Das Anti-Abmahn-Gesetz soll vor Abmahnmissbrauch schützen. Das tut es auch. Und zwar so gut, dass es auch wirtschaftliche Folgen für Rechtsanwaltskanzleien hat.  Diese sind sogar teilweise mit Entlassungen verbunden. Bei den Kanzlei des Händlerbunds und auch bei Internetrecht Rostock waren Abgänge zu beobachten. Das zeigt vor allem, dass das Anti-Abmahn-Gesetz auch die >Guten< trifft.

Für Händler gut, für Rechtsanwälte schlecht

Öffentlich haben sich viele Anwälte positiv zu den Änderungen im Umgang mit Abmahnungen geäußert. Hinter vorgehaltener Hand bedauerten jedoch sehr viele das Gesetz und z. B. den Wegfall der IDO-Abmahnungen. Denn am Abmahnwesen haben immer zwei Parteien verdient. Die Gegner- und die Parteianwälte. Das ist oft vergessen wurden. Es gab die >Guten< und die >BÖSEN<.

Nun freuen sich zwar die Händler über eine deutlich gesunkene Anzahl an Abmahnungen, jedoch trifft es etliche Kanzleien so sehr, dass sie sogar angestellte Rechtanwälte entlassen haben.

Händlerbund, Internetrecht Rostock & Co.

Bei der Händlerbund-Kanzlei fehlt seit Monaten mindestens ein Rechtsanwalt und bei Internetrecht Rostock ist Frau Rechtsanwältin Vogt nicht mehr beschäftigt. Der Flurfunk berichtet, dass ursächlich hierfür der Rückgang der Abmahnungen sei. Das mag so sein, wenn man auch anderen Stimmen aus der Jurisprudenz Glauben schenken möchte.

“[…] zu Ihrer Anfrage kann ich mitteilen, dass die ersten Corona Jahre durchaus umsatzstark waren. Das vergangene Jahre war allerdings geprägt von vielerlei Krisen. Die Auswirkungen von Krieg, Lieferengpässen, Kaufzurückhaltung und vielleicht auch die UWG Reform haben zu einem spürbaren Umsatzrückgang geführt. Es ist jedoch anzumerken, dass der anfängliche Rückgang von Abmahnungen im Bereich des UWG in unserem Büro nichts mit dem Schicksal des IDO zu tun hatte, da hier noch nie ein nennenswerter Umsatz mit IDO Abmahnungen zu verzeichnen war. Redaktionelle Fehler des Gesetzgebers bei der Reform wurden zwischenzeitlich durch richtige Entscheidungen verschiedener Gerichte korrigiert, so dass aktuell ein spürbarer Anstieg der Fallzahlen zu bemerken ist.[…]”, äußert sich eine Rechtsanwaltskanzlei.

Eine weitere Kanzlei berichtet wie folgt:

“[…] Die Auswirkungen der UWG-Reform auf die Tätigkeit unserer Kanzlei halten sich in Grenzen. In die Bresche des IDO sind andere Verbände gesprungen, insbesondere der VSW, der VgU und der Deutsche Konsumentenbund.

Gleiches gilt für Informationspflichtenverstöße im Internet:

Es werden keine Informationspflichtenverstöße mehr abgemahnt, sondern eine Irreführung z. B., die „Szene“ ist hier bemerkenswert kreativ. […]

Ein Anwalt berichtete von Gesprächen mit Richtern von den Kammern für Handelssachen, dass diese den Eindruck bestätigen. Es wird weniger abgemahnt.

Na ja …

Beide Kanzleien, die sich hier geäußert haben, berichten jedoch unter vorgehaltener Hand, dass sie durchaus Umsatzrückgänge zu verzeichnen haben. Die Schilderungen der Kanzleien sind also nicht ganz ernst zu nehmen.

Vor allem wird aber deutlich, mit welcher Doppelzüngigkeit gerade die vermeintlich guten Anwälte in der Vergangenheit agierten. Kein Rechtsanwalt ist erfreut über das Anti-Abmahn-Gesetz, auch wenn er sich öffentlich anders zitieren lässt!