Der Brexit wirft auch im Markenschutz seine Schatten voraus. Nachdem jetzt über zwei Jahre verschiedene Szenarien diskutiert worden sind, hat nun die britische Regierung veröffentlicht, dass mit dem Brexit auch keine Marken mehr im Rahmen des Madrider Markenschutz-Abkommens in UK geschützt sind. Welche Folgen das für euch hat, erfahrt ihr hier.

Kurz und knapp

EU-Marken genießen nach dem Brexit keinen Schutz mehr auf der Insel. In England werden dann sogenannte >Vergleichbare Marken (IR)< automatisch und kostenlos eingetragen.

„Vergleichbare Marken werden für den Inhaber der internationalen Marke kostenlos geschaffen, und wir sorgen dafür, dass der Rechteinhaber mit minimalem Verwaltungsaufwand belastet wird“, so die Mitteilung aus dem Vereinigtem Königreich.

Die vollständige Regelung könnt ihr hier nachlesen.

Und wenn ich an mein Recht kommen möchte?

Ja, dann wird es ungleich schwerer. Denn England ist nicht mehr in der EU, so dass EU-weite Urteile auf der Insel keine Geltung mehr haben. Ihr dürft dort separat eure Rechte durchfechten.

„EU-weite Gerichtsentscheidungen werden ab dem Brexit in Großbritannien nicht mehr durchsetzbar sein. Ab dem Brexit werden Gerichte in Großbritannien auch keinerlei Entscheidungen auf Basis von Unionsmarke oder zur Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit von Unionsmarken treffen können. Kläger und Beklagte sollten dies entsprechend berücksichtigen. Auch bei der Abfassung von Lizenzverträgen sollte man dies beachten“, so Dr. Rolf Cleassen von der Kölner Kanzlei Freischem & Partner.

Was ist noch zu beachten?

Das EUIPO hat klargestellt, dass Vertreter aus Großbritannien im Falle eines harten Brexit mit sofortiger Wirkung als Vertreter in allen Schutzrechten und Verfahren gelöscht werden. Daher solltet ihr für eure Schutzrechte zeitnah einen neuen Vertreter innerhalb der EU benennen, sofern ihr aktuell für EU-Schutzrechte mit einem Vertreter aus Großbritannien zusammenarbeitet. 

Ab dem Brexit zählt eine Benutzung von Unionsmarken in Großbritannien nicht mehr als rechtserhaltende Benutzung einer Unionsmarke. Das bedeutet z. B., dass es danach ein >Raider< in England und in einem Land der EU geben muss.

Und wenn ihr noch mehr wissen möchtet, dann schaut einmal hier. In diesem Artikel hat sich Rolf noch detaillierter mit den Konsequenzen eines Brexit für das Marken- und Patenrecht auseinandergesetzt.