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Lest zwischen den Zeilen: Die neue Amazon-Spielzeugrichtlinie ist keine Raketenwissenschaft
Der Umgang mit Amazons neuer Spielzeugrichtlinie hat in den vergangenen Wochen für erhebliche Verunsicherung unter Händlern gesorgt. Selbst große Branchenportale berichteten teilweise falsch über die Einführung der neuen Terms of Service (ToS). Auch Amazons eigene Hilfeseiten sind unvollständig und enthalten in Teilen fehlerhafte Angaben.
Damit klar ist, wo der Hase langläuft, hat Wortfilter exklusiv direkt mit Amazon gesprochen – und Antworten erhalten.
Links:
https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/external/GKJRA3FRPRKVBJJS?locale=de-DE
https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/external/GUTZ2R2DD6P2UMVB
Was Amazon offiziell sagt
Ein Amazon-Sprecher erklärte gegenüber Wortfilter:
„Amazons Anforderungen an die Spielzeugsicherheit sollen sicherstellen, dass Kunden mit Vertrauen in unserem Store einkaufen können. Unsere langjährige Spielzeugrichtlinie verlangt, dass alle im Store verkauften Spielzeuge den relevanten Sicherheitsstandards entsprechen und entsprechende Testberichte vorliegen, die diese Konformität bestätigen. Im September 2025 haben wir im Rahmen unserer regelmäßigen Prozesse zur Verbesserung der Produktkonformität die Liste der zugelassenen Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsdienstleister aktualisiert, die Verkäufer für die Bestätigung der Produktkonformität ihrer Spielzeuge nutzen können. Diese Anbieter übermitteln die Testergebnisse direkt an Amazon. Unser Ziel ist es, den Verkaufspartnern zu ermöglichen, das breiteste mögliche Angebot an sicheren, konformen Spielzeugen für Kunden anzubieten – wir sind erfolgreich, wenn unsere Verkaufspartner erfolgreich sind.“
Was hinter den Kulissen passiert
Nach Wortfilter-Informationen aus Unternehmenskreisen verfolgt Amazon mit der Überarbeitung mehrere strategische und operative Ziele.
Die wichtigsten Punkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Verpflichtung zur Einhaltung aller geltenden Gesetze und Amazon-Richtlinien:
Amazon verlangt von allen Verkäufern, dass die angebotenen Produkte im Store den jeweils geltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben sowie den internen Amazon-Policies entsprechen. - Branchenstandards und Sicherheit:
Das Unternehmen stellt sicher, dass die Produktauswahl branchenübliche Sicherheitsstandards erfüllt und entwickelt eigene Prüftools, um unsichere Produkte frühzeitig zu erkennen und zu blockieren. - Globale Testinfrastruktur:
Amazon hat weltweit neue Teststandorte integriert, um Händlern – unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Standort – bequeme Zugänge und Auswahlmöglichkeiten zu bieten. - Übergangsphase und ausreichende Zeitfenster:
Händler erhalten ausreichend Zeit, um Prüfungen bei akkreditierten Laboren zu beauftragen. Zudem hat Amazon mit den Test-, Inspektions- und Zertifizierungsdienstleistern (TICs) abgestimmt, dass ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. - Transparente Kommunikation über Seller Central:
Sobald ein Test beauftragt wurde, werden Verkäufer über den Validierungsfortschritt und das Ergebnis direkt in Seller Central informiert.- 👉 Das ist ein zentraler Punkt:
Laut Amazon gilt die Frist bereits dann als eingehalten, wenn ein Labor beauftragt wurde – die Testergebnisse müssen nicht bis zum Fristende vorliegen. Viele Händler glaubten zunächst, dass bis zum in der Benachrichtigung genannten Datum bereits ein vollständiges Testzertifikat bei Amazon hinterlegt sein müsse.
Diese Annahme ist falsch. Amazon hat bestätigt, dass die Hilfeseiten hierzu nicht präzise formuliert waren und laufend angepasst werden.
Händler sollten die entsprechenden Seiten daher regelmäßig erneut prüfen, da Inhalte fortlaufend aktualisiert werden.
- 👉 Das ist ein zentraler Punkt:
- Anerkennung bestehender Testergebnisse:
Verkäufer, die bereits gültige Prüfergebnisse nach aktuellen Sicherheitsstandards besitzen, können diese von einem zugelassenen TIC erneut verifizieren lassen, ohne eine vollständige Neutestung durchführen zu müssen. - Feedback der Händler:
Amazon betont, dass man aktiv das Feedback der Verkaufspartner aufnimmt und die Hilfeseiten regelmäßig aktualisiert, um neue Informationen und häufig angefragte Inhalte zu ergänzen.
