Anleitung: Richtig werben mit Testergebnissen

Testergebnisse kommen bei Verbrauchern sehr gut an und schaffen Vertrauen in euch und eure Artikel. Sind die Tests dann auch noch von sehr vertrauenswĂŒrdigen Instituten durchgefĂŒhrt worden, dann wĂ€re es schon fast fahrlĂ€ssig nicht damit zu werben. Aber wie? Das ist die Gretchenfrage, denn die falsche Werbung mit Testergebnissen lĂ€sst euch schnell in eine teure Abmahnfalle tappen. Hier findet ihr die wichtigsten Tipps, die ihr beachten solltet.

Nur fĂŒr das getestete Produkt werben

Testergebnisse eines Produkts dĂŒrfen OnlinehĂ€ndler nicht fĂŒr ein anderes oder nur Ă€hnliches Produkt nutzen. Wenn sie mit einem Testergebnis zu einem bestimmten Produkt werben möchten, sind in erster Linie die Kriterien der Wahrheit, der Sachlichkeit, der VollstĂ€ndigkeit, der AktualitĂ€t und der Transparenz einzuhalten.

Geschieht dies nicht, liegt regelmĂ€ĂŸig der Tatbestand der irrefĂŒhrenden Werbung vor. Eine IrrefĂŒhrung ist immer dann gegeben, wenn sich der Test nicht auf die beworbene, sondern eine andere Ware bezieht, auch wenn diese Ă€ußerlich Ă€hnlich und technisch baugleich ist wie etwa bei Nachfolgemodellen.

Angabe der Fundstelle: Wer mit Testergebnissen werben möchte, sollte darauf achten, dass in der Werbung die genaue Fundstelle des Tests angegeben wird. Wird diese Information vorenthalten, beeintrĂ€chtigt dies die Möglichkeit des Verbrauchers, die testbezogene Werbung zu prĂŒfen und insbesondere in den Gesamtzusammenhang des Tests einzuordnen. Es ist somit unzulĂ€ssig, die Fundstelle von Testergebnissen nicht anzugeben.

Es muss eine leichte Erreichbarkeit zur Fundstelle fĂŒhren. Ein Hinweis ohne weitere Angabe des Erscheinungsjahres oder der Ausgabe ist hierfĂŒr nicht ausreichend. Der Verbraucher muss ohne weitere Zwischenschritte zu der Fundstelle gelangen können.

Ihm soll die Suche nach der Fundstelle erspart bleiben. Diese Voraussetzung ist auch dann nicht erfĂŒllt, wenn der Verbraucher mithilfe einer Onlinesuche ĂŒber eine gĂ€ngige Suchmaschine die Fundstelle selbst einfach ermitteln kann.

Werbung mit „Testsieger“

Hat ein Produkt bei einem Test besonders gut abgeschnitten, möchte man hierauf sicher gerne hinweisen. Allerdings darf die Werbung mit dem Testergebnis nicht dazu fĂŒhren, dass ĂŒber den Rang des Produktes im VerhĂ€ltnis zu den Konkurrenzprodukten in die Irre gefĂŒhrt wird.

Bei Angabe des auf den Spitzenplatz hinweisenden Titels „Testsieger“ muss grundsĂ€tzlich nicht noch darĂŒber informiert werden, ob er sich das PrĂ€dikat mit Wettbewerbern teilen musste oder wie groß der Abstand zu den Produkten der Wettbewerber ist.

Nur mit aktuellen Testergebnissen werben

Die Kunden erwarten einen Test aufgrund der aktuellen Marktlage und somit auch eine dementsprechend korrekte Bewerbung. Ein Test ist dann veraltet, wenn ein neuer Test fĂŒr eine bereits getestete Produktkategorie existiert oder es von einem bewerteten Produkt ein Nachfolgemodell gibt. Eine reine VerĂ€nderung der Verpackung fĂŒhrt nicht dazu, dass ein Produkttest veraltet ist. Allerdings ist die Werbung mit Ă€lteren Testergebnissen dann unbedenklich, wenn der Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung erkennbar gemacht wird, fĂŒr die Produkte keine neueren PrĂŒfergebnisse vorliegen und die angebotenen Produkte mit den seinerzeit geprĂŒften gleich und auch nicht durch neuere Entwicklungen technisch ĂŒberholt sind.

Angabe der Platzierung erforderlich?

Die Angabe einer Rangfolge ist dann entbehrlich, wenn das Produkt die höchstmögliche vergebene Benotung erzielt hat.

In anders gelagerten FĂ€llen ist regelmĂ€ĂŸig eine Information, wie ein Produkt in das Umfeld seiner Konkurrenten im Test einzuordnen ist, erforderlich. Die Werbung mit Testergebnissen darf nicht ĂŒber den Rang des beworbenen Produkts im Kreis des anderen getesteten Konkurrenzproduktes hinwegtĂ€uschen.

Verwendung markenrechtlich geschĂŒtzter Siegel nur mit Lizenz

In den meisten FĂ€llen wollen OnlinehĂ€ndler die Logos von Testsiegeln verwenden und nicht nur die Testergebnisse in Schriftsprache wiedergeben. Diese Logos sind meist markenrechtlich geschĂŒtzt und dĂŒrfen nur verwendet werden, wenn eine Lizenz hierzu erworben wurde, und die Lizenzbedingungen der Testanbieter eingehalten werden.

Fazit

Eine grundsĂ€tzliche Pflicht, auf Testergebnisse hinzuweisen, besteht nicht. DarĂŒber hinaus sollten OnlinehĂ€ndler das Testergebnis nicht mit eigenen Worten wiedergeben, sondern den tatsĂ€chlichen Wortlaut des Testveranstalters verwenden. HĂ€ufig ist eine abschließende Beurteilung der Werbung mit Testergebnissen allerdings einzelfallabhĂ€ngig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert