Einfuhrsteuer ab dem 1. Cent
Die Deutsche Post gibt bekannt, dass ab dem 01. Juli 2021 der Zoll aufgrund gesetzlicher Regelungen bereits ab dem ersten Cent Einfuhrumsatzsteuer erheben wird. Bisher fällt für den Import einer Sendung aus dem Nicht-EU-Ausland erst ab einem Warenwert über 22,00 € Einfuhrumsatzsteuer an.
Was ist die Einfuhrumsatzsteuer
Die Einfuhrumsatzsteuer, auch als Einfuhrsteuer genannt, wird bei der Einfuhr von Waren aus einem Land außerhalb der Europäischen Union erhoben. Diese EUSt entspricht weitgehend der Umsatzsteuer, die bei der Lieferung von Waren innerhalb der EU fällig wird. Sie ist laut Gesetz eine Verbrauchssteuer, für die Einfuhr von Waren aus nicht-EU-Ländern. Ware im Ausland ist von der Umsatzsteuer entlastet und soll nicht ohne diese Mehrwertsteuer an den Endverbraucher gelangen. Es ist dabei irrelevant, ob die Ware durch eine Privatperson oder ein Unternehmen eingeführt wird, die Einfuhrsteuer fällt für alle gleichermaßen an. Die deutsche Zollverwaltung erhebt die Einfuhrumsatzsteuer neben anderen Steuern. Die Bemessungsgrundlage ist der Zoll-Wert. Dieser setzt sich allerdings wieder aus verschiedenen Beträgen zusammen.
Das sagt der BVOH
Der BVOH begrüßt diese Änderung der Einfuhrumsatzsteuer ab 2021, für die wir uns in den letzten Jahren immer wieder stark gemacht haben (siehe: https://bvoh.de/kampf-gegen-steuerbetrug-im-onlinehandel/). Hartnäckig haben wir auf mutmaßlichen Steuerbetrug im Onlinehandel durch Händler aus sogenannten Drittstaaten außerhalb Europas hingewiesen. BVOH-Händler und viele andere Onlinehändler sehen sich dadurch im Wettbewerb stark behindert. Die Änderung soll für Chancengleichheit unabhängig vom Herkunftsland der Sendung sorgen.
Was ändert sich?
Die Freigrenze für den Import von Sendungen aus Nicht-EU-Ländern mit einem Warenwert unter 22,00 € entfällt. Diese Neuerung tritt in weniger als einem Jahr, am 01.07.2021 in Kraft. Ursprünglich war als Termin bereits der 01.01.2021 vorgesehen. Der Rat für Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Union (ECOFIN) hat jedoch am 22.07.2020 entschieden, das Inkrafttreten der Neuregelung um 6 Monate nach hinten zu verschieben.
Gründe für die Änderung?
Die EU Kommission begründet diese Maßnahme damit, dass eine steuerrechtliche Bevorzugung von ausländischen Versandhändlern verhindert und die heimische Wirtschaft gestärkt werden soll. Ebenfalls soll durch die Neuerung etwaigem Mehrwertsteuerbetrug Einhalt geboten werden.
Was sind die Folgen für mich als Händler?
Für jede in die EU importierte Sendung muss eine Zollanmeldung mit Abgabenerhebung durchgeführt werden. Einfuhrumsatzsteuer fällt bereits ab 1 Cent Warenwert an.
BVOH – Wer wir sind
Der Bundesverband Onlinehandel e.V. wurde am 8. April 2006 in Dresden gegründet. Wir verstehen uns als Sprecher und Interessenvertreter des mittelständigen Onlinehandels (KMU) und arbeiten an der Verwirklichung eines fairen, sicheren und erfolgreichen Onlinehandels für alle Beteiligten. Bei uns ist der Mittelstand des Onlinehandels zu Hause.
Werde Mitglied und bringe Dich tatkräftig ein: https://bvoh.de/mitglied-werden-im-bvoh/
Quelle: https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/zollinformation/neuerungen-2021.html
Foto Deutsche Post: https://www.dpdhl-brands.com/deutsche-post/de/guides/grundlagen/logo.html
Foto Zoll: https://www.zoll.de/DE/Presse/Videos_faq/faq_16_zollbilanz_2019.html?nn=287616&faqCalledDoc=287616