Die Herbst-News sind dieses Jahr gefühlt etwas früh am Start. Bei hochsommerlichen Temperaturen ist das ›Wording‹ etwas schwer zu verstehen. Jedenfalls gibt es nichts dramatisch Neues. Im Wesentlichen werden die bereits angekündigten Änderungen umgesetzt. Neu ist, dass eigene Gutscheine erstellt werden können und es gibt ein paar Anpassungen im Platin-Shop-Abo. Alle Änderungen könnt ihr hier nachlesen.
Marketing Tool: Gutscheine selbst erstellen
eBay unterstützt seine Händler mit neuen Marketing-Tools im Verkäufer-CockpitPro: Ab Herbst 2018 können Händler bei eBay eigene Gutscheine erstellen und ihren Käufern so Rabatte gewähren.
Händler können selbst festlegen, für welches Sortiment der Gutschein gilt, wie oft er vom selben Käufer eingelöst werden darf und wie hoch der maximale Rabattbetrag ist. Wenn ein Käufer den Gutschein einlösen möchte, gibt er im Rahmen des Zahlungsprozesses den entsprechenden Gutscheincode ein.
Die Möglichkeit, eigene Gutscheine zu erstellen, eröffnet eBay-Händlern neue Chancen, um beispielsweise individuelle Rabatte zu gewähren und Artikel gezielt zu vermarkten. Für jeden Gutschein wird eine Seite mit allen teilnahmeberechtigten Artikeln angelegt. Der Gutschein und die dazugehörige Einstiegsseite sind kompatibel für Social Medias und können einfach geteilt werden. Es ist auch möglich, die Gutscheine gezielt zur Kundenbindung zu nutzen und beispielsweise ausgedruckt als Anreiz für Folgekäufe eigenen Lieferungen beizulegen. Die Performance des Gutscheins und woher die Käufer kommen, sehen Händler im Verkäufer-CockpitPro.
Meinung: Großartige News, gerade dann, wenn ihr neue Produkte launchen wollt, ist das Gutschein-Tool eine fantastische Möglichkeit. Aber auch unter eBay-SEO-Aspekten können Gutscheine ein tolles und geeignetes Werkzeug sein. Prima!
Rufnummern vor dem Verkauf anzeigen
Seit Juli 2018 haben Verkäufer die Möglichkeit, ihre Telefonnummer Käufern bereits vor dem Kauf anzuzeigen. eBay stellt die Telefonnummer Käufern aber nur dann zur Verfügung, wenn Verkäufer diesen Service im Abschnitt ‘Kommunikation mit Käufern verwalten‘ aktivieren.
Durch Einstellung in eurem Verkäuferkonto könnt ihr somit Kunden eure Rufnummer in der M2M-Kommunikation wieder anzeigen lassen. Diese Funktion wird von eBay unterstützt und ist grundsatzkonform. Und so finden eure Kunden die Rufnummer:
Hier erfahrt ihr mehr: https://verkaeuferportal.ebay.de/verkaeufer-news/2018-herbst/kontaktinformationen?targetgroup=B2C
Meinung: Das wurde aber auch Zeit. Smarter wäre es gewesen, wenn diese Funktion unmittelbar nach dem ›Anzeigeverbot‹ der Rufnummern in den Angeboten verfügbar gewesen wäre. Aber besser spät, als nie.
Neuerungen bei Rückgaben
Bereits im vergangenen Herbst hat eBay damit begonnen, Rückgabeanfragen innerhalb der Rückgabefrist automatisch zu akzeptieren, vorausgesetzt der Käufer trägt die Rücksendekosten.
Ab Januar 2019 wird eBay den eBay-Rückgabeprozess weiter verbessern, indem Rückgabeanfragen innerhalb Deutschlands bereits bei Anfrage automatisch akzeptiert werden und Käufern ein Rücksendeetikett zur Verfügung gestellt wird.
