Archiv des Autors: Mark Steier

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

eBay News: Der Traffic Report wird abgeschaltet!

 

Ganz ehrlich: Too much!

Eben rein gezwitschert:

In USA wird der eBay Traffic Report für eBay-shops abgeschaltet. Es soll zwar dieses Jahr noch was Neues kommen, aber genaues weiß man nicht.

Ebay: Fahrt mal ein paar Gänge zurück!

Was für ein Glück, dass ich kein Verschwörungstheoretiker bin. Sonst könnte ich noch glauben Ihr wollt die Verkäufer oder mich ärgern.

Man,man,man, das ist schon ein echt herausforderndes Tempo was Ihr da vor gebt!

eBay NEWS: eBay erneuert sein Bewertungs-System

 

Es macht ja Sinn Twitter am 2. Monitor mit laufen zu lassen:

Ebay wird zum Ende dieses oder Anfang nächtes Jahr sein Bewertungs-System erneuern!

Devin Wenig designierter CEO von eBay und jetziger Chef vom Marktplatz-Geschäft, erklärte heute auf der Jahreshauptversammlung in einer Frage & Antwort-Runde:

“…das Bewertungs-System ist zu kompliziert..”

“..eBay hat nicht immer die richtige Balance (Anm. v. mir: Zwischen Erwartungen der Käufer und Verkäufer) gefunden. Das Bewertungs-System muss neu betrachtet werden.”

“Ich werde in Kürze mehr dazu sagen […] wir werden sehr auf den Missbrauch der Bewertungen durch Käufer achten. Das wird ein wichtiger Punkt sein, den wir bei der Überarbeiten des Bewertungs-Systems beachten [….], welches wir zum Ende des Jahres oder am Anfang des kommenden Jahres ausrollen werden.”

Meine Meinung:

Hört sich gut an, aber was den letztlich hinten raus kommt weiß keiner. Es ist zu hoffen das eBay nicht mit seinen Schnellschüssen weiter macht.

Mich beängstigen, so sehr sie mich auch freuen, solche News, da eBay noch eine Menge ToDo hat die Fehler in der Mängelquote und dem “vereinfachten” Rückgabeprozess zu beheben.

Der scheinprivate Bierdeckel-Verkäufer?

 

Lto.de und andere Medien berichteten über ein Urteil des FG Köln vom 04.03.2015 (Az. 14 K 188/13).

Der Erbe einer Bierdeckelsammlung verkaufte doppelte Bierdeckel auf eBay und wurde nun verurteilt, dass seine Verkaufs-Aktivitäten als gewerblich anzusehen sind. Das hat zur Folge, dass er vermutlich nun eine Menge Steuern nach zu zahlen hat.

Das Thema wird in der Wortfilter-Facebookgruppe heiß diskutiert. Der Thread avanciert zu den TOP10.

Ohne Zweifel ist die Sammlung groß, 320.000 Exemplare und seine Verkäufe sind umfangreich: Jahresumsätze bis 66.000 Euro.

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel von onlinehandelsrecht.com kommentierte den Sachverhalt:

“Die Steuerungsfähigkeit geht beim Konsum von Alkohol verloren, aber nicht beim Sammeln von Bierdeckeln. Das Urteil ist deshalb falsch, auch, weil die Veräußerung einer Privatsammlung weder planmäßig, noch auf Dauer, mithin nicht unternehmerisch (gewerblich) ist. Aber offensichtlich greift nun die Steuerbarkeit noch eher, als man Unternehmer nach BGB wird, auch wenn gewerblich da eigentlich noch ganz weit weg ist …”

Ich selber bin ja nun ein ausgewiesener Gegner des scheinprivaten Handelns auf Marktplätzen und habe mit dem Händlerbund auch eine Initiative gegen Scheinprivate-Händler gestartet, aber dieses Urteil geht auch in meinen Augen in die falsche Richtung!

Haustände, private Sammlungen oder Erbe können umfangreich sein. Soll ich diese nun nicht mehr veräußern dürfen ?

Ein unglaublich lebensfremdes, und in meinen Augen falsches Urteil!

Was mag dieser Richter wohl geraucht, ähhh, getrunken haben?

Hier das Urteil im Volltext.

PayPal AGB Änderung: Richtlinien ändern sich in Kürze

PayPal hat gestern bekannt gegeben, dass sie ihre Richtlinien aktualisiert haben. In einigen Abschnitten finden sich Änderungen die die bevorstehende Abspaltung von eBay umsetzen.

