Amazon Seller Central News: Für alle Amazon-Seller, die etwas seltener ins Seller Central schauen: Hier sind die aktuellen Meldungen von Amazon aus der Woche vom 14. bis 20. April 2026 zusammengefasst.
Amazon Seller Central News
- Shopify-Händler: Amazon FBA versendet jetzt eure Shopify-Bestellungen in Europa
- Umsatzsteuer in der EU: Das musst du kennen, bevor du in andere Länder verkaufst
- Rezensionen teilen – Amazon erklärt, welche Varianten berechtigt sind und welche nicht
- Amazon Freight verspricht 95 % Pünktlichkeit – lohnt sich der Umstieg?
Fasse den Artikel im Bullet-Stil zusammen.
Shopify-Händler: Amazon FBA versendet jetzt eure Shopify-Bestellungen in Europa
Amazon hat die Multi-Channel-Versand-App für Shopify auf Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Japan und Kanada ausgeweitet. Wer bereits in den USA oder Großbritannien verkauft, kennt die App – alle anderen können sie ab sofort nutzen.
Das Prinzip: Shopify-Bestellungen werden direkt aus dem vorhandenen Amazon-Lagerbestand versendet. Ein separates Lager für den eigenen Onlineshop entfällt. Die App ist kostenlos, benötigt keine Programmierkenntnisse und lässt sich laut Amazon mit wenigen Klicks einrichten. Nach der Verknüpfung lassen sich Produktkatalog, Bestellungen und Sendungsverfolgung zentral über Shopify verwalten.
Wichtig: Alle Multi-Channel-Versandaufträge werden in markenfreier Verpackung versendet – ohne Amazon-Branding. Zusätzliche Kosten für den Versand selbst entstehen laut Amazon nicht, die normalen FBA-Gebühren gelten weiterhin.
In den kommenden Monaten will Amazon die App auch auf weitere Märkte ausdehnen. Die App ist im Shopify App Store verfügbar.
Umsatzsteuer in der EU: Das musst du kennen, bevor du in andere Länder verkaufst
Wer seinen Amazon-Verkauf auf andere EU-Länder ausweiten möchte, muss sich mit der Umsatzsteuer befassen – und das hat Amazon in einem Informationsbeitrag im Seller Central noch einmal klar herausgestellt.
Die Kernregel: Wer in einem EU-Land Produkte verkauft, muss sich dort in der Regel für die Umsatzsteuer registrieren. Der Mindeststeuersatz in der EU liegt bei 15 %, viele Länder erheben mehr. Die Sätze variieren je nach Land und Warengruppe, denn für bestimmte Waren gelten ermäßigte Sätze.
Mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können Onlinehändler die gezahlte Vorsteuer zurückfordern. Auf Kundenrechnungen muss neben dem Umsatzsteuerbetrag auch der Steuersatz und die eigene USt-IdNr. ausgewiesen werden. Umsatzsteuererklärungen sind je nach Land monatlich oder vierteljährlich fällig.
Ein Punkt, den viele unterschätzen: Wer sein Unternehmen nicht innerhalb der EU hat, muss in manchen Mitgliedsstaaten einen lokalen Steuervertreter benennen, um sich überhaupt registrieren zu können. Wer das ignoriert, riskiert empfindliche Nachforderungen. Amazon verweist für Details auf das Knowledge Center zur Umsatzsteuer im Seller Central.
Rezensionen teilen – Amazon erklärt, welche Varianten berechtigt sind und welche nicht
Seit dem 7. Januar 2026 gilt bei Amazon eine neue Richtlinie zum Teilen von Rezensionen über Produktvarianten. Amazon hat dazu jetzt im Seller Central nachgelegt und erklärt, wie Onlinehändler mit dem Verkäufer-Assistenten prüfen können, ob ihre Produktvarianten für das Teilen von Rezensionen berechtigt sind.
Die Regel: Rezensionen dürfen nur zwischen Varianten geteilt werden, die sich in geringfügigen, funktionsneutralen Merkmalen unterscheiden – also Farbe, Muster oder Packungsgröße. Wer dagegen Varianten hat, die sich wesentlich in ihrer Funktion unterscheiden, darf Rezensionen nicht mehr teilen.
Amazon beantwortet im Beitrag auch häufig gestellte Fragen. Zu Vine-Rezensionen: Wenn Produkte nach der neuen Richtlinie nicht mehr zum Teilen berechtigt sind, können die Vine-Rezensionen unter Umständen auf die ursprüngliche ASIN zurückfallen – sofern das mit den Vine- und Rezensionsrichtlinien vereinbar ist. Auf die Bestseller-Rangliste hat das Teilen von Rezensionen laut Amazon keinen Einfluss.
Ein Detail, das Händler mit komplexen Variantenstrukturen kennen müssen: Die Berechtigung hängt vom jeweiligen Variantenattribut ab. Hat ein Produkt sowohl Geschmacks- als auch Größenvarianten, werden Rezensionen nur mit den Größenvarianten geteilt, nicht mit den Geschmacksvarianten. Das Unternehmen empfiehlt, die eigene Variantenstruktur unter „Gesamten Lagerbestand verwalten“ zu überprüfen.
Amazon Freight verspricht 95 % Pünktlichkeit – lohnt sich der Umstieg?
Amazon bewirbt seinen eigenen Speditionsdienst Amazon Freight mit einer Pünktlichkeitsquote von 95 % für Abholung und Lieferung in Großbritannien und der EU. Das soll Onlinehändlern helfen, palettierte Ware zuverlässiger in Amazon-Logistikzentren zu transportieren.
Das Angebot richtet sich an FBA-Händler mit größerem Warenvolumen: Amazon Freight transportiert LKW-Komplettladungen und Teilladungen zwischen Händlerstandorten und Amazon-Lagern. Amazon wirbt mit einem Netzwerk aus über 9.200 eigenen Anhängern und mehr als 10.000 Transportpartnern, Echtzeit-Tracking, 24/7-Support sowie Spot- und Vertragstarifen.
Der Dienst ist kein Muss, aber für Händler mit regelmäßigen großen Einlieferungen ein möglicher Weg, Verzögerungen in der Lieferkette zu reduzieren. Die Konditionen und die eigene Berechtigung lassen sich direkt über die Amazon-Freight-Seite im Seller Central prüfen.





