Amazon hat betroffene Händler in einer E-Mail am 06.03.2020 informiert, dass der Umsatzsteuerbericht für Februar 2020 fehlerhaft ist. Zuletzt musste Amazon Anfang Januar einräumen, dass der Bericht für Dezember 2019 fehlerhaft war.
In etwas holprigem Deutsch heißt es dort, das Länderkürzel für die Spalte der Umsatzsteueridentifikationsnummer des Händlers für Transaktionen auf die Kanarischen Inseln ist falsch befüllt worden.
Statt des Länderkürzels für Spanien (ES) wurde dort ein veralteter ISO-Code verwendet, nämlich IC (Islas Canarias).
Der Händler wird weiterhin gebeten, den Bericht selbstständig zu korrigieren, um Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung zu verhindern.
Welche Auswirkungen hat der Fehler?
Die richtige Auswertung von Verkäufen auf die Kanarischen Inseln ist besonders wichtig. Die Kanarischen Inseln gehören zwar zu Spanien (deshalb das Länderkürzel ES), umsatzsteuerlich gehören sie aber nicht zur Europäischen Union. Lieferungen auf die Kanarischen Inseln sind deshalb steuerfreie Ausfuhrlieferungen in ein Drittland (ähnlich wie Lieferungen in die Schweiz).
Was solltet ihr jetzt tun?
Falls Ihr den Umsatzsteuerbericht vor dem 6. März heruntergeladen habt, solltet ihr ihn im Sellercentral nochmals neu herunterladen und ihn neu verbuchen. Nur so könnt ihr ausschließen, dass ihr vom Fehler betroffen seid.
Grundsätzliches
Wer sich auf Amazon verlässt, der ist verlassen. Wer seinen Steuerberater nicht überprüft, der ist zumindest mit Risiko behaftet. Bitte baut selbst vor, auch wenn es ein komplexes Thema ist. Schützt euch vor empfindlichen Strafen und Nachforderungen der Finanzämter.
Ihr selbst seid gehalten, euer Risiko individuell zu bewerten. Aber bitte tut das auch und steckt nicht den Kopf in den Sand, nach dem Motto: Ach, bei mir wird schon alles gut gehen! – Das wird es meisten nicht, und leider werden die Konsequenzen auch erst nach Jahren im Rahmen einer Betriebsprüfung oder Umsatzsteuersonderprüfung sichtbar.
(Credit: taxdoo.com)
Man fragt sich sowieso, warum man diesen und andere “Services” von Amazon nutzen soll. In unserer Erfahrung diente alles, was Amazon immer angeboten hatte, nur dem Zweck, dies dann teurer zu machen. Es lief immer gleich: Anrufe von netten Leuten, man nutzt einen weiteren Amazon Service und kurz danach sind die netten Leute nicht mehr erreichbar und der Service wird teurer.
Mit einer einfachen Software kann man die Umsatzsteuer vermutlich besser ermitteln als beim Amazon Service.
@soso: Du kommst nicht umher, diesen Bericht von Amazon für die Ermittlung deiner umsatzsteuerlichen Verpflichtungen heranzuziehen, u.a. weil du nur aus diesem Bericht heraus deine innergemeinschaftlichen Verbringungen und Erwerbe “sauber” ermitteln kannst.
Sauber natürlich nur, wenn der Bericht von Amazon einwandfrei erstellt wird, was nachweislich seit Monaten nicht der Fall ist. Das polnische Lager WRO5 wird fälschlicherweise als deutsches Lager geschlüsselt, der Bericht enthält aus diesem Grund Transaktionen, die gar nicht hereingehören und umgekehrt.
Interessiert aber anscheinend niemanden wirklich, drüber berichtet wird nirgends.
@Sven F.
Ok, bei uns ist das anders: nur Eigenversand und das ausschließlich Inland. FBA hatten wir, als dies erstmals angeboten worden ist, gemacht, aber nach wenigen Wochen beendet, da eine deutliche Erhöhung der Lagerkosten kam.
Das Thema Ausland haben wir durch mehrsprachigen Shop bzw. Partner in den Länder, die wichtig waren, mehr als kompensiert und dabei doch Ärger vermieden, wenn wir im Amazon Forum lesen.
Polen ist relativ genau bei Steuerthemen und wir hören des Öfteren, dass andere Händler auf einmal Post von dort erhalten.