Steigende Paketmengen führen zu mehr Schlichtungsfällen, so Agenturchef Homann. Vor allem trifft das aber den (noch) Branchenprimus DHL. Gegenüber 2019 stieg die Anzahl der Schlichtungsanträge um 28%. Zu Beginn diesen Jahres hat sich die Zahl nochmals erhöht.
Im letzten Jahr waren vor allem Unklarheiten zu Haftungsfragen – wie Haftungseinschränkungen und Haftungsbegrenzung – Grund für einen Antrag bei der Schlichtungsstelle Post. Ebenso war die Schlichtung von Fragen über den zulässigen Sendungsinhalt sowie die Teilnahmeverweigerung der Postdienstleister geprägt.
»Fast 77 Prozent der Schlichtungsanträge betrafen die Deutsche Post DHL, auf Hermes entfielen gut 17 Prozent, auf DPD über drei Prozent und auf GLS nicht ganz zwei Prozent. UPS lag weit unter einem Prozent. Die Verteilung der Anträge spiegelt auch wider, dass die Deutsche Post DHL und Hermes stärker im Privatkundensegment tätig sind als die übrigen Paketdienstleister«, so die Bundesnetzagentur.
Dass das Schlichtungsverfahren nicht geeignet ist, verbraucherfreundlich Lösungen herbeizuführen, zeigt vor allen die durchschnittliche Bearbeitungszeit von circa vier (!) Monaten. Hier bedarf es einer dringenden Änderung der Verfahrensdauern. In Zeiten, in denen die Versanddaten digital verarbeitet werden, ist eine schnelle Lösung eines Schlichtungsverfahrens möglich.
Jedoch scheinen die KEP-Dienstleister wie auch die Behörde nicht die Bedürfnisse der Verbraucher zu erkennen und ihre Prozesse anpassen zu wollen. Betrachtet ihr zunächst die Voraussetzungen, bis ihr einen Schlichtungsantrag stellen könnt, dann erkennt ihr, dass zunächst der Versuch einer Klärung mit dem Versanddienstleister passiert sein muss. Diese Zeit ist noch auf die vier Monate draufzurechnen. Damit lägen wir dann bei einer Gesamtzeit von 5 bis 6 Monaten (!).
Jetzt darf man sich aber auch einmal fragen, wie es denn mit der Unabhängigkeit einer staatlichen Behörde ist, vor dem Hintergrund, dass der Staat größter Anteilseigner der Post ist. Mit jeweils 24,89 Prozent sind die Bundesrepublik Deutschland und die Kreditanstalt für Wideraufbau Anteilseigner der Post.
Ich habe bei 3 Päckchen die Annahme verweigert.Alle Päckchen waren von einen Lieferanten.2Päckchen wurden zurück gesendet und 1Päckchen ist im Lager der Deutschen Post gelandet.Dafür soll ich 46,89€ Lagergebühren bezahlen.Ich habe auf meine Anschreiben keine Antwort erhalten.Ich bezahle nicht.Es ist eine Rechtsbeugung der Deutschen Post
“…über den zulässigen Sendungsinhalt…” – dieses Thema betraf/betrifft vorallem den Maxibrief international.
Am Schalter wurde/wird die Annahme von Maxibriefen international verweigert, wenn der Angestellte den Eindruck hat es wären dort “Waren” anstatt Dokumente enthalten. So gut geht es der Post, dass Sie keine Post mehr annehmen will !!
Man wird/wurde auch frech gefragt, was denn da drinnen ist. Das Postgeheimnis vergaß die Post damit ein Weilchen… aber in einem Artikel in meiner Tageszeitung vor mehreren Wochen dann ein Sprecher der Post zu einem anders gelagerten Fall – schwarz auf weiß: “Die Post DARF GENERELL KEINE Fragen zum Inhalt stellen…”
Ist bei gewerblichem Versand ähnlich – es kommt zwar vieles an, aber bei Problemen läuft es unrund:
Bei Warenpost International der Post kommen die Schadenmeldungen (die bekommt man nach Wochen) eigentlich so gut wie nie an. Erst nach einem 2. Versand und Email mit einem Scan macht man in Frankfurt was. Erstaunlicherweise kommt, wenn 2 Schadenmeldungen in einem Umschlag versendet werden, auch immer nur 1 an.
Bei DHL Paket kommen immer nette Emails mit viel BlaBla, aber meist ohne Informationen zum Vorgang oder mit sinnfreien Forderungen. Stellt man allerdings Strafantrag, weil z.B. ein Paket weg ist, läuft es auf einmal unheimlich schnell bei denen.
Blöderweise hat zumindest bei uns UPS als Alternative versagt. So kann der Postkonzern schön weiter den Service und die leistungen drücken. Wen man dazu liest, dass die regierung die weiter in Sachen Portoerhöhungen decken will, ist das einfach nur übel.