aktuellen Stand des Omnibus-Prozesses.

3. Watermarking bis November 2026 vorbereiten. Wer KI-generierte Bilder, Videos oder Audioinhalte veröffentlicht, muss ab dem 2. November 2026 technische Kennzeichnungslösungen einsetzen.

4. DSGVO und AI Act kombiniert denken. Viele KI-Systeme verarbeiten personenbezogene Daten. Das erfordert doppelte Compliance. DSGVO-Verstöße bei KI-Systemen können separat geahndet werden.

5. Jetzt anfangen, nicht auf den finalen Text warten. Die Trilog-Verhandlungen können Fristen noch verschieben. Wer die KI-Inventur jetzt angeht, ist flexibler.

Meinung

Der AI Act kommt – mit oder ohne Aufweichung. Die Kernfristen stehen: November 2026 für KI-Kennzeichnung, Dezember 2027 für Hochrisiko-Kernsysteme, August 2028 für sektorregulierte Produkte. Was sich noch ändern kann, ist die Frage, nach welchem Regelwerk bestimmte Anwendungen geprüft werden. Die TÜV-Kritik trifft einen wunden Punkt: Mehr parallele Regelwerke bedeuten nicht weniger Bürokratie, sondern mehr Abstimmungsaufwand. Für Händler gilt: Jetzt handeln.

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