Hier der Link zur Mitteilung von PayPal:

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/upcoming-policies-full?locale=de_DE

Neu ist folgender Passus:

“Die Bestimmungen der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie finden auf von Verkäufern direkt bei eBay eingereichte Forderungen keine Anwendung.”

Und auch das ist neu:

“j. Wir sind zur Aussetzung Ihres PayPal-Verkäuferschutzes und/oder PayPal-Käuferschutzes berechtigt.”

Neu aufgenommen ist PayPals “Payment After Delivery” oder kurz PAD. PAD erinnert stark an den Rechnungskauf. Während der Händler sein Geld sofort bekommt, zahlt der Kunde i.d.R. erst 14 Tage später, also nach Warenerhalt.

PAD steht nicht jedem Käufer-Kunden zur Verfügung. Klar, da PayPal das Geld aus der eigenen Tasche vorstreckt, können nur Käufer-Kunden mit guter Bonität das Angebot nutzen.

Auch wenn es lästig ist, das Lesen der Aktualisierungen und auch der AGB macht Sinn und schützt vor Überraschungen!

Online Lebensmittelversand – Der Handel der immer beliebter wird

 

Terminhinweis:

Am 05.05.2015 in Berlin, der Arbeitskreis eFood!

“Lebensmittelversand – Echt Cool? Überall? Für Jeden? Erwartungen, Chancen, Herausforderungen”

https://de.amiando.com/EYWPNHV.html

Der Online-Kauf von Lebensmitteln wird in Deutschland immer beliebter. Laut einer Erhebung des Verbandes Bitkom haben im Jahr 2014 15 Millionen Menschen in Deutschland mindestens einmal Lebensmittel online bestellt – Tendenz steigend.

Überall arbeiten zahlreiche große Onliner-Händler und Supermarktketten an innovativen und vor allem bequemen Zustell-Konzepten. Das Trendthema stellt den Händler nämlich vor einige Schwierigkeiten: Welche logistischen Lösungen gibt es, damit die Lebensmittel gut erhalten beim Kunden eintreffen? Welche Kosten kommen auf mich zu? Und: Brauche ich wirklich den lokalen Bezug, um langfristig im Online-Lebensmittelhandel erfolgreich zu sein?

Mit diesen Fragen beschäftigt sich der Händlerbund Beirat unter anderem im Arbeitskreis E-Food.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Teilnahme und gestalten Sie den Arbeitskreis aktiv mit!”

eBay Plus: Drastische Änderungen für die Händler

 

Durch einen kleinen, kurzen Post in der Wortfilter-Facebook-Gruppe kamen Gerüchte auf, dass es bald aktuelle Käufer- und Verkäufer News geben wird.

In der Tat es kommt Neues auf uns zu, und das nicht nur erfreuliches.

Kurz und knapp die Facts:

eBay+ wird wohl das eBay Treueprogramm heißen. Käuferkunden werden zwischen 15 und 25 Euro dafür bezahlen müssen (Tendenz geht zu 15 Euro). Ein Versprechen ist: Bis 14 Uhr bestellt, am nächsten Tag ist die Ware da. Teilnehmende Verkäufer erhalten X mal die Retouren Kosten erstattet. Es gibt, ich vermutete es ja schon in der Facebook-Gruppe, 10% Rabatt auf die Verkaufsprovision. Teilnehmende Händler-Angebote werden ein besseres Ranking haben.

Käuferkunden wird eine Stornomöglichkeit bis 1h nach dem Kauf eingeräumt auf die der Verkäufer reagieren muss!

Angebote ohne EANs, MPNs werden im Ranking bei eBay zurückgestuft. In den Kategorien wo Produktkennzeichnung Pflicht ist, werden Artikel ohne Kennzeichnung ab der Deadline (29.06.2015?) delistet bzw. können nicht mehr relistet werden

Das sind die kolportierten Fakten die mir zugetragen wurden.

Was bedeutet das nun für die Händler:

Grundsätzlich sind die Ansätze, die hinter den Änderungen stehen nicht schlecht, aber das alles klingt für mich nach Schnellschüssen!

Die Zeit zwischen Ankündigung und Umsetzung ist zu kurz. Kaum ein Händler wird in der Lage sein, alle Änderungen fristgerecht umzusetzen. Und eBay weicht mir jetzt zu deutlich von der einst sehr guten Kommunikationsstrategie ab. ( 2 mal News im Jahr und mindestens 3 Monate Zeit zum Umsetzen der Änderungen)

Jede der oben kolportierten Änderungen bedeutet einen Haufen Arbeit für jeden Händler. Wie sollen Händler mit über 100.000 Angeboten es denn schaffen, diese mit EAN und/oder MPN zu versehen?

Ich finde: Ein Ding der Unmöglichkeit!

Bedenkt man das sich vermutlich einige Änderungen, z.B. die Stornomöglichkeit auch auf die Mängelquote auswirken wird, dann mache ich mir so langsam echt Sorgen.

Mein Fazit:

Tolle Ideen, aber zu hohes Tempo!

Meine Bitte:

eBay, lasst die Händler doch auch mal zur Ruhe kommen!

Meine Aufforderung:

eBay, bringt doch erst einmal den neuen Retouren-Prozess in Ordnung und schaut doch einmal wo noch eine ToDo bei der Mängelquote ist.

eBay, ich finde Euch großartig, toll und spannend, aber macht es mir doch nicht so schwer auch zukünftig dieser Meinung zu sein.

Amazon Gebührenfalle: Lesetipp auf shopanbieter.de

 

Peter Höschl, Seitenbetreiber von shopanbieter.de hat heute einen sehr lesenswerten Artikel über eine Amazon Gebührenfalle veröffentlicht:

“Bekannt ist ja, dass die Amazon-Gebühren für die meisten Produktkategorien bei 15% vom Bruttopreis (also 17,85% vom Netto-Verkaufspreis) liegen. Soweit, so bekannt. Weniger bekannt sind jedoch möglicherweise die..weiter

Ich halte den Artikel für sehr wichtig und wertvoll und empfehle ihn zu lesen und einmal die eigenen Amazon Rechnungen daraufhin zu prüfen.

Amazon Verifikation: t3n.de und tmta.de steigen auch in das Thema ein

Ich hatte vergangene Woche über das unfreundliche Verhalten von Amazon im Rahmen des Verifikations- Prozesses berichtet.

Diese Woche steigen auch andere Seiten, mit tollen Berichten, in das Thema ein.

t3n.de berichtet hier: https://t3n.de/news/amazon-verifikationsprozess-607286/

tmta.de berichtet auch: Zum Bericht auf tmta.de

Und onlinehaendler-news.de hat heute umfangreich das Thema aufgeriffen: Zum Bericht

Ich finde es großartig, dass die Herausforderungen der Amazon Marketplace Händler gehört und weiter verbreitet werden. Mein Link im Amazon Sellercentral-Forum ist mittlerweile von Amazon gelöscht worden.

Danke an die Amazon-Händler für das teilweise sehr umfangreiche und ergiebige Feedback!

 

Shopware 5: Finale Version ab sofort erhältlich

 

Shopware 5: Finale Version ab heute erhältlich

Der Shopsystem-Hersteller shopware AG hat heute die in den vergangenen Wochen mit Spannung erwartete finale Version Shopware 5 veröffentlicht. Neben technischen Verbesserungen und neuen Features steht bei dem Ende März mit dem eigens produzierten Kinofilm “Shopware – Episode 5” vorgestellten Release das emotionale Shopping auf jedem Endgerät im Vordergrund. Denn Shopware 5 möchte das aus dem stationären Handel bekannte Einkaufserlebnis nahtlos ins Internet übertragen. Die neue Version präsentiert die shopware AG auf der neu gestalteten Unternehmens-Website www.shopware.com. Dort steht außerdem ein Demoshop mit einer vollständigen Shopware-5-Testumgebung zur Verfügung.

Im Rahmen der Kinotour durch Münster, München, Hamburg und Berlin haben sich bereits über 1000 Besucher einen Eindruck von Shopware 5 gemacht, das unter dem Leitsatz “Emotional Shopping on any Device” völlig neue, emotionale Maßstäbe im eCommerce setzen möchte. “Wir haben uns im Zuge der Entwicklung von Shopware 5 die Frage gestellt, was sich am Onlineshopping verändern soll, damit dem Kunden das Einkaufen im Internet noch mehr Spaß macht. Deshalb haben wir voll auf das Thema Emotion gesetzt. Neue, überarbeitete Einkaufswelten sowie ein neues Storytelling-Feature sollen den Kunden auf eine Abenteuerreise durch den Onlineshop schicken. Der Kunde soll Spaß daran haben, zu stöbern, zu entdecken, neue Produkte bzw. Hintergrundinformationen zu erkunden und vor allem zu erleben”, sagt Shopware-Vorstand Sebastian Hamann.