Auch werden ab Januar 2019 Rückgaben unabhängig der Begründung akzeptiert, vorausgesetzt die Rückgabeanfrage erfolgt innerhalb der vom Verkäufer hinterlegten Rückgabefrist und die Rücksendung innerhalb Deutschlands.
Weitere Informationen: Rückgaben effizienter gestalten
Neuerungen im After-Sales-Bereich
eBay unterstützt seine Händler mit neuen Servicestatistiken, um Rückgabeanfragen von vornherein auf ein Minimum zu reduzieren. Im Verkäufer-CockpitPro steht künftig ein Cockpit mit zusätzlichen Informationen bei Anfragen zu ›Artikel nicht wie beschrieben‹ und ›Artikel nicht erhalten‹ bereit. Verkäufer finden darin außerdem die eigene Leistung im Vergleich zu Wettbewerbern.
Ab Oktober 2018 können Käufer und Verkäufer offene Käuferschutzfälle bereits nach 3 Werktagen an eBay weiterleiten.
Ab Januar 2019 wird das rechtzeitige Hochladen der Sendungsnummer für Händler verpflichtend sein, damit sie gegen Käuferschutzfälle geschützt sind.
Weitere Informationen: Neuerungen im After-Sales-Bereich
Meinung: Gerade der Vergleich zu Wettbewerbern wird ein wichtiges Steuerungsinstrument für euer Ranking sein. Bisweilen fehlten diese KPI (= Leistungskennzahlen) völlig und ihr habt im Dunkeln getappt. Sehr gut, dass eBay diese Zahlen im Verhältnis zu euren Marktbegleitern darstellt.
HTTPS-Pflicht
In Kürze erhöht Google die Sicherheitsstandards für seinen Chrome-Browser: Webseiten ohne sicheres HTTPS-Protokoll werden mit einem roten ›Nicht sicher‹-Label hervorgehoben.
Sicherheit und Datenschutz haben bei eBay höchste Priorität. Ab Januar 2019 beginnt eBay daher damit, unsichere Inhalte (neue, wiedereingestellte und bearbeitete Angebote) zu blockieren. eBay bittet alle Händler, ihre Angebote zu prüfen und das HTTPS-Protokoll hinzuzufügen.
Weitere Informationen: Update zu HTTPS-Anforderungen
Update für das produktbasierte Listen
Wie in den letzten Verkäufer-News angekündigt, wird ab dem 15. August 2018 die Verwendung des eBay-Katalogs beim Einstellen von Artikeln ausgewählter Produktlinien verpflichtend. Ab 2019 weitet eBay diese auf weitere Kategorien und Produktlinien aus. Händler sehen demnächst im Verkäufer-CockpitPro eine Übersicht mit aktiven Angeboten, für die eine Verknüpfung mit dem Produktkatalog erforderlich ist und die daher bearbeitet werden müssen.
Meine Frage an eBay: “Ab wann können eBay-Händler von Private Label-Produkten über die API ihre Produkte im eBay-Katalog anlegen?”
Antwort: “Wir geben Händlern die Möglichkeit, eBay-Katalogprodukte über die API-Schnittstelle anzulegen, sobald wir die Nutzung des eBay-Katalogs für eine Kategorie verpflichtend machen. Diesen Schritt gehen wir in Deutschland im kommenden Jahr 2019. Aktuell wird die Katalogdatennutzung nur für die elf ausgewählten Produktlinien für Händler verpflichtend.”
Weitere Informationen: Einführung der produktbasierten Kauferfahrung
Meinung: Das wird eine große Hausaufgabe. Aber nicht für euch, sondern für eBay. Immer noch stimmen die Katalogdaten teilweise nicht. Was mir fehlt, ist ein schneller Korrekturprozess. Diesen würde ich mir ganz dringend wünschen. Des Weiteren finde ich es schade, dass erst verzögert möglich sein wird in den Katalogen selbst zu listen. Das benachteiligt Private Label Seller, denn ihre Katalogdaten werden nicht sofort zur Verfügung stehen.
