Amazon hat betroffene Händler in einer E-Mail am 06.03.2020 informiert, dass der Umsatzsteuerbericht für Februar 2020 fehlerhaft ist. Zuletzt musste Amazon Anfang Januar einräumen, dass der Bericht für Dezember 2019 fehlerhaft war.

In etwas holprigem Deutsch heißt es dort, das Länderkürzel für die Spalte der Umsatzsteueridentifikationsnummer des Händlers für Transaktionen auf die Kanarischen Inseln ist falsch befüllt worden.

Statt des Länderkürzels für Spanien (ES) wurde dort ein veralteter ISO-Code verwendet, nämlich IC (Islas Canarias).

Der Händler wird weiterhin gebeten, den Bericht selbstständig zu korrigieren, um Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung zu verhindern.

Welche Auswirkungen hat der Fehler?

Die richtige Auswertung von Verkäufen auf die Kanarischen Inseln ist besonders wichtig. Die Kanarischen Inseln gehören zwar zu Spanien (deshalb das Länderkürzel ES), umsatzsteuerlich gehören sie aber nicht zur Europäischen Union. Lieferungen auf die Kanarischen Inseln sind deshalb steuerfreie Ausfuhrlieferungen in ein Drittland (ähnlich wie Lieferungen in die Schweiz).

Was solltet ihr jetzt tun?

Falls Ihr den Umsatzsteuerbericht vor dem 6. März heruntergeladen habt, solltet ihr ihn im Sellercentral nochmals neu herunterladen und ihn neu verbuchen. Nur so könnt ihr ausschließen, dass ihr vom Fehler betroffen seid.

Grundsätzliches

Wer sich auf Amazon verlässt, der ist verlassen. Wer seinen Steuerberater nicht überprüft, der ist zumindest mit Risiko behaftet. Bitte baut selbst vor, auch wenn es ein komplexes Thema ist. Schützt euch vor empfindlichen Strafen und Nachforderungen der Finanzämter.

Ihr selbst seid gehalten, euer Risiko individuell zu bewerten. Aber bitte tut das auch und steckt nicht den Kopf in den Sand, nach dem Motto: Ach, bei mir wird schon alles gut gehen! – Das wird es meisten nicht, und leider werden die Konsequenzen auch erst nach Jahren im Rahmen einer Betriebsprüfung oder Umsatzsteuersonderprüfung sichtbar.

(Credit: taxdoo.com)