Neben der Absicht, den eCommerce generell emotionaler zu gestalten, passt sich Shopware mit der neuen Version einem immer mobiler werdenden Nutzerverhalten an. So ist Shopware 5 die erste Shopware-Version, die im Standard ein komplett konfigurierbares, full responsive Frontend erhält, sodass der Shop auf allen Endgeräten perfekt in Szene gesetzt wird und über eine entsprechend einfache Bedienbarkeit verfügt.

“Hinzu kommen aus technischer Sicht ein komplett überarbeiteter Software-Kern, eine erhebliche Steigerung der Performance, Optimierungen im Bereich SEO und vieles mehr”, so Hamann weiter.

Kinofilm auf YouTube

Die bedeutendsten neuen Features von Shopware 5 sowie die von Innovationsgeist geprägte Arbeitsweise bei der shopware AG wurden eindrücklich und detailliert während mehrerer Vorstellungen in dem aufwendig produzierten Film präsentiert. Alle, die während der Tour nicht die Möglichkeit hatten, den Film anzuschauen, können diesen ab sofort auf dem Shopware-eigenen YouTube-Kanal anschauen. Der Film ist außerdem verfügbar auf der Shopware-Website www.shopware.com.

Anpassung der Versionierung

Mit der neuen Shopware 5 hat die shopware AG eine Anpassung der Versionierung vorgenommen. Shopware ist nach wie vor in vier Editionen erhältlich, die jetzt jedoch für unterschiedliche Geschäftsmodelle noch klarer abgegrenzt sind: Die Shopware Community Edition (kostenlos, Open Source), die Professional Edition (1.295,- Euro, inklusive aller “Advanced Features” und 12-monatiger Subscription), die neue Professional Plus (5.995,- Euro, inklusive 12-monatiger Software-Subscription und aller Shopware “Premium Plugins” und “Advanced Features”) sowie die Shopware Enterprise Edition (skalierbare Highperformance-Lösung inklusive Software-Subscription).

Shopware 5 auf den Punkt gebracht:

– Neue, inspirierende und emotional gestaltbare Einkaufswelten – “Emotional Shopping on any Device”
– Transparentes Design und perfekte Usability
– Technik “State of the art” und bis in die letzte Codezeile optimiert

Alle Informationen sind verfügbar unter der Adresse www.shopware.com.

eBayDE: Tools zur mobilen Optimierung fallen durch

 

Gestern berichtete tmta.de über große Probleme mit den beiden von eBay zur Verfügung gestellten Tools zur Mobilen Fitmachung. clevercommerce.de hat das Thema sehr ausführlich untersucht und darüber berichtet.

Sie funktionieren nicht.

Die gleiche Problematik greift auch heute onlinehaendler-news.deauf.

“Offenbar gibt es Probleme mit zwei Tools von Ebay, mit welchen die Nutzer überprüfen können, ob ihre Ebay-Angebote mobil optimiert sind. Denn ähnlich wie auch Google möchte auch Ebay mobil optimierte Angebote prominenter anzeigen. Doch Berichten zufolge funktionieren die Tools von Ebay nicht richtig. Zum Beispiel würden Ergebnisse der Ebay-Tools erheblich von den Ergebnissen abweichen, welche ein Tool von Google anzeigt. Angebote, die vom Ebay-Tool als mobil optimiert erkannt werden, fallen bei der Überprüfung durch das Google-Tool durch.”

Hier der Link zu Google: https://www.google.com/webmasters/tools/mobile-friendly/

Geben Sie die Adresse Ihres eBay-Artikels an, und Google zeigt Ihnen ob Ihr Angebot “mobil friendly” ist.

Ich hatte bereits am 9.4.2015 in diesem Artikel das kostenlose und großartige Tool von evectio® vorgestellt. Nutzen Sie das kostenlose Tool und es klappt mit Ihrer Mobilen Fitmachung!