Änderungen beim Platin-Shop-Abo
Ab Herbst 2018 werden weitere exklusive Vorteile für den Platin-Shop eingeführt. Dazu zählen: doppeltes Kontingent an Auktionen ohne Angebotsgebühr, die Möglichkeit, jederzeit ein Platin-Shop-Abo abzuschließen und mit einer geringeren Mindestlaufzeit wieder kündigen zu können und die präzisere Berechnung der Wachstumsrabatte bei einer Hoch- oder Herabstufung eines eBay-Shops.
Weitere Informationen: Zusätzliche Vorteile für den Platin-Shop
Diverses
Seit längerer Zeit gibt es bei eBay den Grundsatz, der das Einstellen von mehreren identischen Angeboten verbietet. Seit Juli 2018 reduziert eBay die Sichtbarkeit identischer Angebote in den Suchergebnissen, um keine Händler zu benachteiligen, die Angebote korrekt über Mehrfachangebote einstellen. Verkäufer, die weiterhin gegen diesen Grundsatz verstoßen, werden in den Suchergebnissen schlechter platziert.
Ab Anfang 2019 ist die Angabe von vier Artikelmerkmalen bei Autoreifen für ›Gültig bis auf Widerruf‹-Angebote ebenfalls verpflichtend. Diese waren bisher ausgenommen.
Fazit
Alle angekündigten News sind ›fine‹. Besonders großartig finde ich die neue Gutscheinfunktion und die Möglichkeit der Rufnummernanzeige.
Ich bin mir sicher, dass einige das ›Haar in der Suppe‹ suchen und sicherlich auch finden werden, okay, aber im Großen und Ganzen sind die News wirklich erfreulich. Zumal sie ja bereits Anfang des Jahres größtenteils angekündigt waren.
Zu den Herausforderungen der vergangenen Tage werde ich heute noch einen weiteren Beitrag veröffentlichen. (Widerrufsfrist & Verkaufs-Formular)
Ähm, das vernichtet kleine Verkäufer. Mir wurden schon sehr oft (als Widerruf benutzte und unbrauchbar gewordene, z.T. brachial beschädigte Artikel zurückgeschickt. Ebay kontaktiert, entschied immer gegen mich. D.h. jedes Mal 100% Wertverlust. Ich muss Kaufpreis ersetzen ud kann das Produkt wegwerfen. Das ird jetzt die Norm, indem jeder einfach statt Widerspruch irendeinen Mangel erfindet. Ebay gibt Verkäufern nicht Recht, Pukt. Von mir wurde ein Gutachten eines Sachverständigen über den Wertverlust eines benutzten und bechädigten 50 EUR Artikel gefordert, bei dem jedes hochgeladene Bild offensichtlich den vollständigen Wertverlust zeigen würde. Und MIR WURDE klargemacht, dass das in solchen Fällen immer so laufen wird. D.h. ich werde beschädigt zurückgeschickte Artikel IMMER selber bezahlen müssen, weil so ein Gutachten sicher weder zeitlich, nioch finanziell einen Vorteil brächte. Für die großen Verkäufer sind 50 entgangener Umsatz (bis zusätzlich/umsonst bezshlter, merfacher Versand) keine Summe, aber für die kleinen ist das auf Dauer tödlich.
Wenn es so weitergeht, muss ich aufgeben.
