BVOH bietet Onlinehändlern die Mediation mit Marktplätzen

Diese Art der Mediation nach der P2B-Verordnung ist jetzt durch den Bundesverband Onlinehandel e.V. möglich. Der BVOH macht, in Umsetzung der P2B-Richtlinie, allen Händlern das Angebot, ihre Streitigkeiten mit einem Marktplatz oder einer Plattform durch einen Mediator des BVOH beizulegen. Zielgruppe sind Online-Plattformen und Online-Marktplätze, Online-Vermittlungsdienste und vergleichbare Onlineangebote, Plattformhändler und Hersteller, Markeninhaber und Logistikdienstleister (Versender) sowie alle gewerblich am Onlinehandel Beteiligten im deutschsprachigen Raum. Das Mediationsangebot richtet sich nicht an Verbraucher.

Marktplätze empfehlen den BVOH als Mediator

Der Bundesverband Onlinehandel hat frühzeitig mit vielen Marktplätzen Kontakt aufgenommen und die Umsetzung der P2B-Verordnung besprochen. Auf Basis einer umfassenden Mediationsordnung des BVOH haben sich Marktplätze für die Mediation durch den BVOH entschieden.

Onlinehändler, die eine Beschwerdebeilegung per Mediation bei den Plattformen und Marktplätzen wie unteranderem Groupon, Rakuten und real.de nutzen wollen, können diese über den BVOH direkt starten.

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