Hier der Link zum evectio® Tool: https://evectio.de/kostenloses-ebay-template-fuer-mobilgeraete-mission-mobile

evectio® ist ein fantastisches kleines Berliner Start Up mit einer tollen Initiative, die ich auch unterstütze.

“Unsere Mission Mobile:

Wir teilen unseren technologische Fortschritt, und folgen damit unserer Verpflichtung das Internet und mobiles Einkaufen zu verbessern. eBay ist weit vorne im globalen mCommerce – aber nur eine erschreckend geringe Anzahl der gewerblichen Händler sind auf mobile Kunden vorbereitet. Wir haben es uns zum Ziel erklärt diese Zahl nach oben zu korrigieren. Als Menschen, die eCommerce lieben, stellen wir kostenlos unser mobiles eBay Template zur Verfügung.

Mission Mobile – eBay für Mobilgeräte, für Sie & Ihre Kunden! Gemeinsam erreichen wir mobilen Shopping-Komfort, flächendeckend.

Machen Sie mit! eBay ist für alle da! Auch für mobile Endgeräte! Wir werden regelmäßig über den Verlauf unserer Mission Mobile berichten.”

Ich selber habe auch noch einmal einen Post in der ebay Community abgesetzt.

Und in der Vorstellung der Tools einen Hinweis gegeben.

Elektro- und Elektronikprodukten: Anleitung zum Verkauf

 

Der Händlerbund hat einen Ratgeber für das Verkaufen von Elektro und Elektronikprodukten herausgegeben.

Händlerbund veröffentlicht Ratgeber zum Verkauf von Elektro- und Elektronikprodukten

Leipzig/Berlin, 27. April 2015 – Händler, die Elektro- und Elektronikprodukte verkaufen, müssen eine Fülle von gesetzlichen Vorgaben im Blick haben, die nicht nur aus dem deutschen Recht, sondern insbesondere auch von EU-Ebene kommen.

Mit der neuen EU-Verordnung (518/2014) kommen auf Händler eine Reihe von Neuerungen zu: So müssen Händler bei Produkten aus dem Elektronik-Bereich, die seit dem 1. Januar 2015 vertrieben werden, elektronische Produktdatenblätter und Etiketten bereitstellen.

Der Ratgeber des Händlerbundes zum Verkauf von Elektro- und Elektronikprodukten gibt daher einen komprimierten und verständlichen Überblick über Gesetze, Verordnungen sowie Richtlinien, die für Händler der Elektro-/Elektronikbranche wichtig sind. Insbesondere werden auch praxisrelevante Fragestellungen in einem eigenen Kapitel behandelt und Tipps zur korrekten Umsetzung der Darstellung der elektronischen Produktdatenblätter und Etiketten aufgeführt.

Den Ratgeber erhalten Sie im Anhang als PDF und können Sie kostenlos hier herunterladen. Als größter Onlinehandelsverband Europas ist der Händlerbund Sprachrohr und Partner der E-Commerce-Branche. Der Verband fördert den Austausch zwischen Händlern und Dienstleistern, um den digitalen als auch stationären Handel nachhaltig zu unterstützen und zukunftsfähig auszurichten. Durch die europaweite Interessenvertretung und Bündelung verschiedener Dienstleistungen gestaltet der Händlerbund mit seinen Mitgliedern und Partnern aktiv die Branche.”

MyDealz: Sperrungen wegen Schummelei vermeiden

Vergangene Woche postete David von MyDealz, dass Conrad Electronic wegen Schummelei gesperrt wurde. Um die 100 Nutzer-Accounts soll Conrad Electronic angelegt haben, um eigene Deals zu pushen.

Solche Sperrungen sind bei MyDealz ja nichts Neues. Ähnliche Schicksale passierten auch schon notebooksbilliger.de oder auch priceguard. Fabian Spielberger, Gründer und CEO der betreibenden 6Minutes Media GmbH, finanziert sich über Affiliate-Links der großen Dickschiffe.

Nun liegen mir Informationen vor, das solche Sperrungen eigentlich nur Show sind

Entsprechende Kommentare werden wohl im Forum von MyDealz gelöscht. Tatsächlich, so sagt meine Quelle, geht es nur darum, die Affiliate-Preise anzuheben. Es wird vermutet, dass solche Sperrungen alleine dem Zweck dienen, den “Leidensdruck” bei den Dickschiffen wie Conrad Electronic, notebookbilliger.de oder auch priceguard zu erhöhen. Wer nicht mitspielt, ist weg vom Fenster (zumindest ein paar Tage), so meine Quelle. Die ebenfalls auch schon einmal gesperrte Seite  notebookbilliger.de soll zum Beispiel den Geburtstag (den 7. der Plattform) vom Gründer Fabian Spielberger gesponsort haben.

