Für den Verkauf, nicht Import, von 36 Stück Bluetooth-Lautsprecher bekam ein Händler einen saftigen Bußgeldbescheid. 500 € Strafe soll er zahlen. Damit ist nicht nur der ohnehin geringe Gewinn futsch, da legt er auch noch kräftig drauf.

Was war passiert?

Ein Händler bezog von seinem Distributor Bluetoothlautsprecher. Diesen fehlte jedoch ein direkt auf das Produkt aufgedruckte CE-Kennzeichen. Zwar konnte der Hersteller die Konformitätserklärung nachreichen, jedoch half das nicht. Der Händler bekam ein Bußgeld in Höhe von 500 € aufgebrummt.

Und das ist viel, denn damit ist nicht nur der Gewinn aufgebraucht, er hat damit auch ein deftiges Minus erwirtschaftet.

Marktüberwachung und Bundesnetzagentur greifen durch

Die Behörde, so vermittelt der Eindruck, scheint den Markt besser zu beobachten und zu kontrollieren. Es werden mehr Produkte überprüft und Bußgelder werden in beachtenswerter Weise verhängt. Das ist dem Grunde nach gut und auch notwendig, denn es stärkt die Produktsicherheit und auch das Verbrauchervertrauen in den Onlinehandel. ABER!

(Quelle: bundesnetzagentur.de)

Der Eindruck bleibt, dass vornehmlich europäische Händler von der Praxis betroffen sind. Drittlandhändler bleiben noch verschont, so die Vermutung vieler deutscher Händler. Aber ist diese Annahme richtig?

Was sagt die Statistik?

Die Bundesnetzagentur hat für das Jahr 2018 bereits ihre Daten veröffentlicht. Sie sind hier abrufbar. Unter dem Stichpunkt Online-Marktüberwachung finden sich interessante Zahlen. Und diese zeigen vor allem, dass die Drittlandhändler stark im Fokus stehen. Insgesamt wurden über 10 Millionen Angebote von Drittlandhändlern beendet, aber nur 2.682 Angebote deutscher Händler. Damit ist der Eindruck falsch, dass sich Drittlandhändler sicher fühlen können.

Und kann die Bundesnetzagentur etwas gegen die China-Händler machen?

Ja, sie kann und sie tut es. Wie die 2018er Zahlen deutlich zeigen ist die Bundesnetzagentur sehr aktiv gegen Drittlandhändler vorgegangen. Nachdem der Behörde Verstöße bekannt gemacht worden sind, fordert sie die jeweiligen Plattformen auf, die Produkte offline zu nehmen. Und das funktioniert.

(Quelle: bundesnetzagentur.de)

Hierbei unternimmt das Amt selbst Testkäufe. 2018 wurden durch Testkäufe und die damit verbundenen weiteren Ermittlungen mehr als 100.000 Produkte gesperrt.

Ohne Euch geht aber wenig

Aber die BNA ist auch auf Eure Mithilfe und die der Verbraucher angewiesen. Verbraucher und Ihr könnt kostenfrei Verstöße melden. Entweder Ihr geht über die Produkt- oder die Behördensuche.

Nach Auswahl der Felder gelangt Ihr direkt zu allen Behördendetails. Jetzt könnt Ihr konkret den Verstoß melden. Hierzu noch ein Tipp: Macht selbst vorher einen Testkauf. Dadurch entlastet Ihr den Amtsschimmel. Und Ihr beugt Missbrauchshandlungen vor. Fazit: Auch jetzt schon seid Ihr in der Lage, wirkungsvoll gegen unfaire Wettbewerber, auch Drittlandhändler, vorzugehen.

Fazit

Selbst dann, wenn Ihr keine Importeure, also Erstinverkehrbringer in den europäischen Wirtschaftraum seid, tragt Ihr Verantwortung und könnt haftbar gemacht werden. Das bedeutet: Eignet Euch genug Wissen zur Begutachtung Eurer Handelsware an um mögliche Verstöße zu identifizieren. Installiert einen Prüfprozess, wenn Ihr neue Produkte aufnehmt. Natürlich könnt Ihr auch mit Eurem Lieferanten sprechen, ob er Euch den Schaden, also ein mögliches Bußgeld und die noch an Lager befindliche Ware erstattet.

Seht Ihr Wettbewerber, die gegen Vorschriften verstoßen, macht einen Testkauf und meldet den/die Verstöße den zuständigen Behörden. Diese gehen auch wirksam gegen Drittlandhändler vor.