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Zu kurze Fristen?
Viele Händler bemängelten, dass die von Amazon gesetzten Fristen zur Vorlage von Testergebnissen zu knapp bemessen seien.
Tatsächlich war die Kommunikation missverständlich: In Seller Central und in den Hinweismails war von „Einreichung“ die Rede – was nahelegte, dass bis Fristende die Testergebnisse bereits vorliegen müssen.
Nach Rücksprache mit Amazon ist das aber nicht der Fall.
Wie oben erwähnt, genügt es, bis zur jeweiligen Frist ein Labor offiziell beauftragt zu haben (über das Seller Central).
Das ist für viele Händler eine wichtige Entlastung, denn Testverfahren – insbesondere bei physischen Spielwaren – dauern teilweise mehrere Wochen.
Amazon erkennt diese Realitäten an und hat die internen Abläufe so gestaltet, dass die Beauftragung als fristwahrend gilt.
Wortfilter empfiehlt daher:
➡️ Dokumentiert eure Beauftragung sauber und haltet Rückmeldungen der Prüflabore fest.
➡️ Achtet auf neue Mitteilungen in Seller Central, da sich Hilfeseiten und FAQs fortlaufend ändern.
Eine ASIN – zig Verifizierungen?
Ein weiterer Punkt, der viele Händler beschäftigt, betrifft die Verknüpfung der Verifizierungen mit ASINs.
In der Praxis wurde gefragt, ob wirklich jeder Händler eigene Testberichte einreichen müsse – selbst dann, wenn es sich um identische Produkte handelt, die auch z.B. Amazon selbst vertreibt (z. B. LEGO oder Hasbro).
Eine offizielle Stellungnahme dazu gibt es nicht, aber Wortfilter hat das Prinzip nachvollziehen können:
Grundsätzlich funktioniert Amazons Kataloglogik so, dass alle produktrelevanten Informationen an die ASIN gebunden sind.
Das bedeutet: Wenn für eine ASIN mindestens eine gültige Verifikation vorliegt, gilt die Anforderung als erfüllt.
Für Händler, die nicht Markeninhaber sind oder deren Produkte von Amazon selbst angeboten werden, heißt das konkret:
➡️ Wenn Amazon oder ein anderer Händler für die betreffende ASIN bereits ein gültiges Prüfergebnis eingereicht hat,
➡️ dann sind die Anforderungen in der Regel systemseitig erfüllt.
Gerade bei Artikeln, bei denen Amazon selbst Mitanbieter ist, kann man davon ausgehen, dass die Spielzeugrichtlinie bereits erfüllt ist.
Eine erneute eigene Verifikation ist hier nicht erforderlich.
Wortfilter empfiehlt daher:
👉 Prüft zunächst, ob die betroffene ASIN bereits durch Amazon oder andere Verkäufer verifiziert ist.
👉 In diesen Fällen könnt ihr euch den Aufwand und die Kosten einer erneuten Prüfung sparen.
👉 Das Risiko einer Beanstandung ist hier sehr gering.
Diese Vorgehensweise lässt sich übertragen, wenn mehrere Verkäufer dieselbe ASIN anbieten.
Einordnung / Meinung
Ohne Zweifel ist eine Kritik an den Formulierungen auf Amazons Hilfeseiten gerechtfertigt.
Auch darf zu Recht kritisiert werden, dass die grundsätzliche Kommunikation und Umsetzung der Compliance-Richtlinie etwas chaotisch anmutet.
Dass eine falsche und in die Irre führende Berichterstattung von OHN ihr Übriges dazu beigetragen hat – geschenkt.
Der Kernansatz jedoch, dass Amazon sicherstellt, dass nur sicheres Spielzeug über die Plattform an Verbraucher verkauft wird, ist richtig und wichtig.
Wer möchte schon Warnungen lesen, wie sie gerade über SHEIN-Produkte medial durchs Dorf getrieben werden?
Der entscheidende Punkt ist:
➡️ Das Erfüllen der Richtlinie ist machbar.
➡️ Zeitdruck besteht wenig.
➡️ Und der Wortfilter-Empfehlung könnt ihr sorglos folgen.*
(Ihr versteht sicher den Wink mit dem Zaunpfahl.) *Bitte achtet regelmäßig auf die Amazon Kommunikation