Das System MyDealz wäre eine einzige Farce

Letztlich ist es schwer, alles mit Sicherheit zu belegen, aber es gibt eine Indizienhäufung, die, in meinen Augen, Schlüsse in diese Richtung zulassen. Mit solchen unseriösen Machenschaften, wenn Sie sich bewahrheiten, gräbt sich MyDealz langfristig das Wasser ab. Bisweilen hat wohl kaum einer es gewagt, hierüber zu berichten. Auch ich bin gewarnt worden. Das sich aber die Großen, wie MediaSaturn, notebooksbilliger.de oder Conrad Electronic in diese Ecke stellen lassen, finde ich bedenklich. Das Verhalten von Conrad Electronic ist hochgradig wettbewerbswidrig.

Natürlich finde ich es wichtig, dass diese “Schummelei” nicht nur den Dickschiffen zur Verfügung steht. Diese können sich ja vermutlich regelmäßig frei kaufen.

Daher nun meine Schritt-für-Schritt Anleitung, wie auch Sie sicher auf MyDealz eigene Dealz erstellen und bewerten können.

Das Grundprinzip ist, dass jemand einen preisgünstigen Artikel auf MyDealz postet, der z. B. bei MediaSaturn gefunden wurde. Andere Nutzer bewerten nun diesen Artikel mit + oder -. Entsprechend steigt oder sinkt die Dealz-Temperatur und das Angebot wird mehr oder weniger als attraktiv bewertet und dargestellt. Hot ist also gut, Cold ist schlecht. Temperaturen ab 100°C sind ein Hot-Deal.

Anleitung:

  1. Account anlegen. Circa 10 Kommentare zu fremden Deals schreiben. Alle Kommentare werden zunächst manuell durch einen Moderator frei gegeben. Ab circa 100 Kommentaren bekommen Sie das Symbol “Plaudertasche”. Ab dem circa 10. Kommentar werden Sie frei geschaltet und die Kommentare werden nicht mehr manuell durch einen Moderator geprüft.
  2. Erst jetzt sollten Sie Ihren 1. Deal einstellen. WICHTIG: Noch nicht Ihr eigenes Produkt. Am besten irgendetwas außerhalb Ihrer Kategorie, z. B. ein Aldi-Angebot. Schauen Sie auf den Werbeprospekt-Seiten nach. Auch immer gut sind Angebote von MediaSaturn, priceguard o.Ä.. Den eingestellten Deal können Sie jetzt einmal selber bewerten (nicht aber den 1., da er von einem Moderator frei geschaltet wird). Optimal ist es, wenn andere den Deal ebenfalls einschätzen und er ein Hot-Deal wird. Wiederholen Sie das ein zweites Mal. Machen Sie Ratings für circa 1200 andere, fremde Deals mit Plus und Minus. Sie bekommen dann das 2. Abzeichen, die Waage. Zwischen 1. und 2. Deal sollten 1 bis 2 Tage liegen.
  3. Nun, einen Tag später, können Sie Ihren ersten eigenen Artikel-Deal einstellen. Auch diesen dürfen Sie nun einmal selbst bewerten. Stellen sie diesen Deal so günstig ein, dass er über 100° kommt, dann erhalten sie das 3. Symbol: Feuer. Das 4. Symbol: Stern erhalten Sie, wenn 50 Kommentare zu Ihrem eigenen Deal geschrieben wurden. Das erreichen Sie, indem Sie viele Fragen im 1. eigenen Deal offenlassen oder bewusst einen Fehler einbauen. Hier die Abzeichen-Erklärung: https://hukd.mydealz.de/hukd-badges
  4. WICHTIG: Jetzt bitte die Internet-IP wechseln (z. B. FritzBox neu starten. Anderen Browser verwenden und den Cache leeren (z. B. mit CCleaner). Die Profis unter Ihnen können auch z. B. mit unterschiedlichen Proxis arbeiten.