Beste Grüße
Ich sehe das genauso wie der Sorgfältige. Der Käufer kann nun einfach erstmal behaupten, der Artikel weise einen Mangel auf, um die Rücksendekosten zu sparen. Es gibt ein kostenloses Rücksendeetikett und natürlich werden die Kosten hierfür dem Verkäufer in Rechnung gestellt. Sicher könnte der Verkäufer diese Kosten mit dem Retourenbetrag verrechnen, wenn dies technisch überhaupt machbar sein wird. Keine Ahnung, ob man eine bestimmte Summe X einfach automatisch im Rückzahlprozess abziehen kann. Und im Endeffekt kassiert der Verkäufer zum „Dank“ obendrein als Krönung noch ein negatives Feedback. Und wie bitteschön soll eBay da vermitteln…da steht Aussage gegen Aussage und wie eBay hier entscheidet, ist mir jetzt schon klar: der Käufer ist König und der Verkäufer nur die dumme Melkkuh…
Ojehhh…..und ihr wollt Händler sein. Nahh gut. Also, wenn der K. behauptet es läge ein Mangel vor, dann könnte er sogar darauf bestehen, dass IHR auf EURE Kosten den Artikel beim K. abholt. (Grundlagen Kaufrecht) Natürlich könnt ihr die Versandkosten während des Erstattungsprozeß abziehen. (Daher meine Aussage) Und ich unterstelle, dass nicht die meisten Transaktionen problematisch, sondern unproblematisch verlaufen. damit vereinfacht der neue Prozess euer handling und eure internen Prozesskosten ungemein. Zu der Bewertung: Und wenn der Kunde einen Mangel behauptet und den RV sofort selbst zahlen müsste, würde er nicht negativ bewerten? #seriously Ebay Entscheidungsgründe: Sorry, aber eBay entscheidet eher pro als gegen die Händler und nimmt nun nicht selten die Kosten auf die eigene Kappe. Und das soll sich nun ändern? Zieht doch einmal den Aluhut ab.
Ich bin ja auch für ein vereinfachtes Rückgabeverfahren…..
…. bislang war ich erst einmal entspannt, bis ich es Heute selbst erlebte.
Kunde aus den USA kauft digitalen Artikeln (vorher per Checkbox auf Widerruf verzichtet und generell in der Artikelbeschreibung offiziell: KEINE Rückgabe) Alles EU gesetzeskonform…..
Kunde behauptet, der Artikel sei abweichend der Beschreibung (log nachweislich, denn alles war wie beschrieben) und die Rückgabe wurde eingeleitet, ich konnte irgendwie gar nichts mehr machen, nicht einmal zurück erstatten, denn PayPal hielt alles fest in den Händen. Was ist das für ein Unsinn? Musste dann per PayPal “an einen Freund Geld senden”, (also auf Anraten von eBay Gebührenumgehung) alles als Beweis für die Rückerstattung fotografieren und um eBays Hilfe bitten….
Wenn das die zukünftige Rückgabe Politik ist, dann mal gute Nacht 🙁
Ein Alptraum, der halbe Sonntag Vormittag war gelaufen. Von wegen irgendeine Möglichkeit die Kontrolle zu behalten, oder eine Möglichkeit das irgendwo einstellen bzw. ausschließen zu können, habe ich auch nicht finden können. Nun beginnt wieder ein neuer Kampf, weiß bald nicht mehr wie lange ich noch kämpfen mag und werde den Verkauf digitaler Medien auf eBay bald einstampfen.
Sorry, bin da gerade nicht ganz so zuversichtlich, wie sich das nun gestalten soll? Habe den Kunden auch wegen Fehlverhalten gemeldet…. aber davon wird ebenfalls nichts kommen. Alles beim Alten….
Natürlich gibt es “ein Haar in der Suppe”, mit dem Format eines Baumstammes:
Der veränderte Rückgabeprozeß ist unausgegoren und auch bei ebay noch nicht zuende gedacht, wie eine Rückfrage ergab. Deswegen ist das in den Herbstnews auch so schwammig formuliert.
Dem Mißbrauch im angedachten Rückgabeprozeß ist Tür und Tor geöffnet, indem der Kunde behauptetder Arttikel wäre Mängelbehaftet. Der Vk muß automatisch das Rücksendeetikett bezahlen. Ist er anderer Meinung, so muß von nun an der Vk ebay einschalten und seine Unschuld beweisen. Wer weiß wie die indischen Vollstrecker solche Fälle, durch den Babelfish übersetzt und mit der notwendigen Fachkenntnis selbstverständlich vollausgestattet, entscheidet ahnt es schon;: Das gibt Ärger!
