Es gibt sie, die Fake-Bewerber, die sich an euch bereichern wollen, weil ihr Fehler in euren Stellenausschreibungen macht. Sie sind Berufskläger, sie bewerben sich nur um euch später zu verklagen. Oft deshalb, weil sie eine Diskriminierung in euren Stellenangeboten sehen. Hier eine wahre und aktuelle Geschichte. Lernt vor allem eines: Lasst jede Stellenausschreibung einmal juristisch prüfen. Das ist günstiger als die 7.000 €, die der Fake-Bewerber Martin N. von einem Onlinehändler aktuell fordert.

Dynamisch, Jung und ›Du‹ als Anrede

Der Onlinehändler Oliver Z. aus K. wollte eine Stelle neu besetzen. Er sucht einen Vertriebsmitarbeiter, weil er neben seinem B2C-Business auch den Handel und das Handwerk beliefert. Er schaltete also eine Stellenanzeige auf einer der bekannten Stellenbörsen.

Klage des Berufsklägers

Quelle: Klage Auszug

Der Onlinehändler bot ein motiviertes und junges Team. Als Anrede wählte er das im E-Commerce übliche ›Du‹. Der über 50-jährige Martin fand die Stelle für sich passend und bewarb sich. Auf eine Stelle, die knapp 500 km von seinem derzeitigen Wohnort entfernt war. Er hatte mehr oder weniger erstklassige Qualifikationen, eigentlich schon etwas drüber. Trotzdem erhielt er – und er hat das wohl erwartet – eine Absage.

In den Augen des vermeintlichen Berufsklägers sei die Absage eine Diskriminierung. Wegen seines Alters. Und zwar trägt er in seiner Klage vor: »Dieser Hinweis [Anm. ›junges Team‹] lässt gemäß § 22 AGG auf eine verbotene Benachteiligung lebensälterer Stellenberber schließen.« Und dafür hätte er denn gerne eine Entschädigung in Höhe zweier Monatsgehälter, also 7.000 €. Zack und schon hat der Onlineunternehmer eine Herausforderung. Eine große, wenn man den Worten seines Anwalts glauben darf, denn dieser bewertet die Erfolgschancen des Klagenden als äußerst hoch.

Auszug aus der Klage

Quelle: Auszug aus der Klage

Der kolportierte Berufskläger vertritt sich vor dem Arbeitsgericht selbst. Die Formulierung der Klage lässt darauf schließen, dass es wohl nicht sein erster – und wahrscheinlich sogar erfolgreicher – Versuch ist, Geld von einem Arbeitgeber zu erklagen.

Was lernen wir daraus und wie könnt ihr so etwas verhindern?

Wenn ihr eine Stelle ausschreibt, lasst sie durch euren Rechtsanwalt prüfen. Hört ihm ein paar Minuten zu und lasst euch die Regeln erklären. Ihr vermeidet dadurch solche unangenehmen Erfahrungen.

Eine Bitte

Wenn euch bereits etwas ähnliches passiert ist, dann gebt mir Bescheid. In diesem Fall ist es mir wegen des laufenden Verfahrens nicht gestattet hier den Klarnamen zu nennen. Trotzdem würde ich gerne versuchen, eine halbwegs rechtssichere Seite mit den Namen solcher Berufskläger zu erstellen. Ihnen kann das Handwerk gelegt werden. Aber nur dann, wenn ein missbräuchliches und möglicherweise strafrechtlich relevantes Verhalten belegt werden kann. Wenn ihr also selbst schon einmal verklagt worden seid, dann meldet euch. Natürlich werden alle Informationen vertraulich behandelt.

Bild:  Open Clip Art Library