Recht auf Reparatur: Neue Pflichten für Händler ab Juli 2026
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur beschlossen. Ab 31. Juli 2026 verlängert sich die Gewährleistungsfrist auf 3 Jahre, wenn Verbraucher die Reparatur wählen – und Händler müssen aktiv informieren. Was das konkret bedeutet.
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