Mag sein, dass man das “Kauferlebnis” weiter verbessern will, dann sollte man aber auch nur Vk da reinzwingen die weniger als 98,5% Kundenzufriedenheit haben, und nicht die anderen, deren Prozesse offenbar für alle zufriedenstellend laufen, in Ihrem Geschäftsmodell stören, und Ihnen etwas aufzwingen was nur stört.
Ich will die klickwütigen debilen Käufer, die alles mal bestellen und dann zurücksenden nicht haben, das kostet nur Geld, deswegen biete ich auch keinen kostenlosen Rückversand an, und bestimmt kein ebayplus. Ich möchte erwachsene Käufer, die anhand guter Artikelbeschreibungen das kaufen was sie brauchen, und nicht was gerade mit ebay amputierten Beschreibungen als “auch interessant” auf dem Desktop eingespielt wird.
Jetzt heißt es: Sich gegen den zwangsweise “verbesserten Rückgabeprozeß” wehren! Jeder soll selbst entscheiden dürfen, wie er seine Prozesse aufbaut. Und eins ist klar: Nein, der große Bruder weiß nicht was hier am besten für mich ist…, ich sag nur: Bilderrechte einkassieren….!
Liest du andere News als ich? Bitte zitiere doch einmal die Quelle:”[…] der Kunde behauptetder Arttikel wäre Mängelbehaftet. Der Vk muß automatisch das Rücksendeetikett bezahlen.” – Und hast du vlt. auch einmal durchgerechnet ob sich kostenloser Rückversand und eBay Plus nicht doch rechnen. Vlt. macht du dadurch höhere Umsätze & ertrag, so dass sich eine möglicherweise höhere Retourenquote sogar rechnet? – So wie sich dein Post liest hast du es nicht gemessen. Schade.
Quelle: Mein langes ausführliches Gespräch mit 2 Personen der zuständigen ebay Fachabteilung.
Überlegung für Sie Herr Steier: Nicht Meldungen einklicken sondern Hintergründe recherchieren. Das macht Arbeit an warmen Tagen.
Und das schwer verständliche Wording: Habe ich bereits geschrieben. Entweder ein Trottel formuliert die Herbstnews, oder man läßt Dinge bewußt im unklaren und formuliert so, dass man das nicht versteht, absichtlich. Ich habe es nicht verstanden, Personen von ebay haben es nicht verstanden, klare Anweisungen gibt es auch ebay intern nicht!! Eben! Was denken Sie denn wer das Etikett für die Rücksendung mit behaupteten Mängeln bei ebay zahlt? der Papst? ebay? Sie? Der Verkäufer natürlich. Und lesen Sie die Meldung präzise:
Die Voraussetzungen für das automatische Akzeptieren von Rückgabeanfragen sind: …
-die Rückgabeanfrage erfolgt, weil der Artikel nicht wie beschrieben ist
Käufern wird direkt bei der Rückgabeanfrage ein Rücksendeetikett vom Verkäufer zur Verfügung gestellt. (unfreiwillig!)
Die Kosten dafür übernimmt:
-bei Rücksendung, weil der Artikel nicht wie beschrieben ist, der Verkäufer. Sobald der Artikel beim Verkäufer eingetroffen ist, kann dieser entscheiden, ob er eine Rückerstattung vornimmt oder – falls er mit dem Grund für die Rückgabe nicht einverstanden ist – eBay einschaltet, damit wir helfen
q.e.d.
Ich habe 0,5% Retouren , und bin mit meinem Geschäftsergebnis sehr zufrieden. Es zählt auch nicht Umsatz, auch nicht Ertrag, es muß sich auch nicht immer alles rechnen: Es gibt auch noch andere Werte wie: Kundenzufriedenheit = Kundenbindung, ein dauerhaft etabliertes Geschäftsmodell ( 2 Jahrzehnte), Risikominimierung etc.
schönen Gruß
der Sorgfältige
Ich verstehe deine Herausforderung einfach nicht. Nach wie vor zahlt der VK den Rückversand NICHT. Er kann [teil-]erstatten oder den Fall an ebay übergeben z.B. bei Missbrauch, wenn ein Mangel gemeldet worden ist und der Artikel Gebrauchspuren aufweist. Alles in allem vereinfacht der neue Workflow den Rückgabeprozess sowohl für VK als auch für Käufer.