Stimmrechterhöhung: Wenn Sie anfangen, haben Sie eine Erhöhung von +1. Nach 2 oder 3 heißen Deals erhöht sich das Stimmrecht auf +2 oder +3. Maximal erreichen Sie ein +8!

Und nun Schritte 1 bis 4 so lange wiederholen, wie es Spaß macht. Damit dürften Sie sich genau so gut oder schlecht verhalten, wie es die Dickschiffe wohl auch machen.

Nochmals mein Hinweis und meine Meinung: Gut finde ich dieses Verhalten nicht. Ich denke auch, dass es illegal ist. Aber wie alles wird auch das eine Frage der Kosten/Nutzen-Rechnung sein.

eBay MICH: Seite ist immer noch verfügbar

 

Im Feb. 2014 kündigte eBay an, die MICH-Seiten abzuschalten, und tat es dann auch weitgehend. Aber nur in einigen Ländern. Wer seine alte MICH Seite nicht gelöscht hat, kann sie nach wie vor über diesen Link aufrufen:

https://members.ebay.in/ebaymotors/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=MEIN_eBay-NAME

Ersetzen Sie “MEIN_eBay-NAME” durch Ihren eigenen eBay-Mitgliedsnamen und schon sehen sie ob Ihre alte MICH-Seite noch existiert.

WARNUNG: Da viele Verkäufer davon ausgegangen sind, dass die MICH-Seite abgeschaltet worden ist, befinden sich auf dieser ggf. noch Inhalte die abmahnbar sind. BITTE PRÜFEN SIE DAS!

Die MICH-Seite war an und für sich eine tolle Lösung. Denn hier konnte auf den eigenen Shop direkt verlinkt werden. Ich hatte meine eigene Online-Shop-Seite komplett in der MICH-Seite nachgebaut. Zu beachten war lediglich, dass die dargestellten Preise nicht günstiger im Shop waren.

Über diesen Link, lässt sich eine neue MICH-Seite erstellen, löschen oder ändern:

https://cgi3.ebay.in/ws/eBayISAPI.dll?AboutMeLogin&guest=1

Damit kann jeder Verkäufer über Links in seinen Angeboten direkt auf die MICH-Seite und auf seine Online-Shop-Angebote verweisen.

Ob eBay es so gewollt hat, dass diese Möglichkeit noch existiert, weiß ich nicht.

Aber so lange es sie noch gibt: Nutzt sie!

Badeentenverkäufer gewinnt Rechtsstreit um Anhängen bei Amazon

 

UPDATE 06.05.2015:

Mit liegt nun das Urteil im Volltext vor. Hier kann es als .pdf runter geladen werden.

Dr. Thomas Engels, Rechtsanwalt bei Lexea in Köln, hat hierzu heute einen Kommentar auf seiner Internetseite und in unserer Facebookgruppe veröffentlicht.

Thomas, beantwortet bei uns in der Wortfilter-Gruppe auch immer mal wieder wertvolle Fragen.


In der vergangenen Woche erreichte mich folgende News:

Händlerbund-Mitglied gewinnt Rechtsstreit um Anhängen bei Amazon

Wenn es nach Amazon geht, darf jedes auf dem Marktplatz angebotene Produkt nur einmal gelistet sein. Dies soll gewährleisten, dass Kunden transparenter einkaufen können und eine Irreführung durch verschiedene Darstellungen ein und desselben Produkts vermieden wird. Um dieses Anhängen drehen sich seit Jahren zahlreiche Rechtsstreitigkeiten.

Der Fall: Gleicher Hersteller, unterschiedliche GTIN-Nummer

Wenn ein Verkäufer bei Amazon etwas anbieten will, muss er entweder eine neue ASIN anlegen, oder, wenn ein gleiches Produkt bereits angeboten wird, die entsprechende ASIN angeben.

Ein Verkäufer von Quietscheentchen und Badeenten, der dafür eine Wort-/Bildmarke “Duckshop” eingetragen hat, wollte gegen einen Händler vorgehen, der sich an ein von ihm bei Amazon eingestelltes Angebot angehängt hat. Obwohl der abmahnende Online-Händler seine Quietscheentchen nicht selbst herstellte, sondern lediglich mit einer eigenen Verpackung und Visitenkarte versah, handelte es sich letztendlich um das identische Produkt. Die Quietscheentchen beider Händler unterscheiden sich dadurch, dass sie unterschiedliche GTIN-Nummern tragen. Beide bezogene die Quietscheentchen aber vom selben Lieferanten. Hintergrund des Streits ist, dass die GTIN-Nummer über die Herkunft Auskunft gibt. Der Mitbenutzer der GTIN gibt damit bei einem nicht identisch angebotenen Artikel über die betriebliche Herkunft der Ware eine falsche Auskunft.

