Seit dem 15. September hat eBay eine Pfandlösung in der Kategorie Motors für Batterien gelauncht. Damit reagiert eBay auf die Herausforderung, dass es zu ungerechtfertigten Mängeln z.B. beim Versand kommen kann, weil Pfand nicht bezahlt worden ist. Hoffentlich wird diese Pfandlösung bald auch für andere Kategorien ausgerollt werden. Zwar ist diese Neuerung ein Kompromiss, aber er hilft.

Und so funktioniert die Lösung:

Wenn Sie den Batteriepfand separat berechnen, ist für diesen Schutz eine einheitliche Kennzeichnung in den Artikelmerkmalen als „Batteriepfand“ ausschlaggebend. Potenzielle Käufer*innen erkennen auf diese Weise schnell und einfach, dass es sich bei dem betreffenden Artikel um einen Artikel mit Altteilpfand handelt.

Dazu müssen Sie Ihre Angebote entsprechend bearbeiten und ein neues Artikelmerkmal hinzufügen.

Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  • Gehen Sie bei den betreffenden Angeboten auf „Angebot bearbeiten“
  • Gehen Sie unterhalb der Artikelmerkmale auf „Mehr anzeigen“
  • Wählen Sie dort „Eigenes Artikelmerkmal hinzufügen“
  • Geben Sie als Namen „Batteriepfand“ und als Wert die Pfandhöhe sowie Zahlungsart an
  • Speichern Sie die Angaben und schließen Sie die Bearbeitung über „Zu genannten Gebühren einstellen“ ab

Beispiel:

Über das gebündelte Bearbeiten können Sie die nötigen Angaben für mehrere Angebote gleichzeitig vornehmen.

Sollten Sie Ihre Angebote über eine Drittanbietersoftware oder eigene direkte API-Anbindung verwalten, so nehmen Sie oben genannte Schritte entsprechend in Ihrer Softwareumgebung vor.

So erfolgt der Schutz:

Kommt es bei einem Artikel mit Batteriepfand zu einem unberechtigten Mangel (z.B. Verzögerung des Versands durch verspätete Zahlung des Batteriepfands), so können Sie diesen Mangel beim eBay-Kundenservice melden und prüfen lassen. (Quelle: eBay Nachricht an gewerbliche Verkäufer)

So ganz rechtssicher & ideal ist das aber noch nicht

Leider ist der verfolgte Lösungsansatz noch nicht ganz zu ende gedacht. Das Pfand muss nach wie vor in den Verkaufspreis mit inkludiert werden. Damit fallen dann auch entsprechende Gebühren an. Und es werden die Preise stark verfälscht. Ein Austauschartikel ist somit – wegen des Pfands – immer teurer als eine Alternative.

Eine rechtssichere Darstellung des Pfand als Preisbestandteil ist immer noch nicht möglich.

Der vorgeschlagene Weg (s. Beispiel) verstößt auch gegen die eBay Grundsätze. Hier wird der Käufer aufgefordert das Pfand außerhalb der eBay Zahlweise zu entrichten.

ebay, da habt ihr noch ein paar Hausaufgaben zu erledigen 🙂 Trotzdem ist diese Lösung zu begrüßen, aber sie darf nur ein Anfang sein!