Wo drauf sich “DER sORGfältige” bezieht (und da muss ich ihm Recht geben) sind die nicht widerspruchsfreien Aussagen der Geschäftsprozesse von Rücksendeetiketten.
Das eBay hier mal wieder in eigenverantwortliche Geschäftsprozesse der Händler eingreift (wo sie nichts drin verloren haben), möchte ich an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen.
Hier die gesamte Erläuterung seitens eBay zum zukünftigen eBay-Rückgabeprozess
Was ändert sich?
Automatisches Akzeptieren von Rückgabeanfragen und Erstellen von Rücksendeetiketten
Ab Frühjahr 2019 werden Rückgabeanfragen automatisch akzeptiert, unabhängig vom Grund für die Rückgabe. Damit möchten wir den Bearbeitungsaufwand und die Zeit für den Wiederverkauf des zurückgesandten Artikels verkürzen.
Die Voraussetzungen für das automatische Akzeptieren von Rückgabeanfragen sind:
– die Rückgabeanfrage erfolgt innerhalb der vom Verkäufer festgelegten Rückgabefrist
– die Rücksendung erfolgt innerhalb Deutschlands
– der Verkäufer bietet unabhängig vom Rückgabegrund, also auch, wenn der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, kostenlose Rücksendungen an
– die Rückgabeanfrage erfolgt, weil der Artikel nicht wie beschrieben ist
Käufern wird direkt bei der Rückgabeanfrage ein Rücksendeetikett vom Verkäufer zur Verfügung gestellt.
Die Kosten dafür übernimmt:
– bei Rücksendung, weil der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, derjenige, den der Verkäufer in seinen Rücknahmebedingungen festlegt.
– bei Rücksendung, weil der Artikel nicht wie beschrieben ist, der Verkäufer. Sobald der Artikel beim Verkäufer eingetroffen ist, kann dieser entscheiden, ob er eine Rückerstattung vornimmt oder – falls er mit dem Grund für die Rückgabe nicht einverstanden ist – eBay einschaltet, damit wir helfen.
Sie haben weiterhin die Kontrolle
– Sofern Sie mit Ihren eigenen Rücksendenummern (RMA) arbeiten, können Sie Käufern Ihre eigenen Rücksendeetiketten zur Verfügung stellen oder ein eBay-Versandetikett nutzen.
– Sie können auch weiterhin eigene Regeln für das automatische Akzeptieren von Rückgaben einrichten, z.B. im Falle des Ausschlusses des Widerrufsrechts.
– Sie können nach Erhalt des Artikels entscheiden, ob Sie eine Rückerstattung vornehmen oder – falls Sie mit dem Grund für die Rückgabe nicht einverstanden sind – eBay einschalten, damit wir Ihnen helfen.
Aktuell arbeiten wir daran, weitere Optionen für den Rückversand anzubieten, um auch Verkäufern gerecht zu werden, die schon beim Artikelversand ein Rücksendeetikett beilegen.
Über weitere Details halten wir Sie auf dem Laufenden.
Es ist völlig weltfremd die Telefonnummer unter “Kontakt zum Verkäufer/Sonstiges” zu verstecken. Ein verunsicherter Käufer kommt bestimmt nicht auf die Idee sich durch Menüs zu wühlen, die immer nur die dummen Standardantworten von eBay liefern. Eine Telefonnummer, die dem Kunden nicht ins Auge springt, wird vom Kunden nicht als Lösung wahrgenommen und folglich nicht genutzt. Wenn es darum geht Aufgaben schlecht zu lösen, ist eBay immer groß dabei.