Urteil: Lieferant spielt bei geringpreisigen Produkten keine Rolle

Die Abmahnung wegen des unberechtigten Anhängens wies das Gericht zurück (Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 15.04.2015, Az.: 2a O 243/14 – nicht rechtskräftig). Bei so geringpreisigen Produkten wie Quietscheentchen machen sich die Verbraucher keine Gedanken darüber, über welchen Lieferanten sie das Produkt erhalten, wenn fest steht, dass der Hersteller beider Produkte derselbe ist und sich der Händler an das Angebot anhängen darf.”

Abmahner war hier: Bernfried Warning, Zum Kottland 15 , 46414 Rhede mit seinem duckshop.de oder hier bei eBay: https://stores.ebay.de/Duckshop-Badeenten-Shop .

Erfreulich finde ich, dass der Händlerbund das Urteil veröffentlicht hat. Es zeigt, dass der Händlerbund sich für seine Mitglieder einsetzt und streitet.

Meine Meinung:

Zufrieden bin ich mit dem Urteil jedoch nicht. In meinen Augen ist es sogar falsch.

Die eigene Marke sollte in meinen Augen über Allem stehen. Zumal sie ja gerade auch die Möglichkeit eröffnet einen Mehrwert zu kommunizieren. Man kann die eigene Marke durch Mehrwerte aufladen, z.B. durch verlängerte Garantien, standardisierte Qualitätsprüfungen oder durch ein besonders hochwertiges Image. Gerade beim emotional Shopping ist die Marke eine wichtige Möglichkeit.

Hängt sich nun jeder x-beliebige an meine Marke bzw. mein Bild und Angebot, kann er von meiner Markenarbeit profitieren. Ist das ein fairer Wettbewerb?

Ein Beispiel:

Alle wissen wir das die Supermärkte Eigenmarken haben und dort Markenprodukte abgepackt werden. Was würde wohl Coca-Cola denken, wenn das JA!-Produkt mit gleichen Bildern und Markenaussage beworben werden würde?

Ich denke das Urteil geht in eine falsche Richtung und berücksichtigt zu wenig die Marke, den Markenwert und auch die Markenarbeit. Die Einschränkung im Urteil, auf besonders günstige Artikel sehe ich nicht. Eine Dose Cola ist wohl noch einiges günstiger als eine Badeente und Cola gehört zu den wertvollsten Marken der Welt.

Die Marke oder die Eigenmarke ist in meinen Augen einer der ganz wichtigen Instrumente sich ein Alleinstellungsmerkmal zu schaffen und sich vom Preisdruck zu lösen.

Dieses Urteil, und ich hoffe Bernfried Warning lässt das noch zweitinstanzlich klären, darf sich NICHT durchsetzen.

Die eigene Marke und die damit verbundene exklusive Darstellungsmöglichkeit der eigenen Artikel wird durch ein solches Urteil massiv eingeschränkt. Und ich frage mich echt was ein Richter sich gedacht haben muss.

Möchte er jetzt den Lindt-Hasen bei Amazon mit dem Milka-Hasen bebildert kaufen ?

Amazon Konto Entsperrung: Mögliche Lösung das Problem zu beheben

 

Ich habe immer noch nicht alle Feedbacks zu meinem Amazon-Artikel gesichtet, den ich vergangene Woche veröffentlicht habe: Treibt Amazon seine Marketplace-Händler in die Insolvenz?

Ich werde im Laufe der kommenden Woche das Thema Suspendierung um Rahmen des Verifikationsprozesses noch einmal aufgreifen und ausführlicher über die unglaublich große Zahl an Rückmeldungen berichten.

Es hat sich ein möglicher Lösungsweg heraus kristallisiert.

Einige Marketplace-Händler berichteten mir, dass ein Anschreiben an die Geschäftsleitung in Seatle Erfolg gebracht hätte. Ihr Konto wurde zunächst vorübergehend und dann endgültigentsperrt.

Ob diese Vorgehensweise valide ist, weiß ich nicht.

Jedoch ist es einen Versuch wert, oder ?